Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Im Unterforum Erfahrungsaustausch - Beschreibung: Fragen und Antworten von User zu User zu allen elektrischen und elektronischen Geräten
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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten |
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BID = 345418
tronic73 Gelegenheitsposter
Beiträge: 50
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Hallo allerseits,
ich werde demnächst den Meister für Veranstaltungstechnik machen. Zur Ausbildung gehört ein Teil "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten". Was kann (ähm, darf) ich denn dann machen, wenn ich diesen Teil bestanden habe? Darf ich dann Geräte reparieren? Oder vielleicht sogar Installationen durchführen?
Oder ist das auch wieder eine Ausbildung nach dem Motto "Ich kann es zwar jetzt, aber dürfen darf ich es nicht"?
Vielleicht hat einer von Euch da einige Informationen für mich.
Vielen Dank,
Josh |
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BID = 345449
Surfer Inventar
Beiträge: 3094
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Das ist so ein Chrashkurs für Einsteiger
Als Beispiel-Ein Schreiner belegt so einen Kurs-darf dann an !vorhandene! Anschlüße Z.B. Rolladenmotoren,Leuchten anklemmen,jedoch nicht die Verlegung der Festinstalltion,da im da Ihm dann die Kenntnisse zur richtigen Auswahl der Betriebsmitel fehlen.Wenn ich mich nicht täusche,nennt sich das dann "wiederkehrende Tätigkeiten".
In dem Kurs werden einfache Meßmethoden,Auswahl des richtigen Werkzeugs ( Aderendhülsen nebst Zange z.B.) , Leitungstypen ,
halt einige Grundlagen vermittelt.
Diese reichen jedoch nicht für deine Vorhaben,da dafür eine Ausbildung zur Elektrofachkraft erforderlich ist.Dann folgt natürlich der Weg zum Meister,da du ansonsten keine Installation oder Reperaturen ausführen darfst (von Gesetzes Seite gesehen),da für diese Tätigkeiten profunde Kenntnisse in E-Technik von Nöten sind.
Wie du schon richtig vermutet hast> ein bisschen können,aber nicht dürfen<.
mfg
Guido
P.S.Ein Kurs in Geräteprüfung für die BGV A3 wäre empfehlenswert,da in der VT ja doch einiges an Leitungen,Scheinwerfern etc. zusammenkommt,die einer Wiederholungsprüfung unterliegen.Da rechnet sich dann der Kauf eines Testers,da du bei geieignetem Gerät,diese Prüfung selber machen darfst.Denn nach dem Kurs zählst du als elektrotechnisch unterwiesen Person.
Als Gerätetip >> Link
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Surfer am 29 Jun 2006 11:48 ] |
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BID = 345450
tekman Stammposter
Beiträge: 412
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Genau so wie Surfer das sagt ist das zutreffend: Findest Du z.B. auch beim Küchenmonteur mit entsprehcneder Zusatzausbildung, der Dir den E-Herd anschließt (an die vorhandne HAD) oder die Spüle/Spülmschine anschließt (was Dir das Beauftragen eines zugelassenen Wasser-Installateurs erspart.
hth,
Andreas
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BID = 345532
tronic73 Gelegenheitsposter
Beiträge: 50
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... das heißt aber, dass ich den Kurs nicht irgendwo machen kann, wo auch Schreiner usw. drinsitzen, sondern einen speziellen für Veranstaltungstechnik machen muss?
Für die Geräteprüfung würde es doch reichen, wenn ich mich von einem Elektromeister unterweisen lasse und dieser mir das dann schriftlich bestätigt, oder?
Und wie siehts z.B. mit der Reparatur von Scheinwerfern, dem Anfertigen von Kabeln (Schuko-Schuko) und Adaptern aus?
Grüße,
Josh
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BID = 345539
Surfer Inventar
Beiträge: 3094
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a. ja,genau so einen Kurs kannst du machen
b. bin ich mir nicht ganz sicher,meine aber ja
c. ME wäre das eine wiederkehrende,festgelegte Tätigkeit,die du mit der BGVA3 überprüfen könntest,insofern du geeignete Meßmittel zur Verfügung hast und diese auch sicher beherschst.
Die Hersteller bieten auch Kurse für Ihr Equipment an-hätte auch den Vorteil,du lernst dein "eigenes" Meßgerät schon selber kennen und sparst dir die "teure" Einarbeitungszeit.
mfg
Guido
P.S.Jetzt weiter Pool buddeln
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