Ich fang mal von hinten an zu zitieren.
Zitat :
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Sprich: wenn ich keinen Zaun und keine Kette um Haus und Hof hab (weils sch**** und spießig aussueht) dürfen die kommen und machen was sie wollen?
Glaub ich ned...
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Is aber so. Sicherst du dein Grundstück nicht darf sich da jeder rumtreiben. Wenn du aber jemandem sagst, dass er sich zu verziehen hat, dann muss er das auch. Macht er das nicht, dann darfst du ihn anzeigen wegen HFB.
Übersteigt allerdings jemand eine Absperrung ist das sofort HFB.
Zitat :
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Weder auf öffentlichem Grund, noch auf Privatgelände darf ein angemeldetes KFZ ohne TÜV rumstehen. |
Fast richtig.
In der Öffentlichkeit darf kein KFZ stehen, was nicht angemeldet ist oder kein TÜV hat.
Auf deinem Privatgrund kannst du hinstellen was du willst.
Vorraussetzung: Dein Grundstück ist abgesperrt. Ist es das nicht, nennt man das quasi-öffentlich. Dann darf auch dort nur ein KFZ stehen, was angemeldet ist. TÜV muss es nicht haben, du darfst es nur nicht bewegen.
Wenn so wie beschrieben kein KFZ ohne TÜV und Anmeldung auf einem Privatgrundstück stehen oder betrieben werden dürfte, dann gebe es auch keine Autorennen. Du kannst dir sogar ein Fahrzeug kaufen, es versichern und auf deinem abgesperrten Grundstück dann damit fahren wie du willst.
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