Rechtliche Frage zum Verkauf von Amateurfunkgeräten

Im Unterforum Funktechnik - Beschreibung: Amateurfunk und CB-Funk

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Autor
Rechtliche Frage zum Verkauf von Amateurfunkgeräten

    







BID = 995433

marconi84

Neu hier



Beiträge: 48
Wohnort: 22927 Großhansdorf
 

  


Guten Tag zusammen,

mir ist bekannt das es hier einige Amateurfunker gibt...an die mal folgende Frage:
Ich habe aus dem Nachlaß meines Bruders einige Amateur- und ein Seefunkgerät und etliches kleinzeug geerbt. Da ich selber keine Lizenz habe kann ich sie nicht verwenden. Wie ist es mit dem Verkauf? Muß ich von einem potentiellen Käufer den Nachweis einer gültigen Lizenz verlangen? Oder kann quasi jeder diese Geräte kaufen, und wenn er damit blödsinn anstellt ist es sein Problem?
Es handelt sich überwiegend um Geräte für das 2m Band und ein älteres DEBEG-Seefunkgerät.

Schöne Grüße,
Michael

BID = 995439

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36016
Wohnort: Recklinghausen

 

  

Der Besitz ist mittlerweile gestattet. Neue Amateurfunkgeräte gibt es mittlerweile sogar bei Amazon.
Die Auflage, nur an Lizenzinhaber zu verkaufen ist vor Jahren weggefallen. Die Inbetriebnahme ohne Lizenz ist aber natürlich weiterhin nicht gestattet.

_________________
-=MR.ED=-

Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.

BID = 995474

marconi84

Neu hier



Beiträge: 48
Wohnort: 22927 Großhansdorf

Guten Abend Mr.Ed,
schönen Dank für die Info, das beruhigt mich.

Gruß, Michael

BID = 995487

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36016
Wohnort: Recklinghausen

Hier auch noch mal von der BNetzA.
Oder einfach ein neues Hobby daraus machen.


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-=MR.ED=-

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