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Lightyear Inventar
     
Beiträge: 7909 Wohnort: Nürnberg
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Ich will ja nicht bestreiten, dass es vermutlich nicht im Sinne des Erfinders war, was da mit dem Heizlüfter gemacht wird, aber wenn ein Energieversorger derartige Klauseln hat, warum soll man sich dann Ihrer nicht bedienen..? Wir haben schliesslich Vertragsfreiheit sofern es sich um B2B-Geschäfte handelt.
Und wer im Jahr für ca. 20.000€ Strom kauft (pro Tankstelle, versteht sich) und somit einen gewissen Umsatz macht, der darf ja sicherlich auch einen gewissen Mengenrabatt einfordern, so ist das ja im jeweiligen Fachgrosshandel normal an der Tagesordnung.
Da sich derartige Sachverhalte, fachlich richtig dargestellt, nicht "verkaufen" lassen, wird ein Fass aufgemacht, dass es der sprichwörtlichen Sau grausen kann.
Und unser Volk ist so weichgespült und durchpisat, dass es den Inhalt des Kopfes nur zum Gewichtsausgleich verwendet, anstelle damit gelegentlich ein Wenig zu denken.
Man könnte geradezu meinen, Denken und Zusammenhänge richtig zu erfassen, verursache Schmerzen...
Und für derartigen gesitigen Dünnschiss zahle ich auch noch Rundfunkwasauchimmer, Gebühren darf man ja nicht mehr sagen, oder..? Da war doch was..?
Soderle, genug über "Polit"- und sonstige Fernsehmagazine ausgekotzt, ich gehe jetzt dann schlafen und süss träumen, um 04:30 Uhr ist die Nacht zuende...
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
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