EBAY Kundenservice - Mitglied melden - wie? Im Unterforum Off-Topic - Beschreibung: Alles andere was nirgendwo reinpasst
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EBAY Kundenservice - Mitglied melden - wie? |
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BID = 946085
Rhodosmaris Schreibmaschine
Beiträge: 2354 Wohnort: Lindau/Bodensee
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Ich habe einen Artikel von privat gekauft, der Verkäufer meint, er habe aus Versehen die Auktion doppelt eingestellt und beruft sich aufgrund Irrtumes darauf, nicht liefern zu müssen.
Die Auktion lief 7 Tage und die 2. Auktion, die der Verkäufer bedient hat, wurde mit einem Zeitversatz von 5 Minuten gestartet und hatte auch einen anderen Wortlaut im Titel. Die Bilder waren jedoch bei beiden Auktionen gleich.
Für mich waren es 2 verschiedene Angebote mit jeweils gleichwertigen Artikeln.
Ich habe den Artikel bezahlt und erst über einen Tag nach Ende der Auktion versucht der Verkäufer, einen Irrtum geltend zu machen.
Wegen des unterschiedlichen Textes und des Zeitversatzes sehe ich aber die bewußte Absicht, eine zweite Auktion zu starten.
Ich habe eine Lieferung mit Fristsetzung angemahnt - der Vekäufer lehnt weiter ab.
Jetzt berufe ich mich auf den gültigen Kaufvertrag und drohe nun mit anwaltlicher Hilfe undeinem Ersatzkauf auf Kosten des Verkäufers..
Dieser würde den Auktionsbetrag um ein vielfaches übersteigen, da der Verkäufer zum einen den Artikel schlecht beschrieben (und daher keine Gebote erhalten hat) und weil der Artikel - ein Zündschloß - nicht mehr hergestellt und gebraucht sehr teuer gehandelt wird. Das nur mal als Vorgeschichte.
Nun wird der Verkäufer ausfallend und beleidigend in seinen geschriebenen Nachrichten.
Ich möchte ihn bei EBAY melden, komme aber zu keinem Formular, um die Beleidigung weiterzuleiten.
http://pages.ebay.de/help/welcome/suggest.html
Ich kann oben rechts auf "Kontakt" gehen - dann auf "Kaufen" - "Ebay Grundsätze" - "Mitglied melden"
Dort soll ich weiter unten beim grünen Punkt 2 genaueres auf der linken Seite auswählen. Links gibt es aber nichts zu wählen. Oben auf der Seite könnte ich zwar den zutreffenden Punkt "Grundsatz zur Ausdrucksweise" anklicken, gelange damit immer nur auf witere erläuternde Hilfeseiten.
Ein Formular, in dem ich den Namen des Mitglieds mitteilen und den Hergang schildern könnte, finde ich jedoch nicht. Ich drehe mich bei den Hilfeseiten nur im Kreis.
Blickt da jemand durch?
ciao Maris |
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BID = 946088
Sauwetter Verwarnt
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Hallo!
Gehe ganz einfach mal re. oben bei weitere Aktionen, auf "Problem klären".
Da kommt dann u.a. "ich habe meinen Artikel nicht erhalten", der Rest ist dann nur mehr Formsache, die lesen da alles mit, bei ebay!
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Es gibt nichts praktischeres, als eine gute Theorie. |
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BID = 946090
Rhodosmaris Schreibmaschine
Beiträge: 2354 Wohnort: Lindau/Bodensee
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Es ist längst ei Fall wegen eine snicht ehaltenen Artikels eröffnet.
Das klärt aber leider nicht, wie ich das Mitglied melde.
ciao Maris
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BID = 946091
Sauwetter Verwarnt
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Du schreibst das mehrmals, die lesen immer mit u. reagieren dann automatisch!
Das geht bis zum Rausschmiss, die wollen kein schlechtes image durch solche Leute, wie diesen wenn es nachvollziehbar ist wie er dort reagiert, wenn Du den mehrmals über diese Ecke um Stellungnahme ersuchst.
Über welche Art hast Du denn bezahlt?
Nur Geduld.
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Es gibt nichts praktischeres, als eine gute Theorie.
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BID = 946102
Rhodosmaris Schreibmaschine
Beiträge: 2354 Wohnort: Lindau/Bodensee
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Ganz normal per Überweisung - das Geld ist auch nicht strittig. Der Verkäufer will es mir zurück überweisen, aber genau das will ich nicht.
