2 Kreise im Fünfader???

Im Unterforum Elektroinstallation - Beschreibung: Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!

Elektronik Forum Nicht eingeloggt       Einloggen       Registrieren




[Registrieren]      --     [FAQ]      --     [ Einen Link auf Ihrer Homepage zum Forum]      --     [ Themen kostenlos per RSS in ihre Homepage einbauen]      --     [Einloggen]

Suchen


Serverzeit: 28 11 2024  06:11:28      TV   VCR Aufnahme   TFT   CRT-Monitor   Netzteile   LED-FAQ   Osziloskop-Schirmbilder            


Elektronik- und Elektroforum Forum Index   >>   Elektroinstallation        Elektroinstallation : Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!


Autor
2 Kreise im Fünfader???

    







BID = 1869

Gast

Nichtregistrierter Benutzer
 

  


Hallo!

Darf man in ein Fünfaderkabel mit 2 Sicherungen absichern??

Ich möchte 2 Seperate Kreise damit erzeugen.

Natürlich nicht auf der gleichen Phase.

mfg

BID = 1881

nabruxas

Monitorspezialist



Beiträge: 9266
Wohnort: Alpenrepublik

 

  

Bin kein Elektriker.
Ich glaube aber nicht, da dann ein Nulleiter mit schwarz oder braun gekennzeichnetsein würde.
Für einen Techniker der die Installation nicht kennt entstehen dann sicherlich Probleme.
Werde mal meinen Bruder fragen der ist E-Installatuer.



_________________
0815 - Mit der Lizenz zum Löten!

BID = 1893

joe

Schreibmaschine



Beiträge: 1746
Wohnort: Ba-Wü

Hallo,

zuerstmal die Farbe des N-Leiters:
-Blau, und zwar Hellblau uns nichts anderes! Ausnahme: Nummernkabel/leitung
(VDE 0198 Abs.:3.2.2 1999-10

Dann zu der Frage:
Erst einmal gehe ich davon aus das nur eine Ader als N-Leiter verwendet werden soll.
Ich hab in den VDE nichts gefunden das es verbietet.
Es ist aber der Neutralleiter gegen überlast zu schützen.
Das ist normalerweise kein problem, da sich die Ströme auf den N-Leiter und die 2 Phasen verteilen.
Bei elektronischen Lasten sieht die sache aber anders aus. Da kann es sehr wohl zur überlastung des N-Leiters kommen, wenn die Phasen voll ausgelastet sind. Das hat den einfachen Grund das bei Schaltnetzteilen und ähnlichen Geräten es eine Phasenverschiebung zwischen Spannung und Strom gibt, und die Ströme auch nicht mehr sinusförmig sind.
Solche Beispiele wurden in einigen Fachzeitschriften schon öfters durchgerechnet und bewiesen.
Auch wird sich die entsprechende Norm wahrscheinlich bald ändern so das eine Überwachung des N-Leiters gefordet wird bei unsymetrischer belastung. (Vermute ich mal.)

Gehen wir mal davon aus das das aber auch nicht der Fall ist. Dann kommt das nächste Problem:
Wenn der Neutralleiter bricht oder schlechten kontakt hat kommt es zu überspannungen an den einzelnen Geräten. Das kleinste Gerät im Stromkreis bekommt dann die höchste Spannung und raucht dann ab.

Schön zu sehen in der angehängten Datei.

Meine Meinung: Extra Leitung ziehen. Dann ist es fachmännisch ausgeführt.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Grüße Joe

Uploaded Image: Unsymetrische Last ohne N.jpg

_________________

BID = 1908

nabruxas

Monitorspezialist



Beiträge: 9266
Wohnort: Alpenrepublik

Ich denke das es nur um die Farbe des 2ten Nulleiter geht.
In dem Kraftstromkabel sind ja: 2xschwarz, 1xbraun und 1xblau vorhanden.

Ich habe die Fragestellung so interpretiert (bitte korrigieren wenn falsch)

Kreis 1:
P = Schwarz und N = Blau

Kreis 2:
P = schwarz2 und N = Braun

Ich glaube nicht das es zulässig ist einen Nulleiter mit "braun" zu kennzeichnen und würde 2 separate Leitungen verlegen!




_________________
0815 - Mit der Lizenz zum Löten!

BID = 1909

Electronicfox

Schreibmaschine



Beiträge: 1634
Wohnort: hamburg
Zur Homepage von Electronicfox

Ich habe noch ein Kabel wo der Braune Draht der Nullleiter war. Die Adern:
Rot=Erde
Braun=Nullleiter
Schwarz=Phase
Kann heute noch verwendet werden (für Verlängerungskabel), aber für Elektroinstalationen nicht. Entspricht nicht mehr der Norm.

