Umbau um HAK dem VNB melden?

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Autor
Umbau um HAK dem VNB melden?

    







BID = 108878

swemers

Gesprächig



Beiträge: 112
 

  


Hallo,
folgende Situation besteht auf dem Grundstück eines Kunden:
Zuführung per Freileitung, vom letzten Mast geht eine Leitung zu einer 5m entfernten Halle, in welcher ein HAK sitzt. Von diesem HAK geht eine Erdleitung (Unterirdisch) zu einem ca. 15m entfernten Zählerkasten. Nun wurde diese Halle, in welcher der HAK sitzt diese Woche abgerissen, und der HAK steht nun im Freien. Der Elektriker wird natürlich immer erst gerufen wenn es zu spät ist. Nun will ich eine ZAS setzen (nur halt ohne Zählerplatz, nur für den HAK) was ja eigentlich kein Problem sein sollte. Das Problem ist, das der Kunde darauf besteht das ich dies ohne absprache mit den VNB mache (Ist gerade wegen eines anderen Grundstückes im Rechtsstreit mit dem selbigen). Muss eine solche veränderung dem VNB melden, schliesslich ändert sich weder ein einziges Bauteil im Hauptstrom system, noch ändert sich der standort, es ändert sich "nur" der Lageplan, und der "Wetterschutz" des HAK, welchen aber vor und nach der Änderung den Normen entspricht.

mfg
Swemers

BID = 108881

gretel

Schreibmaschine



Beiträge: 1169
Wohnort: Deutschland

 

  

Hallo ,

was bitte ist ein ZAS ?



gretel

BID = 108885

monty

Gesprächig



Beiträge: 107
Wohnort: Dresden


Zitat :
gretel hat am  1 Okt 2004 17:53 geschrieben :


was bitte ist ein ZAS ?


Eine Zähleranschlusssäule.

Aber wird bei dem Umbau denn keine Plombe verletzt? Sonst müsste doch die neuplombierung gemeldet werden, oder will das euer EVU nicht?

Gruß
monty

BID = 108888

gretel

Schreibmaschine



Beiträge: 1169
Wohnort: Deutschland

Jetzta - danke !

Klaro muss das EVU informiert werden !


gretel

BID = 108890

swemers

Gesprächig



Beiträge: 112

Hi,
eine Plombe würde nicht verletzt werden, da der HAK aussen festgeschraubt wird.

Zitat :
Klaro muss das EVU informiert werden !
Mit welcher begründung?

mfg
Swemers

BID = 108897

gretel

Schreibmaschine



Beiträge: 1169
Wohnort: Deutschland

Es ist Hoheitsgebiet der EVUs !

Sollte durch diese Überbauung z.Bsp. der Taupunkt eingebracht werden , das heisst Kondenswasser auftritt etc.... wird das EVU nicht den streitigen Kunden belangen - sondern : DICH !

Auch bei sonstigen Unstimmigkeiten - aha keine Meldung für nötig gefunden - schaun wir mal !

Ist doch einfach , kurz eine Meldung der Veränderungen durchzugeben - und zwar schriftlich ! und der Käse ist gegessen .. und man ist aus dem Schneider !


gretel

BID = 114679

swemers

Gesprächig



Beiträge: 112

Hi,
sorry für die Späte reaktion, bin zur Zeit ziemlich im Stress.
@Gretel
wie gesagt wurde dieser Kasten VDE-gerecht ausgeführt, und das ich für Fehler bei der Montage gerade stehen muss ist sowiese klar, und da würde die Meldung auch nichts dran ändern.
Ich habe (nachdem ich dem Kunden erzählt hatte das dies Vorgeschrieben ist ;-)) mit dem VNB Telefoniert, und (nach der Meldung) dem Sachbearbeiter gefragt ob dies den nötig sei, bzw. überhaupt vorgeschrieben. Er hat mich dann am nächsten Tag zurückgerufen und gesagt das er auf der schnelle keine direkte rechtsgrundlage für einen solchen fall gefunden habe.
Trotzdem danke für die antworten.

mfg
Swemers

[ Diese Nachricht wurde geändert von: swemers am 15 Okt 2004 21:36 ]

BID = 114700

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Na, dann bist Du soweit fein raus.

Solltest Dir aber zumindest ne eigene Aktennotiz über dieses Gespräch anferigen (mit Namen des EVU-Mitarbeiters) und archivieren!


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