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"Aufnahmevorrichtung" für 16A Drehstrom Verlängerung Suche nach: drehstrom (2573) |
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BID = 451713
cholertinu Inventar
     
Beiträge: 3754 Wohnort: CH
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Hallo zusammen,
ich will mir zur mobilen Brennholzfräse das passende Verlängerungskabel (CH-Begriff, wird wohl "Leitung" in D sein) erstellen.
Es handelt sich um Drehstrom 16A, demzufolge 2.5mm2, Material wird die schön leuchtend orange Gummischlauch-Leitung sein.
Nun hat mich der Elektriker meines nicht mehr geringsten Misstrauens (naja, man macht so seine Erfahrungen) darauf hingewiesen, dass bei einer Verlängerung >5m eine "Aufnahmevorrichtung" oder ähnliches bestehen müsse. Das sei halt Vorschrift.
Ist da schlicht eine Wandhalterung (Autofelge oder ähnlich) gemeint, auf welche die Leitung in Schlaufen draufgelegt werden kann oder muss eis eine ausgewachsene Aufroll-Mechanik sein?
Weiss jemand, was er damit gemeint haben könnte? Nachfragen war nicht drin, er stresste gleich weg. |
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BID = 451727
Lightyear Inventar
     
Beiträge: 7909 Wohnort: Nürnberg
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Ich bin nun kein Schweizer, demnach kann ich nur wiedergeben, was ich mir so angelesen habe.
Tatsächlich wird in der Schweiz eine Aufnahmevorrichtung für Verlängerungen ab einer gewissen Länge gefordert. Ich hatte zwar 10m in Erinnerung, mag mich da aber täuschen...
Diese Aufnahemvorrichtung ist nicht wirklich definiert, ich habe da in schwizer Baumärkten (Ja, so etwas gibt es wirklich) schon einfachste Plastikplatten mit Einkerbungen gesehen (auf sowas werden auch mal Seile, Wäscheleinen oder Warnbänder verkauft), wie auch richtige Leitungsroller wie bei uns halt auch...
Tatsächlich dürfte auch in der Schweiz kein Hahn danach krähen, wie Du Deine privat genutzten Leitungen aufbewahrst...
Ich für meinen Teil würde sowieso einen Leitungsroller verwenden, alleine weil mich das "aufsammeln" der Leitung nach Arbeitsende ziemlich an
Soweit mal von mir - Schweizer meldet Euch, zur Not vielleicht auch Apostoli, der sollte sich da auch auskennen...
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
Alles unter 1000°C ist HANDWARM!
Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden! |
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BID = 451799
cholertinu Inventar
     
Beiträge: 3754 Wohnort: CH
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Zitat :
Lightyear hat am 20 Aug 2007 21:35 geschrieben :
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zur Not vielleicht auch Apostoli
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??? Sagt mir nichts...
"Leitungsroller" ist also das Stichwort, danke.
Ich werde mich dann mal im Baumarkt umsehen.
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BID = 451826
krake Gelegenheitsposter
  Beiträge: 64 Wohnort: CH- Berner Oberland
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Hallo Cholertinu
Dein Elektriker scheint nicht ganz auf dem "neusten" Stand zu sein. Die Forderung nach einer Aufnahmevorrichtung ab 5m (wie noch in den HV verlangt) besteht schon seit den NIN 2001 nicht mehr.
Gruss Krake
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BID = 451827
cholertinu Inventar
     
Beiträge: 3754 Wohnort: CH
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Danke für diese Info an krake!
Jaja, der Elektriker... Dann verliert er durch diese Begebenheit halt einen weiteren Bonuspunkt.
@krake: Weisst du eine CH Quelle, wo ich fertig konfektionierte ca 30m CEE-16 Verlängerungen herbekomme?
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BID = 451839
krake Gelegenheitsposter
  Beiträge: 64 Wohnort: CH- Berner Oberland
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@Cholertinu
Ich bin schon einige Zeit "nur noch" in der Inspektion tätig, habe daher keinen Bezug mehr zu Lieferanten. Ich selber würde es wohl in einem Baumarkt als Einzelteile kaufen.
PUR 5x2.5 ca sfr 8.-/m
CEE Stecker u. Kupplung je ca 12.-
Gruss: Krake
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BID = 452508
cholertinu Inventar
     
Beiträge: 3754 Wohnort: CH
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Zitat :
krake hat am 21 Aug 2007 10:19 geschrieben :
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Die Forderung nach einer Aufnahmevorrichtung ab 5m (wie noch in den HV verlangt) besteht schon seit den NIN 2001 nicht mehr.
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Kannst du mir noch detaillierte Angaben machen, wo genau diese Änderung dokumentiert ist? Der Elektriker wollte mir das am Telefon heute nicht wirklich glauben.
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BID = 453375
krake Gelegenheitsposter
  Beiträge: 64 Wohnort: CH- Berner Oberland
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Hallo
Die Änderungen werden leider nicht dokumentiert. Ich versuche es daher selber:
Die NIN 2000 forderte in 5.2.1.9.8 noch:
"Ortsveränderliche Leitungen von mehr als 5m Länge müssen Aufwickel- oder Aufhängevorrichtungen haben, die die Leitung vor mechanischer Beschädigung schützen."
In der NIN 2005 wurde der Abschnitt "Ortsveränderliche Leitungen" ins Verzeichnis 5.2.1.8.ff u. 5.2.2.8.ff verschoben, wobei die Bestimmung wie sie oben aufgeführt ist, nicht mehr übernommen wurde.
Ersatzweise wird diese Problematik in 5.2.2.8.8.3 (NIN 2005) angesprochen, wo es heisst:
"Werden flexible oder hochflexible Leitungen bei deren Verwendung aufgerollt, geschleppt oder dgl., ist darauf zu achten, dass werder die Leiter noch die Isolation der Leitungen durch die erhöhten mechanischen Beanspruchungen und die Befestigungseinrichtungen beschädigt werden."
Im Klartext:
- Die Forderung einer Aufrollvorrichtung bei Leitungen >5m gibt es nicht mehr.
- Es ist einfach daruf zu achten, dass die Leitungen bei Benutzung oder Lagerung nicht beschädigt werden.
Gründe für die Änderung:
- Harmonisierung der Norm mit der CENELEC
- Z.Bsp. ist es einer Maus egal, ob das Kabel offen oder in einer Befestigungseinrichtung aufgerollt ist. Wenn sie will, knabert sie die Leitung sowieso an.
- Die Schäden entstehen nicht bei der Aufbewahrung, sondern im Betrieb, wo die Leitung nicht in der Aufnahmevorrichtung ist.
- ...
Hinweis:
Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt der Normen zum Thema Leitungen und Leiter und betrifft nur die konkrete Frage.
Gruss Krake
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BID = 453377
cholertinu Inventar
     
Beiträge: 3754 Wohnort: CH
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Danke für die Angaben, ich werde diese dem Elektriker mal zustellen. Bin gespannt auf seine Reaktion.
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