urheberrecht, privatkopien weitergeben

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Autor
urheberrecht, privatkopien weitergeben

    







BID = 355151

:andi:

Inventar



Beiträge: 3200
Wohnort: Bayern
 

  


Interessehalber:

A hat eine nicht kopiergeschützte original-Musik-CD und fertigt eine Kopie für seinen Kumpel B an.

darf nun B eine Kopie für seine Freundin C anfertigen, auch wenn A und C sich nicht kennen?

_________________
"Gestern gings noch, da kann net viel sein"


[ Diese Nachricht wurde geändert von: :andi: am 31 Jul 2006 20:44 ]

BID = 355165

Jornbyte

Moderator



Beiträge: 7139

 

  

Der gesamte Vorgang, so wie hier geschildert, ist Verboten. Der Kumpel A darf nur für sich eine Sicherheitskopie anfertigen.

_________________
mfg Jornbyte

Es handelt sich bei dem Tipp nicht um eine Rechtsverbindliche Auskunft und
wer Tippfehler findet, kann sie behalten.

BID = 355191

Kleinspannung

Urgestein



Beiträge: 13353
Wohnort: Tal der Ahnungslosen

Hm,soweit logisch.Aber gilt das auch für nicht geschütztes Material?(Gibts ja auch kaum noch)

BID = 355199

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7571
Wohnort: Wien

Nehmen wir mal ein altmodisches Beispiel. A überspielt die CD auf Kassette (mit dem Kauf der Leerkassette wurden zumindest seinerzeit auch GEMA-Gebühren bezahlt) und schenkt die Kassette B. Das war legal, sofern A nicht gerade 100 solche Kopien angefertigt hat (in Österreich lautet die allgem. Rechtsauffassung max. 7 Kopien). Dürfte B dann auch auf Kassette kopieren und an C weitergeben? Denke eigentlich schon.

_________________
"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"

BID = 355220

:andi:

Inventar



Beiträge: 3200
Wohnort: Bayern


Zitat :
Jornbyte hat am 31 Jul 2006 21:10 geschrieben :

Der gesamte Vorgang, so wie hier geschildert, ist Verboten. Der Kumpel A darf nur für sich eine Sicherheitskopie anfertigen.



das ist so leider nicht richtig. meine erste zeile ist definitiv legal.

_________________
"Gestern gings noch, da kann net viel sein"

BID = 355245

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Daß Jornbyte mit seiner diesbezüglichen Auffassung falsch liegt, hatte ich im Forum schonmal ausgeführt (ihn aber nicht überzeugen können).

Bisher war es so, daß auch weitere Generationen der Privatkopie zulässig waren. B durfte also an C weitergeben, wenn C zu seinem engeren Freundes- oder Familienkreis gehört.

Nach der ganz neuen Regelung ist dies aber wohl nicht mehr der Fall.

Allerdings ist fraglich, ob im Einzelfall der Nachweis erbracht werden kann, daß die Kopie für C von der Kopie für B stammt. Es könnte ja auch sein, daß A sein Original an B ausgeliehen hatte und der dann sowohl für sich als auch für C ne Kopie gezogen hat (was beides nach wie vor zulässig wäre)...

Hinweis:
Dies gilt ausschließlich für nicht kopiergeschütztes Material. Die Umgehung eines digitalen Kopierschutzes ist generell unzulässig!


Ach ja:
Wieso "leider"???
Ich würde sagen: "zum Glück"!

BID = 355298

Benedikt

Inventar

Beiträge: 6241


Zitat :
sam2 hat am  1 Aug 2006 00:45 geschrieben :


Hinweis:
Dies gilt ausschließlich für nicht kopiergeschütztes Material. Die Umgehung eines digitalen Kopierschutzes ist generell unzulässig!



Das stimmt nur teilweise:

Was erlaubt ist, ist z.B. einen CD Player an Line in anzuschließen und so eine kopiergeschützte CD zu kopieren.

Ebenso ist es legal, wenn das CD Laufwerk von Werk aus den Kopierschutz umgehen kann, also man selber nicht am Umgehen des Kopierschutzes beteiligt ist.

Zu dem ABC Problem: Man darf nur etwas weiterkopieren, wenn man sicherstellen kann, dass man nicht schon eine illegale Kopie hat:
Also kopiert A eine ungeschützte CD an B und B kopiert das für C da er weiß dass A das von einer ungeschützten CD kopiert hat, ist das legal.

Umgeht A den Kopierschutz und kopiert das für B (nun ohne Kopierschutz) darf B das nicht weiterkopieren, egal ob weiß dass ein Kopierschutz drauf war (dann zählt das als Umgehen des Kopierschutzes) oder ob er es nicht weiß (dann kennt er die Herkunft nicht und darf sowiso nicht kopieren.)

