Zitat : Gilb hat am 6 Okt 2005 09:48 geschrieben :
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...ich erkenne keine maßgeblichen Unterschiede...
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Fahrzeuge, die im gewerblichen Betrieb mit LKW-Zulassung betrieben wurden, werden auch in Zukunft nach Gewicht besteuert. Das galt schon immer, sogar für Fahrzeuge unter 2,8t. Die neue Besteuerung nach Hubraum für Fahrzeuge über 2,8t gilt für solche, die überwiegend PKW-Charakter haben und auch im Fahrzeugschein als PKW benannt sind. Das wird in dem verlinkten Artikel nicht deutlich.
Zielgruppe für die Änderung der KFZ-Steuer waren vor allem dicke Protz-PKW mit über 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht, die bisher von der Gewichtsbesteuerung profitiert hatten. Durch die Änderung sind leider auch einige Gewerbliche betroffen. Z.B. Förster, die auf den Geländewagen angewiesen sind. Es sollte aber möglich sein, bei entsprechenden Änderungen, diesen eine LKW-Zulassung zu verpassen.
Auch Wohnmobile sind unbeabsichtigt in die Schusslinie der Steueränderung geraten, was aber zunächst zurückgenommen wurde. Kann aber sein, dass jetzt alle ihre Kisten als Womo zulassen wollen und die Verschonung der Womos dann doch noch irgendwann kippt.
In dem von Dir verlinkten Artikel wird der Unterschied nicht deutlich. Es liesst sich, als wären
alle LKW betroffen.
Gruß,
Ltof
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„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)