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Rechtsfrage - Fotos aus Museum |
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BID = 451626
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7574 Wohnort: Wien
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Mal eine Rechtsfrage... ich habe in einem Museum die explizite Erlaubnis erhalten, Fotos zu machen. Darf ich diese Fotos dann auch ins Internet stellen (zu nichtkommerziellen Zwecken)?
Das Thema betrifft dieses Forum ganz konkret, denn es handelt sich um wunderschöne Bilder aus dem Magyar Elektrotechnikai Muzeum...
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!" |
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BID = 451647
cholertinu Inventar
Beiträge: 3755 Wohnort: CH
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Die Frage wird sich stellen, ob du diese Erlaubnis belegen kannst. |
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BID = 451655
Racingsascha Schreibmaschine
Beiträge: 2247 Wohnort: Gundelsheim
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Ruf doch einfach in diesem Museum an und frag die mal nett danach
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Fnord ist die Quelle aller Nullbits in deinem Computer.
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Fnord schläft nie.
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BID = 452146
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7574 Wohnort: Wien
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Sollte in einem Rechtsstaat die Beweiselage (in dem Fall, daß überhaupt jemals ein Zweifel entsteht) nicht eigentlich beim Museum liegen? Ich habe da vage so etwas von "in dubio pro reo" in Erinnerung...
Was deutsche Abmahnanwälte da draus konstruieren steht auf einem völlig anderen Blatt, aber ich denke einmal die können ziemlich in den Mond schauen wenn ein Österreicher Fotos aus einem ungarischen Museum auf einen US-Server stellt.
Hierher verlinken werde ich sie halt nicht wenn jemand aus der Führung Bedenken hat.
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
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BID = 452150
admin Administrator
Beiträge: 5027 Wohnort: Heilbronn
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Verlinken ist kein Problem. Nur wenn ein Bild, das dem Urheberschutz unterliegt, auf den Forenserver geladen wird ist es problematisch.
Baldur
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BID = 452164
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7574 Wohnort: Wien
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Das Urheberrecht des Bildes liegt zweifelsfrei bei mir, da ich die Fotos selbst gemacht habe (und nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses). Personen, die ein Recht am eigenen Bild anmelden könnten sind auch keine abgebildet. Damit sind die mir bekannten Punkte des Urheberrechtsgesetzes abgedeckt.
Edit: meine Ursprungsüberlegungen gingen eher in die Richtung, ob das Museum Geschäftsschädigung o. dgl. beklagen kann wenn ich Abbildungen ihrer Ausstellungsstücke veröffentliche. Andererseits geben sie nach meinem Verständnis des Urheberrechts mit der Erlaubnis zu fotografieren alle Rechte am entstandenen bild an den Urheber des Bilds.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Trumbaschl am 22 Aug 2007 16:17 ]
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BID = 452170
admin Administrator
Beiträge: 5027 Wohnort: Heilbronn
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ja stimmt, Urheberrecht liegt bei Dir.
Ist eine interessante rechtliche Frage. Nach meiner Ansicht spricht nichts dagegen, dass die Bilder ins Internet gestellt werden.
Ich werde mal Meine Rechtsanwältin für Internet-Angelegenheiten fragen.
Baldur
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BID = 452175
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7574 Wohnort: Wien
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Danke!
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
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BID = 452426
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Oftmals werden solche Fotografiererlaubnisse unter der Maßgabe erteilt, daß keine kommerzielle Nutzung zulässig ist (für die müßte man gesondert bezahlen).
Solang man die Bilder also im Rahmen einer privaten Seite gratis ins Netz stellt, sehe ich rechtlich kein Problem. Anders sähe es aus, daraus einen Bildband zu erstellen und diesen gedruckt zu verkaufen (oder zum Download gegen Entgelt anzubieten).
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