Campingplätze

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Achtung immer VDE beachten !!

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Autor
Campingplätze

    







BID = 65627

meister lampe

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Beiträge: 316
 

  


Exelberti fragte warum die Anforderung an Anschlussvorrichtung 25m 2,5 qmm ist.


BID = 65628

meister lampe

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Beiträge: 316

 

  

Hallo Exelberti, wollte deine Frage hier in diesem Foum beantworten (Gründe dafür liegen woanders).
Wieso, weshalb, warum ? Ist bei vielen Normvorgaben nicht so ersichtlich. Aber ich denke so an , mechanische Festigkeit der Leitung sowie Spannungsfall.
gruss m

BID = 65629

Sir Jeff

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Beiträge: 233
Wohnort: Rhein-Main
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Mal ganz einfach:

Weil die VDE 0100 Teil 708 in Ziff. 3.3.1 vorschreibt, dass die Anschlussstelle des 'bewohnbaren Freizeitfahrzeuges oder Zeltes' nicht weiter als 20 m entfernt sein darf.

- Spannungsfall
- Stolperfallen
- "Strippenfitz"
- Wie würden wohl sonst die Zelt-/Liegeplätze aussehen ??

Gruss

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Sir Jeff am 21 Apr 2004  8:25 ]

BID = 65647

Excelberti

Gerade angekommen


Beiträge: 1
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Hallo Meister Lampe,
Wenn schon " Crossposting ", dann wenigstens komplett

Meine komplette Frage lautete:

Zitat :
Hallo miteinander,
Habe da eine kleine Frage wegen der blauen CEE-Norm.
Ich weiß dass das Anschlusskabel für Wohnwagen, Wohnmobile und Boote folgende Anforderungen erfüllen müsssen:
Maximal 25 Meter 2,5 mm² ohne weitere Steckverbinungen dazwischen.

Ich kannte auch den technischen Hintergrund wegen diesen Anforderungen. Jetzt bekomme ich graue Haare - ich hab schon 2 Stunden gegoogelt, aber die Erklärung wegen 2,5 mm² nicht gefunden. Hängt irgendwie wegen dem Fi zusammen, weiß aber nicht mehr 100% genau weshalb.

Kann mir einer eine einfache Erklärung dafür liefern?

Danke


Habe grob noch etwas im Kopf wie:
Eine gesicherte Funktion des Fehlerstromschutzschalters bei weniger als 2,5 mm² bzw. größere Kabellängen ist nicht immer gegeben.
Da gibt es einen sehr einleuchtenden technischen Grund, der mir aber nicht mehr einfallen will :-(

@ Sir Jeff:
Kenne in Italien einen Campingplatz, der verlangt in der Hausordnung das hochhängen der Gummikabel an den Bäumen
Das mit den 20 Meter klappt nicht einmal auf neu angelegten deutschen Campingplätzen bei allen Stellplätzen :-(

@ Meister Lampe:
Habe erst später ein paar tolle Threads entdeckt.
Kann Dich gut verstehen. Das wird hoffentlich hier nie in diesem Umfang passieren.

Danke für weitere Infos

Gruß
Berti

BID = 65651

meister lampe

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Beiträge: 316

hallo Exelberti:
die DIN VDE 0100 Teil 708 , Campingplätze und Caravans besagt einfach das die Anschlußvorrichtungen wie folgt bestehen sollen: H07RN-F schwere Gummischlauchleitung, Länge 25m, Mindestquerschnitt 2,5 qmm. Aderkennzechnung PE grün/gelb, N hellblau, weiter nichts über RCD o.ä.
Achso - Stecker mit Schutzkontakt nach DIN VDE 0623-20, Kupplung nach DIN VDE 0623-1.
gruss m

BID = 65652

Sir Jeff

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Beiträge: 233
Wohnort: Rhein-Main
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Hallo Excelberti,

ich vermute in dem Mindestquerschnitt von 2,5 mm² wie auch schon meister lampe neben der Veringerung des Spannungsfalls eine Mindestanforderung an die "Robustheit" der Leitung. Eigentlich verlangt ein FI um seiner selbst Willen keinen erhöhten Querschnitt.

Viel Spass beim posten hier!

P.S. meister lampe (wir haben ja beinahe gleichzeitig gepostet)

Als Ergänzung:

FI mit I delta N <= 30 mA ist doch erforderlich (VDE 0100 Teil 721 Z. 4.3).

Das ist etwas tückisch, dass sich zwei der Teil 700ter Normen mit dem gleichen Thema befassen.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Sir Jeff am 21 Apr 2004 13:17 ]


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