HP SONS Digicam

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Im Unterforum Alle anderen Reparaturprobleme - Beschreibung: Telekom, Funkgeräte und alle anderen Geräte

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Autor
Sonstige SONS HP Digicam

    







BID = 372296

krockie

Stammposter

Beiträge: 414
Wohnort: OWL
 

  


Geräteart : Sonstige
Hersteller : HP
Gerätetyp : Digicam
Chassis : R707
Messgeräte : Multimeter, Oszilloskop
______________________

Also das Objektiv geht nicht mehr zurück und schliesst sich folglich auch nicht mehr.
Nach dem Einschalten leuchtet das LCD mit dem Logo hp invent kurz auf (ca. 4 sekunden)und die Camera schaltet sich wieder aus.
Garantie gibts net mehr da HP wohl im Gegensatzt zu anderen Herstellern nur ein Jahr Herstellergarantie gibt.

Reparatur wollen die 168 Euro + MwSt, das Ding hat aber im April 2005, 180 Euro gekostet, also Reperatur in einer Werkstatt lohnt sich auch net.
Kann man da evtl. selbst noch was machen.

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BID = 374449

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

 

  

So eine Garantie ist doch uninteressant.
Aber der Verkäufer muß (bei Neuware) in jedem Fall 2 Jahre Gewährleistung geben!

Also Finger weg und das Ding beim Händler reklamieren...



_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

Erklärung von Abkürzungen

BID = 374483

nabruxas

Monitorspezialist



Beiträge: 9228
Wohnort: Alpenrepublik


Zitat :
Aber der Verkäufer muß (bei Neuware) in jedem Fall 2 Jahre Gewährleistung geben!


Bei Beweislastumkehr, jetzt wird es schwierig.

_________________
0815 - Mit der Lizenz zum Löten!

Erklärung von Abkürzungen

BID = 374489

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Nein, es gilt jetzt eben grad nicht mehr die Beweislastumkehr, sondern die reguläre Beweislast (also der Anspruchsteller muß den Beweis antreten).

Dürfte in diesem Fall aber ganz einfach sein:
Gerät wurde sachgemäß behandelt (wovon ich ausgehe), ist aber trotzdem inzwischen ohne Funktion. Also liegt ein versteckter Sachmangel vor, da es mindestens 24 Monate hätte funktionstüchtig bleiben müssen. Punktum.
Wenn der Händler dafür ein Gutachten sehen möchte, läßt man dieses eben erstellen. Muß er ggf. die Kosten dafür dann auch noch ersetzen. Das wird bestimmt teurer als die Reparatur...

Erklärung von Abkürzungen

BID = 374513

Tüftler1

Gesprächig



Beiträge: 108
Wohnort: Hechingen

>>Sam2: Schau bitte mal in deine PM´s. Wäre wichtig. thanks

>>krockie: Ich denke auch, das du gute Chancen bei einer Reklamation hast! Wie auch von Sam2 schon angesprochen wurde, kann sich auch HP nicht aus der 2 Jahre-Gewährleistungspflicht bei Elektrogeräten heraus drücken!

Viel Glück also von meiner Seite
Björn

_________________
Träume nicht Dein Leben, sondern lebe deinen Traum!

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BID = 374564

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Nein. Ebendas schrieb ich gerade NICHT!

Denn HP ist nicht der Vertragspartner (außer Du hättest das Gerät in einer HP-eigenen Werksverkaufsstelle erworben, wovon ich nicht ausgehe).
Die gesetzliche Gewährleistungspflicht trifft aber regelmäßig den Verkäufer, nicht den Hersteller!

Ob ein Hersteller seinerseits noch eine Garantie gewährt (die eine freiwille Leistung darstellt und beliebig - zweilich wie dem Umfang nach - eingeschränkt werden kann), hat damit nichts zu tun.

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BID = 375651

mblau

Aus Forum ausgetreten

Hallo,
die Kosten für das "Gutachten" muss man aber erstmal selbst bezahlen, ist wie beim Abschleppen oder? Und ob das Teil nicht dochmal hart aufgedotzt wurde ist auch nicht so einfach aus der Welt zu schaffen. Ohne gute Rechtschutzversicherung ist dir Gecschichte mit Vorsicht zu geniessen.. (meine Meinung, lasse mich aber belehren).

mfG.
MS

_________________

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BID = 375866

:andi:

Inventar



Beiträge: 3203
Wohnort: Bayern


Zitat :
sam2 hat am  2 Okt 2006 22:09 geschrieben :

Gerät wurde sachgemäß behandelt (wovon ich ausgehe), ist aber trotzdem inzwischen ohne Funktion. Also liegt ein versteckter Sachmangel vor, da es mindestens 24 Monate hätte funktionstüchtig bleiben müssen.


Klingt gut, aber klappt das denn auch so?

Wenn Gutachten, wer macht sowas?

_________________
"Gestern gings noch, da kann net viel sein"

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BID = 375875

nabruxas

Monitorspezialist



Beiträge: 9228
Wohnort: Alpenrepublik

Gerichtlich beeidete Sachverständige.

_________________
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