BID = 355308

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach


Zitat :
sam2 hat am  1 Aug 2006 00:45 geschrieben :

..........
Dies gilt ausschließlich für nicht kopiergeschütztes Material. Die Umgehung eines digitalen Kopierschutzes ist generell unzulässig!

Kopierschutz knacken scheint u.U. auch erlaubt zu sein:
Im 108b steht geschrieben:
Zitat :
Wer
1. in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht oder ....
...
...
...
wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Außerdem liegt durch die Formulierung "wirksame technische Maßnahme" doch der Knüppel beim Hund. Danach macht sich zwar derjenige strabar, der den Kopierschutz aushebelt und z.B. das Verfahren im Internet veröffentlicht.
Danach aber kann jeder das Verfahren kennen und es handelt sich damit nicht mehr um eine wirksame Maßnahme.

Daß in Österreich oder der Schweiz die Rechtslage ganz anders aussehen kann, versteht sich ja wohl von selbst.



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Haftungsausschluß:



Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.



Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.



Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !

BID = 355336

:andi:

Inventar



Beiträge: 3200
Wohnort: Bayern

der Urheberrechtsmist ist eine endlose Diskussion mit einigen nicht ganz klaren Formulierungen.

soweit ich weiß, kann man sich auf die aussage "wirksamer kopierschutz ist nach knacken nicht mehr wirksam" nicht stützen.
als nicht wirksam gilt meines Wissens nur, was bei Einwerfen der CD in den PC (welcher keine besonderen Knackprogramme beinhaltet) ohne Probleme kopiert werden kann.

das "leider" oben bezog sich auf "leider muss ich widersprechen", nicht auf den Inhalt der Aussage.

Was perl gefunden hat, ist glaub ich dieser Schutz vor Massenklagen, den man eingebaut hat. Wenn Kopierschutz nur zu "Privatkopie"-Zwecken umgangen wird, muss man keine strafrechtliche Verfolgung fürchten, wohl aber immer noch die zivilrechtliche Verfolgung und Schadenersatzforderungen von meinem geliebten Phonoverband in exorbitanter Höhe.

Auf den Infoseiten einer Anwaltskanzlei las ich neulich, dass sogar die Analogkopie laut ihrer Meinung nicht ohne Risiko wäre, da sie theoretisch auch als Umgehung eines wirksamen digitalen Kopierschutzes angesehn werden kann...


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"Gestern gings noch, da kann net viel sein"



[ Diese Nachricht wurde geändert von: :andi: am  1 Aug 2006 11:52 ]

BID = 355341

Julian Wieszniewski

Stammposter



Beiträge: 459
Wohnort: krefeld

Hallo!

Echt interessant:

Neue Frage:

A nimmt vom TV bei z.B. Earth TV die Musik auf. A hat jetzt eine TK-Anlage mit MusicOnHold und -Tranfer. Darf er die Musik dafür privat einsetzen? Ohne GEMA o.ä.?

Fall 2:

B hat jetzt die CD mit der Musik und schneidet 30 sec oder 1 min aus einem Track raus und will ihn dafür verwenden. Ist das erlaubt?

mfg.
Julian

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„Aber für was ist das gut?“
Ein IBM-Ingenieur über den Microprozessor, 1968

„Wenn man bedenkt, wie viele Fehler die Computer machen, dann kann man sie als die teuersten Trottel der Welt bezeichnen.“
Renzo Favall

BID = 355344

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach

Warum schaust du nicht einfach selbst nach ? http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html



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BID = 355378

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

@ Benedikt
Meine Aussage stimmt sehr wohl.
Es ist vielmehr eine Definitionsfrage!

Denn eine Analogkopie gilt schlicht nicht als Umgehung eines Kopierschutzes. Der bezieht sich nur auf reine Digitalkopien.


@ perl
Bist Du ganz sicher, daß die von Dir zitierte Version die verabschiedete Fassung ist?
So lautete nämlich zwar der Entwurf.
Aber nach meiner bescheidenen Kenntnis hat die Koalition in letzter Minute des Grsetzgebungsverfahrens diese "Massenklageverhinderungsgeringfügigkeitsprivatkopierschutzumgehungserlaubnis" ersatzlos gestrichen!!!


Komplizierter ist es mit Laufwerken, die sich von bestimmten Kopierschutzverfahren nicht beeindrucken lassen. Es kann Dir nämlich passieren, daß diese ihrerseits einfach als unzulässige Umgehungshilfsmittel angesehen werden!
Man ist dann insofern schon am der Umgehung aktiv beteiligt, daß man ein solches Laufwerk verwendet.

Das Gesetz (handwerklich stellenweise schlampig fast wie zu rot-grünen Zeiten) gibt leider nicht mehr her. Man wird warten müssen, welche Auffassung die Richter in den ersten Verfahren vom Willen des Gesetzgebers gewinnen werden.

