SONS Kärcher T201 ESB35

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Achtung immer VDE beachten !!


Autor
Sonstige SONS Kärcher T201 ESB35

    







BID = 319156

Koelle01

Gesprächig



Beiträge: 131
Wohnort: Kölle
 

  



Geräteart : Sonstiges
Hersteller : Kärcher
Gerätetyp : T201 ESB35
S - Nummer : 088238
FD - Nummer : 1100Watt - mit ESB 1350
Typenschild Zeile 1 : Baujahr 1999
Kenntnis : Artverwandter Beruf
Messgeräte : Multimeter, Phasenprüfer, Duspol
______________________

Hallo an alle,
wir haben noch ein kleines Haushaltsproblem und zwar haben wir hier den o. g. Staubsauger, leider kann dieser nur an einer Steckdose betrieben werden, da alle anderen sofort Rausfliegen (wohl in Folge eines zu hohen Anlaufstromes!?)
Die Sicherungen sind vom Typ "Siemens Typ W H16A"
Den Kondensator im Sauger habe ich erneuter, brachte allerdings keine Besserung - auch bei anderen Geräten fliegen die sicherungen gerne und schnell raus.
Kann ich bei dem Sauger einen anderen Kondensator verbauen, sodass das Problem nichtmehr auftritt?
Btw. Ist eigentlich ein Vermieter in die Pflicht zu nehmen, wenn die sicherungen permanent abschalten und nichtmehr dem Stand der Wissenschaft und Technik entsprechen (was dieser alte scheiss sicher nicht tut)? - ausserdem ist kein FI in der anlage, sodass wir in Küche und Bad inzwischen überall verlängerungskabel mit RCDs dazwischensteckten...

Sorry, wenn ich nun vom eigentlichen Staubsaugerproblem etwas abgekommen bin...

BID = 319159

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

 

  


Hallo Koelle01,

Dein Saugstauber ist in Ordnung. Ein anderer Kondensator würde auch nicht helfen. Man müßte schon einen Einschaltstrombegrenzer einbauen oder vorschalten (gibt es als Zwischenstecker).

Aber billiger kommt es, die eigentliche Ursache des Problems zu beseitigen. Das sind nämlich die alten Leitungsschutzschalter mit "H"-Charakteristik!

Die sollten umgehend durch solche des Typs "B" ersetzt werden. Bei der Gelegenheit ist außerdem fachmännisch zu prüfen, ob der Nennstrom von 16A beibehalten werden darf oder (aus Sicherheitsgründen) - zumindest teilweise - gesenkt werden muß (z.B. auf 13A, notfalls auf 10A).

Hinweis:
Die H-LS haben neben der extremen Empfindlichkeit gegen Einschaltstromstöße noch einen weiteren, wesentlich gravierenderen Nachteil. Sie bieten oft nur unzureichend Schutz gegen Überhitzung der Leitungen aufgrund von länger andauernder, aber nicht zu extremer Überlast. Dies kann zu Bränden führen.

Grundsätzlich:
Ein Mieter hat zwar keinen Anspruch auf eine neuzeitliche Installation. Sie muß i.d.R. nur die Sicherheitsanforderungen erfüllen, welche im Jahr ihrer Errichtung galten.
Aber auf eine, die ein Mindestmaß der heute üblichen haushaltsüblichen Nutzung ermöglicht!

Wenn H-LS also beim Betrieb eines intakten und haushaltsüblichen Saugstaubers fehlauslösen, kann man vom Vermieter tatsächlich eine Instandsetzung (hier: durch Tausch der LS gegen solche mit B-Charakteristik) auf dessen Kosten verlangen.

Eine FI-Nachrüstung ist zwar sehr empfehlenswert, aber nur dann möglich, wenn die Leitungen der Endstromkreise separate Schutzleiter besitzen (also drei- bzw bei Drehstromkreisen fünfadrig sind).
Kannst Du hierzu mal - VORSICHTIG - ein Foto der geöffneten Unterverteilung (Sicherungskasten) machen und hier hochladen?


