Interessantes Praxisproblem: Prüfung ortsveränderlicher Geräte Im Unterforum Erfahrungsaustausch - Beschreibung: Fragen und Antworten von User zu User zu allen elektrischen und elektronischen Geräten
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Interessantes Praxisproblem: Prüfung ortsveränderlicher Geräte |
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BID = 471171
Tobi P. Schreibmaschine
Beiträge: 2168 Wohnort: 41464 Neuss
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Servus!
Mich beschäftigt zur Zeit ein recht interessantes Problem bezüglich der Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher Geräte nach VDE 0702. Wir haben ein neues Objekt bekommen, indem wir neben anderen Aufgaben auch besagte Wiederholungsprüfung übernommen haben. Ich verwende dabei das Secutest 0701/0702 SII mit PSI-Modul von GMC. Bis jetzt wurde durch eine andere Firma geprüft und die waren scheinbar alles andere als gründlich, denn der Kunde ist so gar nicht an defekte Geräte gewöhnt. Bis jetzt sind etwa 30 defekte Geräte hauptsächlich mit Schutzleiterfehlern und nicht bestandener Sichtprüfung aufgetaucht, die augenscheinlich schon seit Jahren defekt sind. Mir wurde doch tatsächlich geraten, diese zu "übersehen und einfach die Plakette aufzukleben, da passiert sowieso nie was". Wurde selbstverständlich abgelehnt und die Geräte als defekt deklariert. Daraufhin kam der Kunde mit einem eigenen Prüfgerät an (Gut/Schlecht-Anzeige, Grenzwerte fest eingestellt, letzte Eichung vor vier Jahren), das die Schutzleiterprüfung mit 5A Prüfstrom durchführt (Secutest 200mA). Bei der Messung mit diesem Gerät wurden an den beanstandeten Geräten keine Fehler festgestellt. Nun haben wir das Problem, dass wir die Geräte nach unserer Messung als defekt eingestuft haben, der Kunde jedoch darauf besteht, dass die Geräte ok sind, sein Prüfgerät hats ja so angezeigt Die während der Sichtprüfung aufgefallenen Mängel sind natürlich auch nicht weiter schlimm, das kann man ja übersehen
Wie würdet ihr in so einer Situation verfahren? In der VDE0702 ist anscheinend kein Grenzwert für den Schutzleiterprüfstrom vorgegeben, die Messung mit 5A ist also durchaus legitim. Nun steht also gewissermassen Messung gegen Messung, nur wer hat recht?
Gruß Tobi
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"Auch wenn einige Unwissende etwas anderes behaupten, bin ich doch der Meinung, dass man nie genug Werkzeug haben kann" |
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BID = 471177
DMfaF Inventar
Beiträge: 6670 Wohnort: 26817 Rhauderfehn
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Moin Tobi!
Ich habe ja auch den Umgang mit diesem Gerät erlernt und habe hier sogar dafür eine Prüfung abgelegt. Nur mit dieser Prüfung war ich berechtigt bei der EWE die Prüfungen abzunehmen, natürlich mit einem geeichten Gerät.
Wir haben auf diesem Lehrgang auch gelernt, daß wir diese Prüfplakette NUR aufkleben sollen und den Prüfbericht mit i. O. ausfüllen sollen, wenn es so ist. Derjenige der die Prüfung macht, den Prüfbericht ausfüllt und unterschreibt, haftet bis zum nächsten Prüftermin ( sind ja vorgegeben! ) mit allen Konsequenzen.
Ich würde mich bei diesem Kunden mit seinem ungeeichten ( Eichung im Regelfall alle 2 Jahre! ) ALDI Prüfer auf keine Diskussionen einlassen. Wenn Dein Chef die Sache genauso sieht und hinter Dir steht, was soll da passieren? Schlimmsten Fall seid Ihr diesen Kunden los. Kosten sparen auf Gesundheit vom arbeiten Volk sollte einfach nicht stattfinden!
Gruß
Bernd |
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BID = 471263
Ltof Inventar
Beiträge: 9334 Wohnort: Hommingberg
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Zitat :
Tobi P. hat am 10 Nov 2007 21:34 geschrieben :
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der Kunde jedoch darauf besteht, dass die Geräte ok sind, sein Prüfgerät hats ja so angezeigt
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Dann soll er auf die betreffenden Geräte selbst einen Aufkleber machen und seinen Ar*** dafür hinhalten - fertig!