Das Problem ist, daß sich die Definition mit dem "wirksamen Kopierschutz" eigentlich in den Schwanz beißt...

BID = 355407

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach


Zitat :
sam2 hat am  1 Aug 2006 14:08 geschrieben :

....
@ perl
Bist Du ganz sicher, daß die von Dir zitierte Version die verabschiedete Fassung ist?
So lautete nämlich zwar der Entwurf.
Aber nach meiner bescheidenen Kenntnis hat die Koalition in letzter Minute des Grsetzgebungsverfahrens diese "Massenklageverhinderungsgeringfügigkeitsprivatkopierschutzumgehungserlaubnis" ersatzlos gestrichen!!!


Komplizierter ist es mit Laufwerken, die sich von bestimmten Kopierschutzverfahren nicht beeindrucken lassen. Es kann Dir nämlich passieren, daß diese ihrerseits einfach als unzulässige Umgehungshilfsmittel angesehen werden!
Man ist dann insofern schon am der Umgehung aktiv beteiligt, daß man ein solches Laufwerk verwendet.
....
Da der Link von der Seite des BMJ stammt, kann man das nur hoffen.
Allerdings reden die sich auch sofort wieder heraus:
Zitat :
....Wichtig: Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt.


Was entsprechende Laufwerke angeht, ist die Sprache unmißverständlich, denn der oben erwähnte 108b geht weiter:
Zitat :
(2) Ebenso wird bestraft, wer entgegen § 95a Abs. 3 eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder einen Bestandteil zu gewerblichen Zwecken herstellt, einführt, verbreitet,
verkauft oder vermietet.
(3) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

...zu gewerblichen Zwecken !
Aldi & Co muß also höllisch aufpassen, nicht zufällig solche Geräte zu erwischen, du hingegen darfst dein Laufwerk umbasteln und auch mal einem Freund leihen.




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BID = 355426

djtechno

Inventar



Beiträge: 4955
Wohnort: beutelsbach
Zur Homepage von djtechno ICQ Status  


Zitat :


Auf den Infoseiten einer Anwaltskanzlei las ich neulich, dass sogar die Analogkopie laut ihrer Meinung nicht ohne Risiko wäre, da sie theoretisch auch als Umgehung eines wirksamen digitalen Kopierschutzes angesehn werden kann...





[ Diese Nachricht wurde geändert von: :andi: am 1 Aug 2006 11:52 ]


nach aktueller rechtasauffassung ist die analog"kopie" erlaubt.
technisch ist es nämlich keine "kopie" sondern ein simpler mitschnitt

denn der kassettenrekorder am cd-player liest WEDER die cd aus, noch speichert er die digitalen bits der cd.

der cd player spielt die musik cd ganz normal ab, dafür ist er vorgesehen
dieses audiosignal, daß über meine anlage läuft, schneide ich nun mit einem akssettenrekorder, minidisk oder pc mit.

Ich fertige also einen analogen mitschnitt von dem an, was gerade wiedergegeben wird.

da der cd-spieler das analoge-signal ohne jeglichen schutz gegen einen mitschnitt ausgibt, darf ich also diesen widergabevorgang nach aktuellem recht mitschneiden

die pc soundkarte wandelt die daten zwar wieder in digitale um, aber die soundkarte schneidet auch "nur" das mit, was über die anlage zu hören ist, greift also NICHT auf den inhalt der cd zu

der kopierschutz auf der cd wird nicht umgangen, die cd wird bestimmungsgemäß genutzt, nämlich schlicht abgespielt

was anderes ist mit dem copybit auf dem SPDIF. wenn das gesetzt ist, kann man nicht mitschneiden. hier gibt es eine klare regelung, daß geräte, die eine aufnahmefunktion haben, spdif signale nur mitschneiden dürfen, wenn das bit nicht gesetzt ist. ist das "copy" bit gesetzt, darf das gerät nicht mitschneiden.

hier einen filter von huch... zu setzen wäre illegal.
ohne diesen filter kann man aber nicht mitschneiden, was über die spdif leitung läuft.

hier wirkt also ein kopierschutz

das copybit wird von allen consumer-gheräten, auch soundkarten berücksichtigt, diese geben dann keine daten an das aufnahmeprogramm weiter. digitalkopie ist also nicht.