Ich habe für das Zündschloß samt diverser Schalterund Kabelbäume 12,-€ bezahlt. Das Schloß allein ist aber schon 30-40€ wert. Mit dem gesamten Rest würde über 100-130€ Wiederbeschaffungswert zusammen kommen.
Da ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist, schuldet der Verkäufer mir die Ware. Liefert er nicht, habe ich das Recht auf eine Ersatzbeschaffung.
Doch das bringt Probleme, da ich einen Anwalt beauftragen muß - der wird sich aber mit so einer Lapalie nicht befassen.
Ich habe mehrfach versucht, den Verkäufer auf seine Verpflichtung und die Kosten, die auf ihn zukommen, aufmerksam zu machen, aber er läßt es drauf ankommen.
Irgendwie muß ich doch aber eine Nachricht an EBAY schicken können.
Man kann auf jeder Seite ganz unten über "Ihre Meinung" eine Nachricht schicken, aber darf weder Namen noch Atikelnummern nennen, sondern ganz einfach etwas hinterlassen. Direkt nach dem Senden kommt die Einblendung, daß man sich bedankt, aber keine ANtwort auf Fragen bekommt - ganz großes Kino!
ciao MAris
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BID = 946109
Sauwetter Verwarnt
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Hallo!
Wie bereits geschrieben, ich bin immer so vorgegangen u. habe meine Ware auch dann manchmal erst mit Verzögerungen erhalten.
Gebe nebenbei eine negative Bewertung inkl. Begründung ab, das wirkt oft Wunder. Die machen sich dann auch ein Bild, was der Verkäufer so entgegnet.
Die schreiben dann von ebay sogar zurück, ob man sich das nicht doch überlegt, mit der Bewertung wenn die Ware dann noch geliefert wird?
Also die setzen ihre Verkäufer tw. schon sehr unter Druck u. manche Uneinsichtige "fliegen" dann sogar raus.
Also ich sehe das entspannter, als hier, bei so mancher Fehlplanung!
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Es gibt nichts praktischeres, als eine gute Theorie.
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BID = 946140
prinz. Moderator
Beiträge: 8933 Wohnort: Gifhorn und Wolfenbüttel
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Mit viel Suchen findest Du auch ne Telefonnummer
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Nur für nicht Mutige
1.Freischalten
2.Gegen Wiedereinschalten sichern
3.Spannungsfreiheit allpolig feststellen
4.Erden und kurzschließen
5.Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
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BID = 946145
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Zitat :
| Die Bilder waren jedoch bei beiden Auktionen gleich. |
Laß fahren dahin jegliche Hoffnung!
Du wirst dich nur ärgern, und hast einen Haufen Schriftverkehr, den dir keiner bezahlt, weil du auch einem Anwalt alles vorkauen musst, und am Schluß stehst du da, wie jetzt: Kein Zündschloß, nix dafür bezahlt, und mit Glück erstattet der Gegner deine Anwaltskosten.
Zitat :
| und drohe nun mit anwaltlicher Hilfe undeinem Ersatzkauf auf Kosten des Verkäufers. |
Ja, aber das alles bezahlen müsstest du erst einmal.
Ob und wieviel du von dem Geld wieder siehst, steht in den Sternen.
Wenn die Dinger so selten sind, und wenn der Verkäufer keine große Übung im Umgang mit ebay hat (erkennbar z.B. an den getätigten Verkäufen), dann ist es wohl möglich, daß er den gleichen Artikel zum zweiten Mal eingestellt hat, obwohl er das Angebot nur redaktionell überarbeiten wollte.
http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html
P.S.:
Siehe auch den zweiten Absatz des 122:
Zitat :
| (2) Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste). |
[ Diese Nachricht wurde geändert von: perl am 10 Dez 2014 8:51 ]
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BID = 946147
nabruxas Monitorspezialist
Beiträge: 9269 Wohnort: Alpenrepublik
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Lass Dir das Geld zurücküberweisen und vergiss es.
Du investierst mehr Zeit und Nerven als der ganze Zinnober Wert ist.
Wenn Du keinen Rechtschutz hast, der hier greift, kann Dich Dein Ärger auch noch richtig Geld kosten.
Merke: Verdienen tut nur der Anwalt, unabhängiog ob er etwas taugt oder nicht.
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0815 - Mit der Lizenz zum Löten!
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