Die Geräte werden übrigens kalibriert, nicht "geeicht". Der Lieferant meines 400-Euro-Billigtesters hat mir geraten, die Kalibrierung nur vornehmen zu lassen, wenn ich Zweifel an den Messwerten hätte. Er meinte, man MUSS das nicht regelmäßig kalibrieren lassen. Auch nicht ganz sauber! In Anbetracht der seltenen Nutzung meines Gerätes werde ich es wohl bestenfalls alle 4 Jahre kalibrieren lassen. Ob die Ergebnisse plausibel sind, kann ich durchaus selbst prüfen. Dein Kunde meint das wohl auch beurteilen zu können.
Es ist durchaus denkbar, dass bei Fehlern nahe am Grenzwert ein Gerät "gut" und das andere "schlecht" sagt. Die messen doch relativ ungenau. Bei widersprüchlichen Ergebnissen würde ich mich immer auf den eigenen Tester verlassen. Bei sichtbaren Mängeln gibt es überhaupt keine Diskussion!
Gruß,
Ltof
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„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)
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BID = 471265
nabruxas Monitorspezialist
Beiträge: 9266 Wohnort: Alpenrepublik
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Mein Norma Unilap 701x lasse ich jedes Jahr kalibrieren.
Ich verlange auch vorsichtshalber die Protokolle dazu.
Ich hatte auch einmal das Problem mit merkwürdigen Messwerten.
Da nahezu alle Geräte die ich teste einen Kaltgeräteanschluß haben, verwende ich eben ein und daselbe Kaltgerätekabel um die Messungen durchzuführen.
Nach einiger Zeit bemerkte ich, daß die Schutzleiterprüfung des öfteren Probleme machte. Gut, dachte ich -> Gerät zerlegen und Fehler suchen. Oftmals war danach das Messergebnis ok.
Da jedoch die Probleme sich häuften habe ich das Gerät zur Überprüfung außertourlich eingeschickt. Das Gerät selbst hatte keinen Fehler.
Jedoch mein oftbenutztes Kabel. Die Kontakte des Kaltgerätesteckers waren die Fehlerursache.
Seit dem ich das weis, tausche ich alle 500 Messungen das Kabel aus.
Bisher sind derlei Probleme nicht mehr aufgetreten.
Vielleicht liegt hier ein ähnliches Problem vor?
Ich würde mich nur auf mein Gerät verlassen, da ich weis das dieses auch einwandfreie Messwerte anzeigt.
Im übrigen bekommt ausnahmslos jedes Gerät ein Protokoll verpasst, welches dem Kunden ausgehändigt wird. (Ich mache das mit dem PC und einer automatischen Messwertübernahme).
Eine Kopie des Protokolls wird bei mir "bis in alle Ewigkeit" am Server gespeichert. Ich muß davon ausgehen, das Kunden diesen "nutzlosen" Zettel entsorgen. Somit bin ich auf der sicheren Seite.
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0815 - Mit der Lizenz zum Löten!
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BID = 471268
Gilb Urgestein
Beiträge: 16262 Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
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Mag sein, dass mit 5 A Prüfstrom und entsprechend höherer Prüfspannung eher Oxydschichten durchschlagen werden und eine gute Schutzleiterverbindung angezeigt wird?
Jedoch ist bei den heutigen Geräten, mit elektronischer Beschaltung und entsprechend niedrigen StandBy-Strömen, so dass diese Oxydschicht isoliert und es beim Berühren des Gerätes, auch unterhalb 200 mA, zu unangenehmen Kribbeln kommen kann.
Wenn somit der Nutzer erschrickt, kann es zu gefährlichen Folgeschäden kommen, die auch tödlich enden können, obwohl der Stromfluß selber nicht direkt dazu führte, sondern nur der Schreck, der z.B. zum Sturz von der Leiter führt.
Tobi, lasse dich vom Kunden nicht verunsichern, da Du letztlich den Kopf hinhalten musst.
Deshalb gebe ich meinen Vorrednern (-schreibern) uneingeschränkt Recht.
MfG
der Gilb
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BID = 471272
Ltof Inventar
Beiträge: 9334 Wohnort: Hommingberg
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@nabruxas
Ääh - wie bitte?!
Was ist mit den zu den Betriebsmitteln dazugehörigen Anschlußleitungen? Die müssen mitgeprüft werden! Wie willst Du denn eine defekte Leitung entdecken, wenn Du Deine eigene verwendest?
Oder prüfst Du die Anschlußleitungen separat? Dann wäre das OK.
Das Protokoll behalte ich im Original mit Unterschrift vom Kunden. Er kann eine Kopie haben, wenn er will. So bin ich auf der sicheren Seite.
