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Zählerschrank mit 2 Zählern an Bedürfnis "anpassen"? Suche nach: zählerschrank (1235) |
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BID = 965939
gerner Gerade angekommen
Beiträge: 3 Wohnort: Hilpoltstein
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Hallo zusammen,
ich führe aktuell bei einem bekannten die Elektroinstallation durch.
Die Kabel sind soweit alle gelegt und für den Verputzer vorbereitet, jetzt soll im Hausanschlussraum ein Zählerschrank mit Verteilfeld gesetzt werden.
An seinem Haus befindet sich ein gewerblich genutztes Gebäude, welches Stromtechnisch zwar separat abgerechnet werden soll, jedoch keinen eigenen Anschluss erhalten soll (er würde die doppelte Grundgebühr zahlen).
Der Zähler für das Gewerbe ist dann geeicht und die Abrechnung auf diese Weise, sprich Verbrauch des Gewerbes ablesen und dem Gewerbe berechnen funktioniert aktuell in seiner Wohnung bereits so. Das soll aber nicht Thema der Diskussion sein.
Meine Idee ist es nun, links den SLS rein zu montieren dann über den "Hauptzähler" an den Klemmsteinund von dort aus an den "Gewerbezähler".
Dann da unten alles verplomben lassen.
Gezählt wird somit alles, was ich verbrauche und das Gewerne kann über den zweiten Zähler abgerechnet werden...
Macht das das EVU mit?
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BID = 965941
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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Mal davon ab, daß das ganze so streng genommen nicht erlaubt (Stromweiterverkauf), und natürlich auch weitere nachteile(Vorfinanzierung) mit sich bringt, würde ich keinen teuren Zählerplatz montieren, sondern mit einem Hutschienenzähler im Verteilerfeld arbeiten! |
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BID = 965942
Surfer Inventar
Beiträge: 3094
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Dem EVU ist das erstmal egal , was hinter dem Zähler passiert . Dafür ist das ausführende Fachunternehmen veantwortlich. Was jedoch das Finanzamt sagt ist eine andere Sache . Dies würde ich verbindlich klären , zumal die Zählermiete und Teil des gewerblich genutzen Anschlusses steuerlich geltend gemacht werden können.
Gruß Surf
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BID = 965945
gerner Gerade angekommen
Beiträge: 3 Wohnort: Hilpoltstein
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erst mal vielen Dank für die Antworten!
wie gesagt, er hat mir gesagt dass das mit der Abrechnung des Stroms an das Gewerbe (seiner Frau) aktuell im alten Haus bereits so gelebt wird.
rechtlich mache ich mir da also keine Sorgen.
Wichtig ist mir, dass das dem EVU passt, denn wenn alles verplombt ist, kommt man an keinen der beiden Zähleranschlüsse mehr ran, de facto ist sichergestellt, dass auch kein Verbrauchsschundluder getrieben wird (außer er zieht eine Kabeltrommel aus dem Gewerberaum ind Wohnzimmer )
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BID = 965950
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Bei dem ganzen Spass vergisst du aber den Eigenverbrauch des Nachzählers.
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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!
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BID = 965953
gerner Gerade angekommen
Beiträge: 3 Wohnort: Hilpoltstein
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Ich denke, der Eigenverbrauch des Nachzählers sollte im Jahr 12 mal die monatliche Grundgebühr wohl nicht übertreffen.
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