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Umbau um HAK dem VNB melden? |
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BID = 108878
swemers Gesprächig
Beiträge: 112
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Hallo,
folgende Situation besteht auf dem Grundstück eines Kunden:
Zuführung per Freileitung, vom letzten Mast geht eine Leitung zu einer 5m entfernten Halle, in welcher ein HAK sitzt. Von diesem HAK geht eine Erdleitung (Unterirdisch) zu einem ca. 15m entfernten Zählerkasten. Nun wurde diese Halle, in welcher der HAK sitzt diese Woche abgerissen, und der HAK steht nun im Freien. Der Elektriker wird natürlich immer erst gerufen wenn es zu spät ist. Nun will ich eine ZAS setzen (nur halt ohne Zählerplatz, nur für den HAK) was ja eigentlich kein Problem sein sollte. Das Problem ist, das der Kunde darauf besteht das ich dies ohne absprache mit den VNB mache (Ist gerade wegen eines anderen Grundstückes im Rechtsstreit mit dem selbigen). Muss eine solche veränderung dem VNB melden, schliesslich ändert sich weder ein einziges Bauteil im Hauptstrom system, noch ändert sich der standort, es ändert sich "nur" der Lageplan, und der "Wetterschutz" des HAK, welchen aber vor und nach der Änderung den Normen entspricht.
mfg
Swemers |
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BID = 108881
gretel Schreibmaschine
Beiträge: 1169 Wohnort: Deutschland
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Hallo ,
was bitte ist ein ZAS ?
gretel
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BID = 108885
monty Gesprächig
Beiträge: 107 Wohnort: Dresden
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Zitat :
gretel hat am 1 Okt 2004 17:53 geschrieben :
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was bitte ist ein ZAS ?
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Eine Zähleranschlusssäule.
Aber wird bei dem Umbau denn keine Plombe verletzt? Sonst müsste doch die neuplombierung gemeldet werden, oder will das euer EVU nicht?
Gruß
monty
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BID = 108888
gretel Schreibmaschine
Beiträge: 1169 Wohnort: Deutschland
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Jetzta - danke !
Klaro muss das EVU informiert werden !
gretel
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BID = 108890
swemers Gesprächig
Beiträge: 112
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Hi,
eine Plombe würde nicht verletzt werden, da der HAK aussen festgeschraubt wird.
Zitat :
| Klaro muss das EVU informiert werden ! |
Mit welcher begründung?
mfg
Swemers
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BID = 108897
gretel Schreibmaschine
Beiträge: 1169 Wohnort: Deutschland
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Es ist Hoheitsgebiet der EVUs !
Sollte durch diese Überbauung z.Bsp. der Taupunkt eingebracht werden , das heisst Kondenswasser auftritt etc.... wird das EVU nicht den streitigen Kunden belangen - sondern : DICH !
Auch bei sonstigen Unstimmigkeiten - aha keine Meldung für nötig gefunden - schaun wir mal !
Ist doch einfach , kurz eine Meldung der Veränderungen durchzugeben - und zwar schriftlich ! und der Käse ist gegessen .. und man ist aus dem Schneider !
gretel
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BID = 114679
swemers Gesprächig
Beiträge: 112
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Hi,
sorry für die Späte reaktion, bin zur Zeit ziemlich im Stress.
@Gretel
wie gesagt wurde dieser Kasten VDE-gerecht ausgeführt, und das ich für Fehler bei der Montage gerade stehen muss ist sowiese klar, und da würde die Meldung auch nichts dran ändern.
Ich habe (nachdem ich dem Kunden erzählt hatte das dies Vorgeschrieben ist ;-)) mit dem VNB Telefoniert, und (nach der Meldung) dem Sachbearbeiter gefragt ob dies den nötig sei, bzw. überhaupt vorgeschrieben. Er hat mich dann am nächsten Tag zurückgerufen und gesagt das er auf der schnelle keine direkte rechtsgrundlage für einen solchen fall gefunden habe.
Trotzdem danke für die antworten.
mfg
Swemers
[ Diese Nachricht wurde geändert von: swemers am 15 Okt 2004 21:36 ]
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BID = 114700
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Na, dann bist Du soweit fein raus.
Solltest Dir aber zumindest ne eigene Aktennotiz über dieses Gespräch anferigen (mit Namen des EVU-Mitarbeiters) und archivieren!
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