Hallo ,
mögliche Quelle (TAB zust.EVU)
http://www.tab-strom.de/EVK/PDF_EVK/evk_erl.pdf
Auswahl von Schutzmaßnahmen
Hauptpotentialausgleich
Nach DIN VDE 0100-410 wird bei jedem Hausanschluss ein
Hauptpotentialausgleich nach DIN VDE 0100-540 gefordert. Um den Potentialausgleich wirksamer zu gestalten, ist bei Neuanlagen ein Fundamenterder nach DIN 18014 zu verlegen.
Altbauten
Bei größeren Installationsänderungen wird ein Potentialausgleich von der Haupterdungsklemme bis zur Wasserverbrauchsleitung nach dem Wasserzähler verlegt. Ist die Wasserzuleitung von der Straße in den Keller (Wasserrohrnetz) aus Metall, muss der Wasserzähler überbrückt werden.
Freileitunqsanschlüsse
Bei Hauptleitungen mit mindestens 10 mm2 Cu kann der
Potenzialausgleich auch an der PEN-Schiene im Zählerschrank
abgegriffen werden.
Freistehender Hausanschluss / Zahleranschlussäule
Die Potenzialausgleichsverbindung im TN-Systei im Gebäude
(Zählerschrank bzw. Stromkreisvert Leitungsmaterial
H07V-U oder eine gleichwertige Leitung in Isolierrohr - einadrige NYM oder NYY bei offener Verlegung
Leitungsquerschnitt
Er muss - bezogen auf die vom Hausanschlusskasten abgehende
Hauptleitung - der DIN VDE 0100-540 entsprechen und aus
Sicherheitsgründen mindestens 10 mm2 Cu betragen (0,5 x
Querschnitt der Hauptleitung, mögliche Begrenzung 25 mm2).
Der Potenzialausgleichsleiter muss in seinem gesamten Verlauf durchgehend grüngelb gekennzeichnet sein. In Ergänzung zu DIN VDE 0100-510 kann als Ausnahme bei einadrigen Leitungen bzw. Kabeln (NYM/NYY) eine dauerhafte Kennzeichnung an den Enden angebracht werden.
Ich würde also mind. 10 qmm nehmen .
Fallen die Messungen schlecht aus , muss mit grösseren Querschnitten installiert werden .
Gruss
Gretel