nur teures studioequipment mit aes/ebu ignoriert dieses bit. da es sich beim studioequipment um von den lizenzgebern der schnittstelle zugelassenes equipment handelt, könnte man damit legal einen digitalen mitschnitt machen

im spdif standrd gibt es zwei flags "original" und "copy"

wenn beide flags nicht gesetzt sind (wert 1 = nicht gesetzt, wert 0 = gesetzt) , darf der rekorder mitschneiden. im mitschnitt sind ebenfalls beide flags nicht gesetzt

ist das "original" flag gesetzt,darf der rekroder mitschneiden, muß im mtischnitt aber nun zusätzlich das "copy" flag setzen

ist das "copy" flag gesetzt, darf der rekorder, unabhängig vom status des "original" - flags keinen mitschnitt anfertigen

bei selbstgebrannten cds sind beide flags nicht gesetzt

d.h. man kann (ob man darf hängt vom amterial und den umständen ab) hier belibig viele instanzen weiterjkopieren

bei älteren kommerziellen cds war nur das "original" - flag gesetzt, d.h. eine kopieinstanz erlaubt, in der kopie sind "original" und "copy" gesetzt,da geht es nimemr weiter

bei kopiergeschützten cds ist ab werk das "copy"-flag gesetzt. man kann also keine kopie davon machen, die cd ist so auch als "kopiergeschützt" zu erkennen

die pc-laufwerke kümmern sich um diese flags nicht, das wäre EIGENTLICH aufgabe der cd-ripper wie eac und co. die kümmern sich da aber auch nicht drum.

in .wav und .mp3 .ogg / .flac dateien gibt es das flag nicht, drum geht die information über den schutz beim rippen in diese formate verloren. bei .wma und .aac weiß ich nicht, ob die flags gespeichert werden

drum kann so ein programm die audio cd auch dann kopieren, wenn das "copy" flag gesetzt ist.

der kopierschutz bei modernen cd's versucht ddas cd-rom auszutricksen.

eine audio-cd hat normal nur eine session udn somit eine toc

ein audio-cd-player kuckt im sektor 0 nach, liest diese toc.

diese ist bei kopiergeschützten cds in ordnung, enthält die startmarken und längen der audio-tracks, der player spielt die cd ab

eine kopeirgeschützte cd hat aber midnestens 2 sessions.

ein cd-rom muß laut spezifikation in der toc am anfang nachkucken, wie groß die erste session ist, hinter dieser session eine weitere toc suchen, u.s.w. und die informationen nutzen, die ind er letzten toc stehen

das cd-rom kluckt also in toc 0, kuckt, wie groß ist die session, kuckt hitnerd er session, fidnet da eine neue toc.

in dieser toc wird nun der bereich, wo die audiotracks sind auf der cd als datenbereich deklariert, so, daß das cd-rom denkt,. es wäre eine daten-cd, und keine befehle zum audio-rippen entgegennimmt.

der windows-cd-rom treiber sucht dann vergeblich nach einem gültigen dateisystem, und wirft die cd wieder aus.

da nun findige programmierer einfach in ihrem audio-ripper das laufwerk exklusiv reservieren, und dann einfach stur nach der 1. toc gehen, wirkt dieser schutz nicht immer.

drum setzen die leute vvon der musikindustrie in der zweiten manipulierten toc einen zeiger, der eben wieder zuruck auf diese toc zeigt, so liest das cd-rom-laufwerk bis in alle ewigkeit in dieser toc rum, und ist damit blockiert.

ein cd-ripper hat nun keine chance an die daten ranzukommen.

manche cd-rom laufwerke sind aber so schlau, und bemerken den trick und brechen z.b. nach einem timeout ab, und deklarieren die cd auf verdacht als "audio-cd"

das passiert auch bei playstation-cd's, defekten cd-r und leeren dummy-medien

dann kann der cd-ripper versuchen, irgendwas runterzulesen,der kopierschutz wirkt dann nicht.

die industrie hat noch tausend weitre tricks entwickelt, den zugriff auf die cd-rom zu verhindern, das sparn mar uns hier aber


Marcus


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Ehemaliger forennutzer (ausgetreten)

[ Diese Nachricht wurde geändert von: djtechno am  1 Aug 2006 15:46 ]

BID = 355437

high_speed

Schreibmaschine



Beiträge: 2073

Hallo tsaphiel

> ich denk mal eh, dass da kein Verfahren wg der 15€ Markt- (und 2,50€ Waren-) Wert
angestrengt wird.

Ließ dir das mal durch:
http://haus.durchsuchungen.de

Dann denkst du anders darüber.

Sie kennen, deinen Namen, deine Adresse, deine Telefonnummern, dein Geburtsdatum, deinen Konten, die Gesprächspartner deiner letzten Telefongespräche, ..

Sie kommen morgen vorbei, um nachzuschauen, ob sie schon alles über dich wissen.

Ängstliche Grüße
Holger

_________________
George Orwell 1984 ist nichts gegen heute.
Der Überwachungsstaat ist schon da!

Leider lernen die Menschen nicht aus der Geschichte,
ansonsten würde sie sich nicht andauernd wiederholen.


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