_________________
Es ist nicht mein Ziel mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen eine Tür zu finden. Also warum kompliziert, wenn’s einfach geht.

BID = 1915

joe

Schreibmaschine



Beiträge: 1746
Wohnort: Ba-Wü

Hallo Jungs,

jetzt noch mal ganz ausführlich:
Die Farbe des N-Leiters:
Da schauen wir mal zuerst in der VDE 0100 Teil 100 im Abs. 134.1.3 da steht: "Leiter müssen in Übereinstimmung mit DIN EN 60446 (VDE 0198) gekennzeichnet werden."


So, die VDE 0100 mit all ihren teilen gilt für Stromkreise mit Spannungen bis 1000VAC und 1500VDC in elektrischen Anlagen. Das bedeutet für und das sie auch in diesen Falle anzuwenden ist. Zumindest in Deutschland, wie es in Österreich oder in der Schweiz aussieht weiß ich nicht.


Also machen wir weiter und schauen in der VDE 0198 nach den die Leiter müssen ja nach dieser Norm gekennzeichnet werden.
Also in der VDE 0198 Abs. 3.2.2 steht:
„3.2.2 Neutral- oder Mittelleiter
Wenn ein Stromkreis einen durch Farbe gekennzeichneten Neutral- oder Mittelleiter enthält, muss die für diesen Zweck angewendete Farbe Blau sein. Um eine Verwechslung mit anderen Farben zu vermeiden, wird eine ungesättigte Farbe Blau, „Hellblau" genannt, empfohlen. Hellblau darf nicht zur Kennzeichnung anderer Leiter verwendet werden, wenn eine Verwechslung möglich ist.
Beim Fehlen eines Neutral- oder Mittelleiters darf ein mit Hellblau gekennzeichneter Leiter in Kabel- und Leitungssystemen auch für andere Zwecke, ausgenommen als Schutzleiter, angewendet werden.
Bei Anwendung der Farbkennzeichnung müssen blanke Leiter, die als Neutral- oder Mittelleiter angewendet
werden, entweder mit einem hellblauen Streifen, 15 mm bis 100 mm breit, in jeder Einheit oder jedem Gehäuse
oder an jeder zugänglichen Stelle gekennzeichnet oder über die ganze Länge hellblau gefärbt sein.
ANMERKUNG 1: IEC 60079-11 schreibt bei eigensicheren Stromkreisen, wenn eine Farbkennzeichnung benutzt wird, hellblau für Klemmen, Klemmenkästen oder Steckverbinder vor.
ANMERKUNG 2: In den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada und Japan wird die Farbkennzeichnung Weiß für den Mittel- oder Neutralleiter als Ersatz für die Farbkennzeichnung Hellblau angewandt.“

Also: N-Leiter muss Blau sein!

Jetzt könnt man doch aber sagen die VDE ist doch nur eine Norm aber kein Gesetzt, also was interessier es mich dann was die schreiben!
Das ist leider auch nicht ganz so einfach!


Den in der BGV A2 §2 Abs. 2 steht:
(2) Elektrotechnische Regeln im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen enthalten sind, auf die die Berufsgenossenschaft in ihrem Mitteilungsblatt verwiesen hat. Eine elektrotechnische Regel gilt als eingehalten, wenn eine ebenso wirksame andere Maßnahme getroffen wird; der Berufsgenossenschaft ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die Maßnahme ebenso wirksam ist.


Aber was geht mich die UVV der Berufsgenossenschaft an, ich bin doch Privatmann, es geht doch um mein eigenes Haus, könnte man jetzt sagen.


Aber auch hier ist es nicht so einfach.
In den TAB (Technischen Anschlussbedingungen der EVU) ist zu lesen das die Anlagen den Annerkannten Regeln der Technik entsprechen müssen. Und das sind nun mal die VDE und DIN-Normen.
Auch im AVBEltV ist ein verweis auf die Annerkannten Regeln der Technik verwiesen:
§12 Abs. 2
Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingetragenen Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden. Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.
Die AVBEltV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden) wurde am 21.Juni 1979 aufgrund des Energiewirtschaftsgesetzes erlassen.

Das heißt jetzt also das die VDE-Normen „Rechtsnormcharakter“ haben. Im Schadensfalle wird also jeder Sachverständige zuerst mal den VDE aufschlagen, und schauen ob alles nach VDE eingehalten wurde. Wenn das nicht der Fall ist muss der Eigentümer/Besitzer/Nutzer/Verantwortliche nachweisen das seine Methode genauso wirksam war.