Gruß,
sam2

P.S.
Habe das Thema nach "Installation" verschoben, da es kein Gerätedefekt ist.


_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 319165

Koelle01

Gesprächig



Beiträge: 131
Wohnort: Kölle


Bild folgt, aber ich kann es dir vorab schonmal beschreiben:

6 Automaten, 3Phasen (je eine an 2 Automaten), Das ganze ist Baujahr 76 - also nicht soooo alt, separater PE liegt auch (L1 L2 L3 N PE) - aber da das hier eher "Sozialer Wohnungsbau" in einer Anlage von mehreren hundert Parteien ist, und der Vermieter (Eine Wohnbaugesellschaft) einen bittet, defekte Steckdosen selbst auszutauschen - kann ich mir nicht vorstellen, dass das mit dem Wunsch nach neuen Sicherungen auf gegenliebe stößt.

Achja, mal noch ne generelle frage, wenn ich hier rein theoretisch (was ich aber schon alleine aus Prinzip nicht mache, weil ich nur der Mieter bin und da es mir auch zu doof ist) eine Steckdose selbst erneuern würde (was ich mir nach etlichen semestern Elektrotechnik, ElektischerGebäudeinstallation usw. und einiger praktischer Erfahrung durchaus zutrauen würde ;-)), bleibt immer noch die Frage, ob ich das überhaupt darf? Wie schaut sowas eigentlich rechtlich aus?


...ich will ja nicht wissen, was da schon alles so abging, wenn die lustigen Laien da selbst Steckdosen auf anraten des Vermieters erneuerten...

PS.: Brandmelder und Feuerlöscher sind vorhanden...

BID = 319515

ego

Inventar



Beiträge: 3093
Wohnort: Köln


Normal sollte ein Anruf beim Hausmeister genügen, und die sicherungen werden getauscht! Ist mit an/abfahrt ne Dreiviertelstunde Arbeit und sollte finanziell kein Problem darstellen. Gehört bei unseren Kundendiensttätigkeiten zum Alltag!
Schlißlich Mietest du eine funktionfähige Elektroanlage! Mit der Steckdose sieht es da schon anders aus: Tauschen natürlich nicht selber, zahlen vieleicht schon: Bei unserer Wohnungsgesellschafft gibst auf den Auftägen ein Kästchen zum ankreuzen mit Namen "Mieterverschulden". Wird von uns aber nur bei mutwilligem verhalten angekreuzt!

BID = 319573

Koelle01

Gesprächig



Beiträge: 131
Wohnort: Kölle


Da ich hier sowieso nicht längerfristig wohnen werde, isses mir eigentlich relativ egal, drum mach ich da jetzt auch nichts - die steckdose/kabel ist zusammengeschmolzen und nur noch so ne art schwarze brösel und der "L" glühte daraufhin wohl durch, zumindest funktioniert sie nimmer wenn nen schuko in die Ruine reinpresst - ich denke das ist kein mietverschulden, oder? Da das ding sowieso hinter nem Kühlschrank ist, kann man damit leben - also aus den augen aus dem sinn Zumindest geht dadurch keine gefahr mehr von dem ding aus, was ja die hauptsache iss... Meinst du, dass das von der langanhaltenden last in kombi mit den "H" Auslösecharakteristik Sicherungen - wie oben beschrieben - kommen kann?

Hat jemand nen link wie die auslösekurve von den dingern ist - würde mich mal interessieren, find auf die schnelle da nix im netz

Jedenfalls tauscht der vermieter das nicht aus und behauptet das soll man selber machen, da es eine kleine Reparatur sei...


[ Diese Nachricht wurde geändert von: Koelle01 am  7 Apr 2006 19:09 ]

BID = 319727

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)


Ja, das ist ein ganz typischer Fall der "segensreichen Wirkung" alter 16A-H-LS. Dort könne z.B. über eine Steckdosenleiste mehrere (Groß-)Geräte angeschlossen gewesen sein (auch: Wasserwelle, Mikrokocher etc.).

