nochmal was zur o.g. Abmahnung Im Unterforum Off-Topic - Beschreibung: Alles andere was nirgendwo reinpasst
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nochmal was zur o.g. Abmahnung |
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BID = 460438
sometimes Gelegenheitsposter
 
Beiträge: 93 Wohnort: Lima
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Ist zwar schon ne Weile her das dieses Thema aktuell war aber ich lese es als neuer Forums-Teilnehmer erst jetzt und geb da einfach mal meinen Senf dazu.
Als Forum-Admin, e-Shop Inhaber etc. musst Du Dir da nicht so arg viel Gedanken dazu machen die Marken oder Warenzeichen zu verwenden, auch wenn man kein registrierteer Wiederverkäufer die jeweiligen Firma ist.
Das tiefgründigere Problem dieser Abmahnung ist ein anderes.
Firmen die ein neues Produkt unter einem bestimmten Namen auf den Markt bringen und sich dann darüber freuen das jedermann diesen Namen mit dieser Art Gerät verbindet, und jedermann diesen Namen benutzt um Geräte dieser Art (auch von anderen Herstellern) zu vermarkten, läuft Gefahr den Namen als Markennamen, Trademark etc. zu verlieren.
So passiert zum Beispiel (years ago) mit dem Namen Fön, Walkman.
Der Markenname wurde den entsprechenden Firmen aberkannt, da sie nichts unternommen haben um den entsprechenden Namen untrennbar mit dem Produkt und der Firma zu verbinden.
Ähnliches Gefecht erst kürzlich mit google und duden.
"googeln" als Verb war schon im Duden aufgenommen und sollte bedeuten etwas im Internet zu suchen.
-> Google Abmahnung an Duden und nun steht im Duden das googeln bedeutet "etwas im Internet zu suchen unter Verwendung der Google Such-Maschine"
Sind nicht die exakten Worte, aber ich hoffe der Sinn kommt rüber.
So also auch geschehen mit dem Wort C****
es gab eine Zeit da jede Glas-Kochplatte als C**** -Feld benannt wurde
Nun gehen die Verkaufszahlen zurück, da Hinz und Kunz solche Dinger anbietet und die Firma fängt an sich Gedanken zu machen das zu stoppen.
Und Sie haben Recht, da ja bekanntlich nicht jede Glas-Kochplatte die Qualität eines C**** -Koch-Feldes hat wird deren Name geschädigt, und sie müssen sich einen Super Anwalt nehmen um das versäumte nachzuholen. --> Nähmlich den Namen untrennbar mit "Ihrem" Produkt und Firmennamen zu verbinden. Andernfalls fällt der Name als Gebrauchswort unter den Marken-Tisch.
Jeder der eine Firma hat und ein Super Produkt oder Super Service bietet kennt dieses Leid.
"Warum ist die Waschmaschine die der Fachhändler verkauft besser als die gleiche Marke bei XYZ-Markt gekauft"
Kommen wir auf Admin's Leid zurück.
Der Anwalt der Firma hat's natürlich nicht einfach, überall herumzurennen und XYZ zu finden die den entsprechenden Namen "missbrauchen"
Da der Anwalt aber Aktivitäten für sein Geld vorweisen muss wirft er den Gockel an und schickt jedem eine Abmahnung die den Namen verwenden ohne darauf hinzuweisen dass es sich um eine Marke Trademark etc. handelt. Je krasser er das macht und je mehr Abmahnungen er verschickt um so höher sein Honorar und Reputation.
@admin und jeden den sowas betreffen kann
Du nimmst diesen Anwälten den Wind aus den Segeln wenn irgendwo auf der Seite in den Reglements zur Seite oÄ. steht das alle verwendeten Namen, Markennamen etc. Trademarks etc. der jeweiligen Firmen etc. sind auch wenn dieses nicht ausdrücklich kenntlich gemacht und der Trademarks-Eigener namentlich genannt ist.
Damit nimmst Du den Postern auch die Last jedesmal ein (TM) (R) oder ähnliches and die entsprechenden Namen zu hängen.
Poster die dem Admin unter die Arme greifen wollen verwenden einfach
(TM) (R) oder ähnliches and den Namen angehängt, dann muss nicht unbedingt der Trademarks-Eigener ausgeführt werden. Jedenfalls nicht in Produkt-bezogenen Zusammenhängen.
=> Die Anwälte müssen sich einen anderen ausgucken und der admin kann ruhig schlafen.
Gruss Ju
PS.:
Das ist keine verbindliche Rechtsauskunft, nur ein Anhaltspunkt um dieses Thema und die Firmen etwas besser zu verstehen |
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BID = 460450
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Der besagte Hinweis war in diesem Forum bereits deutlich enthalten und hat insoweit nicht vor dem Abgemahntwerden geschützt.
Der Witz ist ja, daß der betreffende Hersteller auch den Gebrauch seines Markennamens durch Dritte für seine eigenen Produkte untersagen möchte...
Ob das rechtlich durchsetzbar ist, hab ich so meine Zweifel. Aber das hilft dem abgemahnten Betreiber erstmal nicht.
Er müßte es (mit hohem Auswand und Kostenrisiko) über diverse Instanzen ausfechten.
Insofern ist die Sache leider nicht so einfach abzutun. |
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