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Das kann ich den Kunden nicht in Eigenregie nachrüsten lassen ... |
Ihr habt den Mist gebaut, und entsprechend geht dessen Behebung auf euren Geldbeutel.
Wenn der Kunde mit dem betroffenen Fahrzeug einmal quer durch die halbe Republik gondeln muß, irgendwie muß das Auto ja zur die Nachrüstung durchführenden Stelle kommen - geht das aus eurem Geldbeutel raus.
Wenn der Kunde auf das Auto angewiesen ist, und entsprechend solange ein Ersatzfahrzeug braucht - geht das aus eurem Geldbeutel raus.
Wenn der Kunde seinem MA für die An- und Abreise Lohn oder Lohnersatzleistungen zahlen muß - euer Bier /Geldbeutel.
Ihr wärt auch nicht die erste Firma die hocherfreut erst mal Serviceteams zusammenstellen musste, zum die dann bis nach Spanien zum Kunden zu schicken.
Und der Kunde hat nunmal ein Produkt gekauft mit dem schriftlichen Versprechen, daß das funktioniert. Und daß das den landesspezifischen Vorschriften entspricht.
Wäre das gleich richtig gemacht worden, wäre es wahrscheinlich billiger gekommen. Und wäre dazu noch vom Kunden bezahlt worden.
Habt ihr euch mit dem Hersteller der Nucs in Verbindung gesetzt? Nein?
Dann hat er euch auch nicht gesagt, daß dessen CE-Konformitätserklärung nur für das unveränderte Gerät gilt.
Irgendwelche Taster nach außen verlängern ist nicht abgedeckt. Mit den LEDs das selbe in grün.
Die nach außen geführten Leitungen /Litzen fangen außerhalb Störungen ein, transportieren die in das Geräteinnere, und strahlen die dort wieder ab. Die Störungen müssen also noch nichtmal direkt in eine Stiftleiste eingespeißt werden.
Ergo müssen die LED-Verlängerungslitzen ebenfalls abgeschirmt werden.
HF-technisch wirken sich diese hemdsärmeligen "Litzchen" so dermaßen schlimm aus, daß zu einem völlig offen daliegendem Gerät /Nuc /PC fast kein Unterschied mehr feststellbar ist.
Wende dich doch auch mal an die nächste Aussenstelle der Bundesnetzagentur, z.B. Abteilung 'Funkmessstörungsdienst'. Und frag dort mal recht unschuldig.
Die werden im Wissen um das EMVG und ein paar weitere nette Gesetze wohl recht schnell die Augenbrauen hochziehen. Und dir wohl auch recht schnell durch die Blume nahelegen, "ggf." ein Vorführfahrzeug in ein Labor zu fahren.
Die BNetzA ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums. Und unter anderem für die Marktüberwachung zuständig. Auf deren Konto gehen jedes Jahr eine 5-stellige Anzahl an Verbotsverfügungen; Einfuhrverbote, Inverkehrbringensuntersagungen, Nutzungsuntersagungen.
Die sind von Betroffenenseite aus mit einem Fingerschnipsen aktivierbar. Und die führen auch von Amts wegen her Stichprobenkontrollen durch.
Ob die Vorschriften eingehalten wurden, wird bei uns halt nunmal allermeistens erst kontrolliert, nachdem das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.