Formaljuristisch mag das korrekt sein.
Vom Rechtsempfinden her dagegen ne ziemliche Katastrophe.
Vor allem, da in anderen Fällen von der gleichen
[GEZ mahnt ab - abgemahnte Begriffe] genau umgekehrt argumentiert wird, nämlich geräte und nicht Personenbezogen (Urlauber zahlen in Abwesenheit zuhause, aber für das Gerät im Fremdenzimmer muß neuerdings auch voll bezahlt werden)!
Ich frag mich nur, wie die
[GEZ mahnt ab - abgemahnte Begriffe] überhaupt jenen Sachverhalt (Nutzung von Mutters Gerät durch Sohn) nachweisen konnte.
Da wird doch nicht einer von den beiden Jemanden in die Wohnung gelassen oder etwas leichtsinnig ausgeplaudert haben...?