Mit der Kleinreparaturklausel hat das nichts zu tun. Denn die greift sowieso nicht, wenn der Schaden schon bei Einzug bestand. Falls sie überhaupt noch gilt (wass bei Formularmietverträgen oft gar nicht der Fall ist - ggf. prüfen lassen).

Und völlig ungefährlich ist dieser Zustand auch dann nicht, wenn dort nichts mehr angeschlossen wird. Verkohlte Isolierstoffe leiten nämlich gerne (also besteht zumindest Brandgefahr)...

Ich würde in vergleichbarem Fall wie folgt vorgehen:
1) schriftlich (per Einschreiben!) den Vermieter zur Instandsetzung (Steckdose UND alte LS) auffordern, gleich mit Fristsetzung (ca. 2 Wochen) und der Androhung, es im Weigerungsfalle auf seine Kosten selbst in Auftrag zu geben

2) wenn es nicht repariert wird, selbst einen Elektriker beauftragen, dessen Rechnung auslegen und den Betrag von der nächsten Mietzahlung abziehen!

3) freuen

P.S:
Wie immer war dies natürlich keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche grundsätzliche Sicht solcher Dinge!
Für individuelle Rechtsberatung im jeweiligen Einzelfall wende man sich vor Ort an den Anwalt seines geringsten Mißtrauens oder z.B. an den örtlichen Mieterverein.

BID = 319753

Koelle01

Gesprächig



Beiträge: 131
Wohnort: Kölle


Moin Sam2,
also die Steckdose ist schon seit über nem Jahr in dem zustand und inzwischen ja "verbaut" - von daher denke ich passiert da nichtsmehr, und wenn ich noch etwas länger hier wohnen, und nicht gerade meine abschlussarbeit schreiben würde, hätte ich da bereits was unternommen...

Was mich aber eigentlich immer noch sehr interessiert ist, was wer an einer el. Anlage machen DARF - völlig ungeachtet der Tatsache ob er es kann. Hat mir dazu mal Jemand nen Link mit der eindeutigen Gesetzeslage?

Also DARF man selbst als unkundige Person z. B. eine Lampe anschließen?

Das Resultat sah bei ner Freundin dann so aus (Lampenanschluss: 2 verschiedene schaltbare L (La + Lb), N, PE kamen aus der Decke => PE wurde abgeklemmt, N war korrekt, La auch, Lb war an PE der Funzel geschraubt!?)

BID = 319791

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)


Wo hast Du denn gesucht?

Hier im Forum z.B. haben wir dieses Thema schon mehrfach behandelt.

Es sieht indula so aus:

1) Gesetzeslage gibt es keine, weil sich kein Deutsches Gesetz damit beschäftigt (höchstens indirekt, siehe unter Punkt 3 und 4)

2) Verordnungslage und die VNB sehen vor, daß jegliche Arbeiten (also auch das mehr oder weniger schlichte Anschließen einer Leuchte) ausschließlich durch in deren jeweiligem Installateurverzeichnis gelistete Fachbetriebe durchgeführt werden dürfen (wobei seit einiger Zeit diese gegenseitig anerkannt werden, also der in A-Dorf eingetragene Betrieb auch in B-Stadt arbeiten darf u.u.)

3) handelt es sich um ein gemietetes Objekt, gilt zusätzlich, daß keine Arbeiten, die bauliche Veränderungen darstellen, ohne Zustimmung des Eigentümers zulässig sind (das Anschließen von Leuchten an vorhandene Anschlüsse ist demnach ohne weiteres zulässig, nicht aber z.B. das Anbringen zusätzlicher Steckdosen)
-hier greifen also die Eigentumsgrundsätze des BGB und das Mietrecht (ebendort)

4) kommt es aufgrund von durchgeführten Arbeiten (oder auch von schon vorhandenen, aber bei den neuen Arbeiten übersehenen offenkundigen Fehlern!!!) zu Sach- oder/und Personenschäden, so greift das BGB und das StGB (es kommt also zu Straf- oder/und Zivilprozessen)

Die VNB haben ein umfassendes Kontrollrecht, welches aber i.d.R. nur höchst zurückhaltend ausgeübt wird.


