Firmennamen nennen noch unbedenklich?

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Autor
Firmennamen nennen noch unbedenklich?

    







BID = 479625

bastler16

Schreibmaschine

Beiträge: 2140
Wohnort: Frankreich
 

  


Mal eine rechtliche Frage:
Wegen der div. Abmahnungen habe ich mir angewöhnt, Firmennamen mit einem "*" zu verfremden. Also z.B. Firma Br*ock oder Br*ck anstatt Firma Brock. (Das darf ich ausschreiben, die verklagen Baldur garantiert nicht ).

Ist das aufgrund drohender Abmahnungen sinnvoll oder juristisch völlig unerheblich ob der Name jetzt mit oder ohne Stern geschrieben ist?

Ich find das auf Dauer störend, weil so die Suchfunktion nicht mehr korrekt arbeiten kann. Wenn ich jetzt wissen will ob es schon Diskussionen über die Produkte der Firma abc gab, muss ich es mit abc, a*bc, ab*c,... versuchen. Wohlmöglich wurde der Name aber auch sonstwie verändert, z.B. "Drähmel".

Schönes Wochenende für Baldur und alle anderen

BID = 479635

Gilb

Urgestein



Beiträge: 16262
Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
Zur Homepage von Gilb

 

  

Meine persönliche Meinung dazu ist, dass es zwar die Lesbarkeit und die Suche, sowie die Suchmaschinenfütterung, beeinträchtigt, aber nicht wirklich gegen eine Abmahnung schützt, da ja der ursprüngliche Firmenname durchaus noch erkennbar ist.
Es ist halt unschicklich, wenn man in der Öffentlichkeit (eines Forums) über andere Leute oder Firmen herzieht.
Dort ist man nötigenfalls in der Beweispflicht, bzw. setzt sich der Gefahr des Rufmordes (den es so im Gesetz nicht gibt) oder einer schadensersatzpflichtigen Geschäftsschädigung aus.

BID = 479638

Kleinspannung

Urgestein



Beiträge: 13353
Wohnort: Tal der Ahnungslosen

Na ja,aber wenn ich nicht über die Firma "herziehen" will,sondern nur zu Vergleichszwecken benennen will?Wie letztens eben mit Flääx und Dräämel.
Wegen dem abgemahnten Kochfeld hatten wir das schon.Was ne Flääx ist,weiß jeder.Und immer dran zu denken,das man nun auch Einhandwinkelschleifer schreiben könnte...

_________________
Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie.
(Albert Einstein)

BID = 479644

Benedikt

Inventar

Beiträge: 6241

Bei der Abmahnwelle ging es ja nicht um Firmennamen, sondern um konkrete Produktbezeichnungen. Der Zweck der Abmahnungen war, eine Verallgemeinerung des Produktnames zu verhindern.

Ähnlich war es ja auch bei google, die gegen den Wörterbucheintrag geklagt hatten, so dass der Eintrag googeln von "im Internet suchen" in "mit der google Suchmaschine im Internet suchen" geändert wurde.
Bei Tesarollen, oder der Flex ist das schon zu spät, da hat der Hersteller gegen die Allgemeinheit verloren.
Und der Kochfeldhersteller wollte eben seine Cer** Produkte vor anderen Produkten der Konkurrenz die eben auch als Cer** bezeichnet wurden schützen.
Allerdings wurden die Klagen zu konsequent durchgezogen, so dass auch die eigentlich korrekt bezeichneten mit verklagt wurden.


BID = 479780

bastler16

Schreibmaschine

Beiträge: 2140
Wohnort: Frankreich

@Gilb
Wir wollen ja garnicht über die Firma xyz herziehen. Wenn diese jetzt aber z.B. ein Produkt verkauft was nicht funktioniert, dann schreibe ich halt "Lasst die Finger vom Produkt abc der Firma xyz, weil...". So hab ich z.B. vor dem "Entlötkolben" eines Restposten(?)händlers mit "P" gewarnt.

Mich würde interessieren was Baldur dazu sagt.

BID = 479802

PaddyW

Gerade angekommen


Beiträge: 13
Wohnort: Essen

Alle Auskünfte im folgenden nicht rechtsverbindlich und ich übernehme keine Gewähr:

Schreib doch "Meiner Meinung nach würde ich ihnen das Produkt der Firma XYZ nicht empfehlen, weil es entsprechend meinen Erfahrungen die wie folgt aussehen..."

Erstens ist das so eine Meinungsäußerung, und die steht jedem zu. Du mauerst so nicht unveränderliche Fakten in die Landschaft wie bei einem "Kauft den Rotz von XYZ nicht, die machen nur Mist", sondern stellst fest, dass deine Meinung so ist und belegst dieses mit den eigenen Erfahrungen.

Der Unterschied ist subtil aber treffend:
Da du nur eine Meinung zur Qualität hast muß diese nicht allgemeingültig sein und kann sogar subjektiv sein.
Willst du aber eine Qualitätsaussage treffen brauchste messbare Fakten.

Wenn du aber als Konkurrent Aussagen treffen willst ist das gefährlicher. Am sichersten geht das immernoch über vergleichende Werbung. Stell wie bei den Telekommunikationsunternehmen Leistungstabellen auf, die Produkte der Konkurrenz mit deinen vergleichen. Diese Aussagen sind wiederum Fakten und erlaubt. Wenn du aber mit superlativen wie "das einzige Produkt was xy kann" loslegen willst, dann kann das leicht nach hinten losgehen, sobald ein Konkurrent nachzieht und du nicht anpasst...

Deshalb abschließend mein Tip:
Ist es Buisness...frag n Anwalt!
Ist es Privat...mach zweifelsfrei klar, dass es sich um deine Meinung handelt!!!

