Hallo zusammen,
Der Vermieter hat nach BGB die Haftung für seine E-Anlage,
und ist zuständig für die Wiederholungsprüfung.
Ein Unternehmer hat nach der BG.. Prüfpflichten.
Dauserden werden Prüfungen in der VDE gefordert.
Wie kann die zuständigkeit festgelegt werden?
Welche Prüfung gibt der Vermieter in Auftrag?
Fall
Privater Vermieter und als Mieter ein Zahnartz.
Der Mieter ist mit seiner Praxis Unternehmer.
Zusätzlich Prüfungen für Med. Geräte...
Das Thema wurde hier schon besprochen.
http://www.diesteckdose.net/thread......=1#17
Weitere Meinungen und hinweise erwünscht.
mfg sps