Also war Dein (vor einiger Zeit nachgeschobenes) "außerdem ist der Hörer kaputt" nur ne fachlich nicht qualifizierte Vermutung.
Solche Salamitaktik mögen wir ganz besonders...
Also - klarer Fall:
Störung der Hausverwaltung melden. Da Anlage zum Gemeinschaftseigentum gehört, wird sie auf Kosten der Eigentümergemeinschaft repariert.
Ich hoffe jedoch, daß die von Dir nun eingebaute Haussprechstelle von geeignetem Typ ist und richtig angeschlossen wurde.
Sonst dürfte das dem Fachmannn auffallen (ggf. erst nach längerer Suchzeit, falls Du nicht daraufhinweist) und dann wirst Du allein löhnen müssen!
Alternativ das alte Teil wieder montieren und erst wechseln, wenn alles wieder funktioniert.