Ich weiß ich bin jetzt etwas weit ausgeschweift, die hälfte hat eh nichts mit dem Problem zu tun, aber ich wollte auch mal darstellen welchen Wert die VDE in unserer Rechtsprechung hat.

Das in Österreich die alten Leitungen mit den alten Farbkennzeichnungen noch als Verlängerung erlaubt sind, kann ich mir allerdings nicht vorstellen.
Meines Wissens werden in Österreich fast die selben Normen wie in Deutschland angewendet. Allerdings weiß ich das nicht genau.


Also: Extra Leitung legen, gibt keine Probleme, ist sicher, ist fachmännisch.
Schließlich wollen wir ja alle Fachmänner sein.

Grüße Joe


_________________

BID = 1934

nabruxas

Monitorspezialist



Beiträge: 9266
Wohnort: Alpenrepublik

Also, ich habe mal meinen Bruder gequält.

Der hat zu Sicherheit in der TAEV nachgesehen und die Antwort ist eigentlich die Gleiche wie Joe´s.

Der Nulleiter muß blau sein um Verwechslungen vorzubeugen. Mit anderen Worten ist es nicht erlaubt in einem 5 adrigen Kabel zwei komplett getrennte Stromkreise zu "fahren".

Also gelten im Ösiland die gleichen Vorschriften wie in Germanien. War ja eigentlich auch zu erwarten!



_________________
0815 - Mit der Lizenz zum Löten!

BID = 1941

Gast

Nichtregistrierter Benutzer

Hallo!

Erstmal Danke für die rege Anteilnahme am Thema.

Dann bleibt mir wohl nichts anderes überig als eine 2 Leitung zu ziehen.

Wir wollen ja auf der sicheren Seite bleiben.

Was mich noch interessieren würde, wie diese Überwachung des N-Leiters realiesiert werden soll??

Werden wir dafür bald auch eine Sicherung vorsehen müssen??

mfg

BID = 1978

joe

Schreibmaschine



Beiträge: 1746
Wohnort: Ba-Wü

Hallo Gast,

abwarten, mit der N-Leiter Überwachung ist bis jetzt noch nichts geändert worden. Das das war nur eine Vermutung von mir. Im Haushalt wird es eh kaum einen treffen, denn da haste entweder 3-Leiter Kreise (L/N/PE) oder 5-Leiter Kreise (3*L/N/PE)(Herd ist ohmsche Last, Boiler, Heizung symetrisch und sowieso ohmschle last). Im 3 Leiter brauchste den N nicht überwachen, denn der gleich Strom geht ja über den L. Im 5-Leiterstromkreis muss er wahrscheinlich dann überwacht werden, wenn die Last unsymetrisch, mit enormen Stromspitzen die Phasenungleich zu den Spannungen sind. Die Überwachung wird dann auf 4-polige Automaten hinauslaufen. Aber das kommt wahrscheinlich im Haushalt sehr selten vor, da solch große Schaltnetzteile und ähnliches kaum einer zuhause hat, und Geräte für den haushalt ja auch nur geringe Netzrückwirkungen haben dürfen.
Aber wie gesagt das sind nur vermutungen. Das ganze wird in der Industrie ein Problem, durch die vielen Frequenzumrichter, Elektronischen Vorschaltgeräte, usw.... Da werden wohl in nächster Zeit Umbauten evtl. anstehen. Prima, geht uns schon nicht des Geschäft aus.

Abwarten und Tee Trinken

Ich hoffe ich konnte Dir helfen.

Grüße Joe

_________________


Zurück zur Seite 1 im Unterforum          Vorheriges Thema Nächstes Thema 


Zum Ersatzteileshop


Bezeichnungen von Produkten, Abbildungen und Logos , die in diesem Forum oder im Shop verwendet werden, sind Eigentum des entsprechenden Herstellers oder Besitzers. Diese dienen lediglich zur Identifikation!
Impressum       Datenschutz       Copyright © Baldur Brock Fernsehtechnik und Versand Ersatzteile in Heilbronn Deutschland       

gerechnet auf die letzten 30 Tage haben wir 19 Beiträge im Durchschnitt pro Tag       heute wurden bisher 0 Beiträge verfasst
© x sparkkelsputz        Besucher : 182415982   Heute : 479    Gestern : 7490    Online : 421        28.11.2024    6:11
4 Besucher in den letzten 60 Sekunden        alle 15.00 Sekunden ein neuer Besucher ---- logout ----viewtopic ---- logout ----
xcvb ycvb
0.0723569393158