Nein. Das ist eigentlich eindeutig:
Zitat :
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| Fragen zu Umbauten an Fahrzeugen, die den Vorschriften der StVZO unterliegen, werden nur beantwortet, wenn aus der Fragestellung hervorgeht, dass die o.g. Bestimmungen nicht verletzt werden. Andere Anfragen werden ebenfalls kommentarlos gelöscht. |
Satz 2 bedeutet, daß Anfragen zu Umbauten an Fahrzeugen, die den Vorschriften der StVZO unterliegen, dann kommentarlos gelöscht werden, wenn aus der Fragestellung eben NICHT hervorgeht, daß die StVZO nicht verletzt wird.
Über Anfragen zu nicht der StVZO unterliegenden FZ sagt das nichts!
Und genau so soll es sein.
Wo ist das Problem?
Man könnte aber (unter Beibehaltung des Sinns) die Formulierung ändern in z.B.:
"Ansonsten werden solche Anfragen ebenfalls kommentarlos gelöscht."
Ist das (für Dich) verständlicher?