Rechtsproblem: TÜV auf Privatgrundstück

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Autor
Rechtsproblem: TÜV auf Privatgrundstück

    







BID = 377213

tsaphiel

Inventar



Beiträge: 3494
Wohnort: Unterfranken (frei statt Bayern!)
ICQ Status  
 

  



Zitat :
Wen es sogar ein Gartenzaun vorne ist, eine Einfahrt und ein zaunentor (Auch wen Holz), die Hier Herein kommen, Haben die eine Anklage wegen Hausfriedensbruch am Halse was Sich Gewaschen hat.


Sprich: wenn ich keinen Zaun und keine Kette um Haus und Hof hab (weils sch**** und spießig aussueht) dürfen die kommen und machen was sie wollen?
Glaub ich ned...

_________________
Druff un D'widd!!!

BID = 377222

Tom-Driver

Inventar



Beiträge: 8792
Wohnort: Berlin-Spandau
Zur Homepage von Tom-Driver

 

  

@ Isolator: Werkstätten/Gebrauchtwarenhändler sind Gewerbetreibende und haben die PKW nicht auf ihrem Privatgrund.


Gruß, Tom.

_________________
[x] <= Hier Nagel einschlagen für neuen Monitor!

BID = 377223

EinarN

Aus Forum ausgetreten

@ Isolator


Zitat :
Aber: Wie sieht das aus mit Werkstätten und Gebrauchtwagenhändlern. Die haben doch auch nicht alle eine Kette/ Schranke abn Ihrer Einfahrt (so daß man es als befriedetes Gebiet bezeichnen könnte).
die Haben aber eine Gewerbeanmeldung mit den Schwerpunkt Autohandel / reparatur usw. was im Handelsregister Eingetragen ist und das Ist wiederum ein Anderes "Bier".

@ laurel1


Zitat :
Wo lebst Du eigentlich, gibt es in D noch Menschenrechte??
Vergiss das, ich bin jetzt 49 Jahre alt und lerne eine Fremdsprache um ins Ausland zu gehen (ist sauber geplant und sollte passen!).
Ich bin 5 Jahre Junger als Du, Kenne 3 Sprachen und Habe Wirklich kein Mut Aus zu Wandern obwohl Ich mit den gedanke auch Spiele.

Zitat :
Wenn Du ein abgemeldetes nachweislich gepflegtes Fahrzeug abgemeldet da stehen hast, wird sich wie bei mir keiner darüber aufregen. Bei mir gibt es dann halt viele Fragen (kaum mal gesehen, was ist das). Hatte gerade dieses Problem, weil mein Nachbar mich nicht mag. Insofern kamen die Schnittlauchs und haben mich erstmal gefragt was denn das überhaupt sei:

1. Volvo 164E einer der wenigen die in D überlebt haben
2. können sie den mal laufen lassen (war ernst gemeint)
2.1. klar, aber unter der Haube steckt ein Reihen 6 Zylinder
mit 3 Lieter Hubraum und durch die derzeitiege Restauration ist kein Ausdpuff montiert
2.2. wenn sie den nicht laufen lassen können, müssen wir den als Schrott ansehen!!!!!!!!
2.3. ich habe die Schnittlauchs gewarnt und auf evtuelle Nebenwirkungen hingewiesen, null Interesse. Entweder Teil läuft oder ist Sondermüll

Insofern hzabe ich den Motor nach fast 2 Jahren Stillstand (war ja konserviert) mit etwas Mühe zum Leben erweckt und da ging die Luzi ab! Mußte mit Vollgas starten und insofern sind 20 Meter! hinter dem Fahrzeug 2 Scheiben zu Bruch gegangen. Keine weiteren Fragen!
hätte ich Kommentarlos von Anfang An Gestartet und denen Gezeigt was Sache ist, mit der frage: - möchten Sie eine Runde Drehen?

BID = 377251

ProximaX

Schreibmaschine



Beiträge: 2604
Wohnort: Bensheim

Ich fang mal von hinten an zu zitieren.

Zitat :
Sprich: wenn ich keinen Zaun und keine Kette um Haus und Hof hab (weils sch**** und spießig aussueht) dürfen die kommen und machen was sie wollen?
Glaub ich ned...

Is aber so. Sicherst du dein Grundstück nicht darf sich da jeder rumtreiben. Wenn du aber jemandem sagst, dass er sich zu verziehen hat, dann muss er das auch. Macht er das nicht, dann darfst du ihn anzeigen wegen HFB.
Übersteigt allerdings jemand eine Absperrung ist das sofort HFB.


Zitat :
Weder auf öffentlichem Grund, noch auf Privatgelände darf ein angemeldetes KFZ ohne TÜV rumstehen.

Fast richtig.
In der Öffentlichkeit darf kein KFZ stehen, was nicht angemeldet ist oder kein TÜV hat.
Auf deinem Privatgrund kannst du hinstellen was du willst.
Vorraussetzung: Dein Grundstück ist abgesperrt. Ist es das nicht, nennt man das quasi-öffentlich. Dann darf auch dort nur ein KFZ stehen, was angemeldet ist. TÜV muss es nicht haben, du darfst es nur nicht bewegen.
Wenn so wie beschrieben kein KFZ ohne TÜV und Anmeldung auf einem Privatgrundstück stehen oder betrieben werden dürfte, dann gebe es auch keine Autorennen. Du kannst dir sogar ein Fahrzeug kaufen, es versichern und auf deinem abgesperrten Grundstück dann damit fahren wie du willst.

_________________
VDE beachten!
Mit Verstand löten und schrauben!

http://www.sartorius-sturmjagd.de
http://www.jf-bensheim.de

BID = 377307

Ltof

Inventar



Beiträge: 9387
Wohnort: Hommingberg


Zitat :
ProximaX hat am 12 Okt 2006 16:52 geschrieben :


Zitat :
Weder auf öffentlichem Grund, noch auf Privatgelände darf ein angemeldetes KFZ ohne TÜV rumstehen.

Fast richtig.
In der Öffentlichkeit darf kein KFZ stehen, was nicht angemeldet ist oder kein TÜV hat.
Auf deinem Privatgrund kannst du hinstellen was du willst.
Vorraussetzung: Dein Grundstück ist abgesperrt.

Das erzähle den Ordnungshütern mal. Manch einem reicht es schon, wenn er von öffentlichem, bzw. quasi-öffentlichem Grund aus alleine nur sehen kann, dass da was steht, was da nach seiner Rechtsauffassung nicht stehen darf. Dazu muss er keinen Hausfriedensbruch begehen.

In Erklärungsnot gerät immer erst mal der Halter.

Gruß,
Ltof

_________________
„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)

BID = 377329

Jornbyte

Moderator



Beiträge: 7257

Das sind alles Spekulationen. Die Rechtsprechung sieht anders aus, und das höhst Richterlich.
Näheres dazu in: http://forum.jurathek.de/index.php

_________________
mfg Jornbyte

Es handelt sich bei dem Tipp nicht um eine Rechtsverbindliche Auskunft und
wer Tippfehler findet, kann sie behalten.


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