Höhere Besteuerung von Geländewagen, Großraumlimousinen, Kleinbussen und Pickups

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Autor
Höhere Besteuerung von Geländewagen, Großraumlimousinen, Kleinbussen und Pickups

    







BID = 254531

Gilb

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Ab Mai 2005 wird wieder nach Hubraum und nicht nach zulässigem Gesamtgewicht besteuert (ab März 2006 drohen hohe Nachforderungen):

Link

BID = 254549

Ltof

Inventar



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Der verlinkte Bericht ist schlampig recherchiert und missverständlich.

Hier das gleiche Thema nochmal anders:
Link

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Ltof am  6 Okt 2005  9:33 ]

BID = 254551

Gilb

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Beiträge: 16259
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Hallo Ltof,

ich erkenne keine maßgeblichen Unterschiede in den
Aussagen beider Berichte.

Mit freundlichem Gruß
der Gilb

BID = 254556

Gilb

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Beiträge: 16259
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Hier noch etwas "Offizielles" zur Sache: Link

BID = 254559

Ltof

Inventar



Beiträge: 9386
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Zitat : Gilb hat am  6 Okt 2005 09:48 geschrieben :

...ich erkenne keine maßgeblichen Unterschiede...




Fahrzeuge, die im gewerblichen Betrieb mit LKW-Zulassung betrieben wurden, werden auch in Zukunft nach Gewicht besteuert. Das galt schon immer, sogar für Fahrzeuge unter 2,8t. Die neue Besteuerung nach Hubraum für Fahrzeuge über 2,8t gilt für solche, die überwiegend PKW-Charakter haben und auch im Fahrzeugschein als PKW benannt sind. Das wird in dem verlinkten Artikel nicht deutlich.

Zielgruppe für die Änderung der KFZ-Steuer waren vor allem dicke Protz-PKW mit über 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht, die bisher von der Gewichtsbesteuerung profitiert hatten. Durch die Änderung sind leider auch einige Gewerbliche betroffen. Z.B. Förster, die auf den Geländewagen angewiesen sind. Es sollte aber möglich sein, bei entsprechenden Änderungen, diesen eine LKW-Zulassung zu verpassen.

Auch Wohnmobile sind unbeabsichtigt in die Schusslinie der Steueränderung geraten, was aber zunächst zurückgenommen wurde. Kann aber sein, dass jetzt alle ihre Kisten als Womo zulassen wollen und die Verschonung der Womos dann doch noch irgendwann kippt.

In dem von Dir verlinkten Artikel wird der Unterschied nicht deutlich. Es liesst sich, als wären alle LKW betroffen.

Gruß,
Ltof

_________________
„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)

BID = 254565

Gilb

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Beiträge: 16259
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Naja, es wird schon erwähnt, dass nicht alle betroffen sind:


Zitat :
... Nach neuem Recht gilt die Gewichtsbesteuerung nur noch für Fahrzeuge, die von der Zulassungsstelle als Lkw eingestuft werden. Die Kriterien dafür erfüllen Autos, deren Hintersitze nebst Gurten dauerhaft entfernt wurden, die zwischen Fahrgast- und Laderaum eine Trennwand haben und bei denen die rückwärtigen Seitenfenster verblecht sind. ???Für alle anderen Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen gilt jetzt die Hubraumsteuer“, ...




Mein Beitrag war auch nur als Anstoß für weitere, eigene Recherchen gadacht.
Ich will hier (im Elektronik-Forum) nicht diese ganze Problematik ausrollen.

Mit freundlichen Grüßen
der Gilb


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