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Sind Stromlaufpläne per DIN oder was auch immer gefordert? |
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BID = 386920
Chief05 Gerade angekommen
Beiträge: 1 Wohnort: Itzehoe
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Hi Leute !
Ein Freund führt eine öffentliche Einrichung. Diese ist komplett mit EIB
ausgerüstet und es gibt aufgrund der Größe des Bau´s und der
Sondereinbauten (es handelt sich um eine Feuerwehrzentrale) vernünftige
Stromlaufpläne; sie sind wie man sie sich vorstellt / wünscht.
Nun war dort ein Elektriker (nicht der Errichter der Anlage) im Gange
und hat ein paar Dinge nachinstalliert.
Diese Firma ist aufgrund ihrer Arbeit schon echt witzig (nach Anbringen
eines Schaltkastens musste ein 3m² Wandstück ausgebessert und neu
gestrichen werden - Kommentar der Ausführenden: "ey Alder bau du ma son
Riesenkasten hier an"...)
Auswählen kann mein Freund den Handwerker nicht so einfach selbst
aufgrund öffentlicher Vergabegeschichten...
Für nachinstallierte Dinge wurden weder Prüfprotokolle noch
Erweiterungen / Änderungen der Stromlaufpläne überreicht.
Nun meine Frage: Gibt es Vorschriften / Regeln die ein Anpassen der
Stromlaufpläne und Übergabe der Prüfprotokolle regeln?
Es ist nämlich alles neuinstallierte hervorragend dokumentiert und
archiviert; zur neuen Steckdose den LS zu finden ist nicht möglich...
"try and error" geht aufgrund des Gebäudezwecks nur eingeschränkt...
Ok, der Privathaushalt hat auch keine Prüfprotokolle archiviert, aber
bei komplexen Anlagen müssen ja Pläne vorhanden sein...
Klar, bemängeln kann man es... aber gibt es "greifbare" Regeln für diese
Geschichte?
thx & greetz
Danny |
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BID = 386928
Neo2005 Der Neo halt
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Hi!
Jede Änderung einer Anlage muss nach VDE geprüft werden, denn aktuellen Normen entsprechen und schriftlich fest gehalten (sprich die Änderung muss in den plänen eingezeichnet werden) werden. Das muss nach VDE überall geschehen egal ob Einfamilienhaus oder Feuerwehrzentrale. Wenn das der Elektriker nicht macht kann er im Fehlerfall oder brandfall des neu montierten anlagenteil nicht nachweisen das er es ordnungsgemäß installiert hat. Da es sich bei dem Gebäude um eine Feuerwehrzentrale handelt gibt es da sicherlich noch mehr vorschriften oder Sondervorschriften.
Als kleine Info siehe:
DIN VDE 0100 teil 610
BGV A3
DIN VDE 105
Gruß
Neo
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Für Rechtsschreib- und Grammatikfehler wird keine Haftung übernommen. Zu risiken und Nebenwirkungen verklagt euren oder eure Deutschlehrer/in
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Neo2005 am 19 Nov 2006 21:51 ] |
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BID = 387749
joe Schreibmaschine
    
Beiträge: 1747 Wohnort: Ba-Wü
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Wenn es sich um eine öffentliche Ausschreibung handelte sind die Leistungen nach VOB zu erbringen, der Teil C (achtung, das meine ich zu wissen) regelt dann die ausführung der Anlage.
VOB lesen
Erster Ansatzpunkt: http://de.wikipedia.org/wiki/Vergab.....ungen
Schiedstelle kann auch helfen.
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