Betr. mit Bewehrung verbinden
Es geht um die Verbindung des Fundamenterders (Rundstahl verzinkt) mit der Bewehrung der Bodenplatte. Die gültige DIN 18014 vom März 2014 verlangt da ordentliche Verbindungen alle 2 m. Hier geht es aber um Auftrag und Ausführung (durch Nichtfachfirma natürlich) im 2. Halbjahr 2013, als die Änderungen zwar als Entwurf unmittelbar vor der Entscheidung standen, aber noch nicht gültig waren. Jetzt stelle ich die Frage in die Runde: Was galt da vor 2014 ? Im vorliegenden Fall gibt es da -laut Fotodokumentation durch den Bauherrn- offensichtlich überhaupt keine Verbindung außer den zufälligen Berührung--- wurde da in den Vorgängernormen nichts festgelegt? Ich werde da nach meiner Meinung gefragt und gebe die Frage in die Runde, ich will da keinen Quatsch erzählen.
(Das ist übrigens nicht der einzige Nölepunkt bei dem Bau.)
Wer hilft mir?
Henry
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der mit den kurzen Armen
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Es gilt die Norm zum Zeitpunkt der Errichtung. Der Entwurf einer neuer Din ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht Gültig. Meines Wissens nach ist die Verbindung der Bewehrung mit dem Fundamenterder erst nachträglich in die Neufassung aufgenommen worden.
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henryunsen
Gesprächig
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Weiß es einer genau? Es ist für jemanden von ziemlicher Bedeutung.
Henry
P.S.:
Sonst einfach mal alte Quellen suchen z.B.: https://web.archive.org/web/20130312083526/http://www.elektro-plus.com/download.php?id=fundamenterder
https://web.archive.org/web/2013031.....nlage Funktioniert leider nicht, da die wayback machine das nicht archiviert hat.
Hier (2009) steht: Die Maschenweite darf nicht größer als 20m x 20 m sein:
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