Rein rechtlich gesehen dürfte also z.B. selbst ein Elektromeister nicht verantwortlich an den Anlagen in seinem eigenen Haus arbeiten, obwohl er an sich dafür ausreichend qualifiziert ist. Falls er eben nicht zufällig außerdem selbständig und in einem Installateurverzeichnis eingetragen ist (weil er z.B. in der Industrie arbeitet).

In der Praxis wird das weit weniger heiß gegessen. Solange nichts passiert, schauen alle weg, auch die, welche eigentlich hinschauen sollten...
Dafür fackelt dann der Richter nicht lange, sobald etwas passiert!

Üblich und korrekt sind z.B. Konstellationen, daß ein minderqualifizierter Fachmann (z.B. Geselle) oder auch - nach Absprache - ein Laie Arbeiten ganz oder teilweise durchführen (als Erfüllungsgehilfen) und jene dann durch den verantwortlichen Meister des eingetragenen Betriebs überprüft und abgenommen werden, womit dieser die Haftung übernimmt.

BID = 319798

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848


Hallo zusammen,

die AVBEltV ist eine Gesetzliche Verordnung

Wer darf es, steht in § 12 Kundenanlage
Errichten, Ändern, Unterhalten von E-Anlagen
Link

Danach darf nur ein eingetragener Installateur Arbeiten an einer Anlage duchführen.

Es gibt zur Zeit einen Entwurf der hier änderungen bringt.
Wann dieser umgesetzt wird ist mir nicht bekannt.

mfg sps

Link Zum Entwurf
Link





[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am  8 Apr 2006 14:57 ]

BID = 319800

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)


Es gibt keine "gesetzlichen Verordnungen"!

Es gibt nur Gesetze und es gibt Verordnungen. Sie kommen vom Gesetzgeber bzw. vom Verordnungsgeber.

Die AVBEltV ist eine Verordnung, kein Gesetz.
Der Unterschied ist rechtlich sehr bedeutsam.

BID = 319805

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848


Hallo Sam,

schon Richtig eine Verordnung vom Gesetzgeber

Auch die Betriebssicherheitsverordnung ist,wie der Name es sagt,nur eine Verordnung.
Zur Betriebssicherheitsverordnung gibt es umfangreiche Berichte. Auch zur Haftung
Viele Firmen benötigen dafür extra Beratung und Kurse...

Die AVBEltV ist auf gleicher höhe mit der Betriebssicherheitsverordnung.

Eine Verordnung vom Gesetzgeber steht in der "Wertigkeit" über VDE oder DIN

Also nicht so unwichtig

mfg sps

PS. Rechtsverbindlichkeit von DIN-Normen
Link



[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 8 Apr 2006 15:15 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am  8 Apr 2006 15:17 ]

BID = 319808

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)


Eine Verordnung ist eben gerade nicht einem Gesetz gleichwertig!

Daß eine Verordnung deutlich mehr ist als "DIN" oder "VDE", ist dagegen zwingend, denn diese Normen besitzen als rein private und freiwillige Vereinbarungen, welche nur der Vereinfachung des geschäftlichen Verkehrs dienen, keinerlei Bindungswirkung...

Höhere Bedeutung bekommen jene erst, wenn man sie zur Vertragsgrundlage macht (z.B. indem man ihre Anwendung in einem Kauf-/Werkvertrag vereinbart) oder wenn ein Richter sie zur Feststellung des "Standes der Technik" heranzieht.

BID = 319810

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848


Hallo Sam,

ich finde keinen gegensatz zu meinem Beitrag.
Das es ein Gesetzt ist, habe ich nicht geschrieben.
Ich denke das ist damit erledigt.

mfg sps


Gesetz oder Verordnung in Wikipedia
Link

Zitat Wikipedia
"Ob eine Rechtsnorm in einem Gesetz oder in einer Verordnung steht, hat oft (nur) praktische Gründe"

[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am  8 Apr 2006 15:32 ]


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