Gruß,
Ltof
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(Hanlon’s Razor)
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BID = 471288
Tobi P. Schreibmaschine
Beiträge: 2168 Wohnort: 41464 Neuss
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Steckbare Anschlussleitungen werden von mir separat geprüft, damit ich weiss, ob ein gemessener Fehler der Leitung oder dem Gerät zuzuschreiben ist. Wäre peinlich, wenn man ein dreitausend Euro teures Laborgerät stilllegt und letztlich nur dessen Kaltgeräteleitung defekt ist.
Ich tippe im Fall der gemessenen Schutzleiterfehler auf die Eloxalschicht, da alle gemessenen Geräte eloxierte Gehäuse hatten. Die ist vom höheren Prüfstrom mit einiger Sicherheit durchschlagen worden, was das positive Testergebnis erklären würde.
Zur Zeit sieht es wohl so aus, dass wir die als defekt eingestuften Geräte auch als defekt führen werden, jedoch mit dem Vermerk "Durch den Kunden nach Messung mit Prüfgerät xxxx als fehlerfrei deklariert". Bei nicht bestandener Sichtprüfung gibts bei mir natürlich auch keinerlei Diskusion, das Gerät wird stillgelegt (Stecker ebgeklebt, "Defekt"-Aufkleber) und erhält keine Prüfplakette von mir. Was mir dabei ein wenig zu denken gibt, ist die Tatsache, dass wir die Plaketten vom Kunden verwenden müssen, also wenn der nachher einfach die Plakette aufklebt kann er behaupten dass die Plakette von uns angebracht wurde. Evt. werden wir von den defekten Geräten Digitalfotos machen, auf denen sie eindeutig als stillgelegt zu erkennen sind.
Die Ergebnisse der Prüfungen werden bei uns in einer Datenbank gespeichert, der Kunde bekommt dann einen Ausdruck jedes Prüfprotokolls.
Dazu werden die Messergebnisse einfach aus dem PSI-Modul in PC.doc-Access eingelesen.
So ein Theater hatte ich bis jetzt wirklich noch nie - und ich habe im Laufe der letzten Jahre schon einige tausend Geräte geprüft
Gruß Tobi
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BID = 471292
DMfaF Inventar
Beiträge: 6670 Wohnort: 26817 Rhauderfehn
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Laß ihm doch seine Plaketten ! Benutze sie auch ruhig. Solange er die Prüfberichte gegenzeichnet, auch die, wo vermerkt ist: Defekt = Stillgelegt, sollte es Euch egal sein. Fotos dazu sind der beste Beweis, nur nicht vergessen, Datum und Uhrzeit mit einblenden!
Gruß
Bernd
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BID = 471323
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Die Prüfplaketten sind rechtlich absolut nutzlos und eher eine rein optische Geschichte...
Klar, wenn einer von der BG auftaucht und auf allen Geräten Prüfaufkleber mit aktuellem Datum sieht, dann kann das sein Gemüt beruhigen und er bohrt nicht in diese Richtung weiter...
Blöd sind halt nur Prüfplaketten mit "altem" Datum, diese Aufkleber wirken für diesen speziellen Fall dann eher Kontraproduktiv.
Die Prüfaufkleber dienen ausschliesslich zu Deiner bzw. des beauftragenden Unternehmers Information (und zur Gewinnmaximierung des Herstellers). Diese "Prüfplaketten" alleine haben im Schadensfalle keinerlei Beweiskraft! Einzig als Beweis geltend ist ein Prüfprotokoll, welches eben eindeutig einem einzigen Prüfling zuzuordnen ist.
So ist das beim KFZ ja auch (TÜV & AU)
Und was die steckbaren Anschlussleitungen betrifft, sind wir dazu übergegangen, die Leitung (bei gegebener leichter Austauschbarkeit) einfach zu erneuern. Was kostet denn bitteschön so eine Kaltgeräteleitung im Vergleich zu einer BGV A3-Prüfung..? Eben..!
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
Alles unter 1000°C ist HANDWARM!
Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!
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BID = 471342
Tobi P. Schreibmaschine
Beiträge: 2168 Wohnort: 41464 Neuss
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Die Zuordnung ist das nächste Problem. Normalerweise kennzeichne ich die geprüften Geräte mit einem Barcode mit dem das Gerät eindeutig zuzuordnen ist. Das wollte der Kunde auch nicht und berief sich dabei auf die an den Geräten vorhandenen Inventarnummern. Bloß sind diese fast nirgendwo mehr vorhanden und wenn sie vorhanden sind stimmen sie nicht. Ich hoffe momentan, dass wir den Kunden doch noch überzeugen können, die Geräte mit einem Barcode zu kennzeichnen, zur Zeit verpasse ich jedem Prüfling unauffällig mit einem Edding eine fortlaufende Nummer, damit wir wenigstens eine halbwegs anständige Zuordnung machen können. So wie das zur Zeit läuft, ist das ganze nichts als Augenwischerei für die BG und ein Alibi für den Kunden. Echtes Interesse an einer vernünftig durchgeführten Prüfung und einer anständigen Dokumentation besteht überhaupt nicht.