BID = 479806

admin

Administrator



Beiträge: 5025
Wohnort: Heilbronn
Zur Homepage von admin

Hallo Alle,

eine Nennung eines Firmennamens ist z.B. bei einer Reparaturanfrage, bei einem Erfahrungsaustausch über ein Produkt usw. kein Problem.

Gefährlich und deswegen nicht erwünscht :

Eine Behauptung :
- Die Firma xyz betrügt Kunden
- Die Frima xyz verlangt Wucherpreise
- usw.

Selbst wen das stimmt verlangen sogenannte "Gerichte" und "Richter" vom Forenbetreiber einen Beweis, den dieser sicher nicht erbringen kann.

Wenn nun jemand schreibt "Ich bin der Meinung, dass das Produkt der Firma xyz nichts taugt", dann haben sogenannte"Richter" bisher noch nichts dagegen. Das kann sich in Deutschland sicher sehr schnell ändern.

Ich darf also nicht schreiben "Der Richter in Hamburg hat keine Ahnung". Das wäre eine unbewiesene Behauptung.

Schreiben darf man anscheinend momentan noch "Ich bin der Meinung, dass der Richter in Hamburg keine Ahnung von Internet hat". Das wäre dann meine Meinung.

Wie lange die freie Meinungsäusserung in Deutschland noch gilt- das kann ich nur vermuten.

Deutsche Rechtsprechung ? Die gibt es meiner Meinung nach nicht mehr.

admin





_________________
Mit zunehmendem Alter
braucht man auch Entkalker

BB

BID = 480030

bastler16

Schreibmaschine

Beiträge: 2140
Wohnort: Frankreich

Danke Baldur!

Im Klartext heisst das also, dass Firmennamen "unzensiert" gennant werden dürfen, es dürfen jedoch keine scheinbar allgemeingültigen Aussagen über die Firmen gemacht werden (à la "Das Produkt abc der Firma xyz ist Müll"). Aussagen wie "Meiner Meinung nach ist das Produkt abc der Firma xyz Müll" sind dagegen kein Problem.
Ist das so richtig?

Kannst du hierzu
Zitat :
Meine persönliche Meinung dazu ist, dass es zwar die Lesbarkeit und die Suche, sowie die Suchmaschinenfütterung, beeinträchtigt, aber nicht wirklich gegen eine Abmahnung schützt, da ja der ursprüngliche Firmenname durchaus noch erkennbar ist.
etwas sagen? Macht es juristisch einen Unterschied ob man Firma Brock, Firma Br*ck (Buchstaben durch * ersetzt) oder Firma Br*ock (* eingefügt) schreibt?

EDIT & OT @admin
Am Adventskranz muss heute die 2. Kerze leuchten.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: bastler16 am  9 Dez 2007 17:18 ]

BID = 480185

admin

Administrator



Beiträge: 5025
Wohnort: Heilbronn
Zur Homepage von admin


Zitat :
bastler16 hat am  9 Dez 2007 17:15 geschrieben :

.....
Macht es juristisch einen Unterschied ob man Firma Brock, Firma Br*ck (Buchstaben durch * ersetzt) oder Firma Br*ock (* eingefügt) schreibt?
....


Macht meiner Ansicht nach keinen Unterschied bei "Urteilen" von sogenannten Gerichten und Richter.

Vorteil oder auch Nachteil einer "versteckten" Schreibweise ist es, dass der Firmenname im Bezug auf das Forum bei Suchmaschinen nicht gefunden wird.

Baldur

ps.

Früher: "Im Namen des Volkes"

Heute : "Im Namen des Richters"




BID = 480245

DMfaF

Inventar



Beiträge: 6670
Wohnort: 26817 Rhauderfehn


BID = 480980

bastler16

Schreibmaschine

Beiträge: 2140
Wohnort: Frankreich

Nochmals Danke
Dann schreib ich, wenn du nichts dagegen hast, die Firmennamen zumindestens bei unkritischen Themen wieder normal und achte auf meine Formulierungen.

Mit was man sich wegen ein paar Anwälten alles befassen muss.

BID = 481649

DMfaF

Inventar



Beiträge: 6670
Wohnort: 26817 Rhauderfehn

Wie unser Baldur schon geschrieben hat:

Man muß heute besonders auf die Formulierung achten, bei den heutigen Gerichten und Richtern!

Beispiel aus einen Urteil von einem Prozess Polizist gegen Angeklagten ( wenn ichs Urteil finde stelle ich es ein! )

Angeklagter hatte zu einem Polizisten gesagt: Sie nicht! Er ist verurteilt worden wegen Beamtenbeleidigung. Begründung des Richters , hätten Sie gesagt: Du nicht! wärs eine Feststellung gewesen und hätte nicht bestraft werden können.

BID = 482463

Tom-Driver

Inventar



Beiträge: 8792
Wohnort: Berlin-Spandau
Zur Homepage von Tom-Driver

Das kann so nicht sein, denn den Straftatbestand "Beamtenbeleidigung" kennt unsere Rechtssprechung gar nicht, das ist ein Begriff aus dem sog. "Volksmund" !

Gruß, Tom.

_________________
[x] <= Hier Nagel einschlagen für neuen Monitor!

BID = 482613

DonComi

Inventar



Beiträge: 8605
Wohnort: Amerika

Das ist schon richtig, aber saftig werden kann das schon... Ein Kumpel hat das hinbekommen ( ), musste tief in die Tasche greifen.

_________________

BID = 482646

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Ein eigener Straftatbestand ist nicht nötig.

Da Gerichte unerfindlicherweise zumeist davon ausgehen, daß auch Polizeibeamte Menschen sind, kommt die ganz gewöhnliche Beleidigung (nach § 185 StBG) zum Tragen...


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