BGH - atypische Wartungskosten als umlagefähige Betriebskosten

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Autor
BGH - atypische Wartungskosten als umlagefähige Betriebskosten

    







BID = 489489

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
 

  


Wiederkehrende Kosten, die dem Vermieter zur Prüfung der Betriebssicherheit einer technischen Anlage (hier: Elektroanlage) entstehen, sind Betriebskosten, die bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung der Mietvertragsparteien als “sonstige Betriebskosten” im Sinne von § 2 Nr. 17 Betriebskostenverordnung (bzw. Anlage 3 Nr. 17 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung) auf den Mieter umgelegt werden können.

BGH v. 14.2.2007 - VIII ZR 123/06 - WuM 2007, 198; GE 2007, 439

An der Umlagefähigkeit solcher “Überprüfungs- und Wartungskosten” kann eigentlich kein Zweifel bestehen, da die Wartung und Überprüfung technischer Anlagen schon in der II. BV zu den umlagefähigen Betriebskosten gehörte.

Zu beachten ist jedoch für Mieter wie Vermieter gleichermaßen, dass die aus solchen Überprüfungen resultierenden Instandsetzungen und Reparaturen nicht umlagefähig sind.


BID = 495554

kea5

Stammposter

Beiträge: 356

 

  

Wie war nochmal die Frage, bitte?

BID = 495560

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

@kea%:

Was verstehst Du denn nicht..?
Ist doch alles klar - oder wo liegt Dein Problem..?

Endlich mal eine Entscheidung, die auch dem nahezu entmachteten Vermieter ein Recht gibt - wurde auch Zeit...

_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


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