Gruß Tobi
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BID = 471344
DMfaF Inventar
Beiträge: 6670 Wohnort: 26817 Rhauderfehn
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Da hast Du einen netten Kunden! Der ist nur weiter zu empfehlen:
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BID = 471350
Tobi P. Schreibmaschine
Beiträge: 2168 Wohnort: 41464 Neuss
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Ja, das ist wohl war. Und ich kann das ganze nicht mal jemand anderem überlassen, weil ich mich am besten mit dem Ablauf, dem Secutest und der Software auskenne Naja, morgen sind die letzten Geräte dran, dann mach ich noch die Doku und und dann bin ich erlöst und kann beim nächsten Kunden prüfen. Der interessiert sich zum Glück auch dafür, dass seine Geräte in Ordnung sind und alles vernünftig geprüft und dokumentiert wird
Gruß Tobi
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BID = 471431
Strömling Schreibmaschine
Beiträge: 1377 Wohnort: Berlin
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Die Schäden die bei der Sichtprüfung auffallen sind ok,da ist manchmal viel beschädigt.
Aber wenn ich merke das bei mehreren Geräten der Schutzleiter-widerstand zu hoch ist, und ich mit anderen Prüf und Messgeräten keinen Fehler feststelle , muss ich den Fehler wohl doch bei mir suchen.
Mein Kollege hatte mal die Idee eine Hirschmann Kleps30 Klemme als Kontakt zu benutzen, das Ergebnis waren 5% defekte Geräte.
Da schaut man doch (aus purer neugier) mal nach was da wohl defekt ist
und wenn man nix findet,muss man sich halt selber kümmern, und kann doch dem Kunden seine Geräte nicht die Plakette verweigern.
MfG
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BID = 471497
Tobi P. Schreibmaschine
Beiträge: 2168 Wohnort: 41464 Neuss
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Der Fehler liegt garantiert nicht an unserem Prüfgerät. Das kommt frisch aus der Kalibrierung, ausserdem hätte dann bei allen geprüften Geräten (immerhin knapp 400) ein Fehler angezeigt werden müssen. Die Schutzleitersonde ist auch ok.
Ich verlasse mich hier ausschliesslich auf unsere Messtechnik, denn ich habe nicht den Hauch einer Ahnung, welche Grenzwerte beim kundeneigenen Gerät eingestellt sind. Können 0,3Ohm sein, können aber auch 5Ohm sein
Und wenn ich ein Gerät finde, bei dem die Grenzwerte überschritten werden, gibts auch keine Plakette, fertig. Ich messe in solchen Fällen ja auch mehrmals, um Fehlmessungen auszuschliessen.
Gruß Tobi
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BID = 471563
nabruxas Monitorspezialist
Beiträge: 9266 Wohnort: Alpenrepublik
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@Ltof:
Das mit den Kaltgerätekabel ist nicht so einfach.
Nahezu alle Produkte (Drucker, Monitore, Laptops, etc) haben einen Kaltgeräteanschluß.
Diese Leitungen bekomme ich nicht zu Gesicht.
Die Geräte werden meist ohne Anschlußleitung in die Werkstatt geschickt.
Bei den Geräten wo dies nicht der Fall ist, wird natürlich das Original- Kabel begutachtet und mitgemessen.
Dadurch das die Leitungen sehr leicht austauschbar sind, macht dies auch keinen Sinn. Auf einem Netzkabel ist ja schließlich keine Seriennummer die ich der Rep. zuordnen könnte.
Auch kann nicht mit Sicherheit gesagt werden ob schlußendlich ein und das selbe Netzkabel verwendet wird.
Somit sehe ich die Zuleitung nicht als unmittelbares Bestandteil des Gerätes.
Kleines Beispiel:
Ich bekomme regelmäßig von einem Großkunden ~50 Laserdrucker.
Wie sollte denn da eine Zuordnung möglich sein?
Ich kann ja das Kabel nicht mit der Buchse verkleben/eingießen.
Mir wurde in der Innung versichert das ich richtig handle.
Oder gibt es eine Idee dieses "Problem" (falls es überhaupt eines ist) zu lösen.
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