Ariston Kühlschrank Kühltruhe  Hotpoint 4D AAW

Reparaturtipps zum Fehler: Gerät kühlt nicht mehr

Im Unterforum Kühlschrank und Kühlgeräte - Beschreibung: Froster, Kühltruhe, Tiefkühltruhe, Gefrierschrank

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Autor
Kühlschrank Ariston Hotpoint 4D AAW --- Gerät kühlt nicht mehr
Suche nach Kühlschrank Ariston Hotpoint

    







BID = 884293

banjam

Gerade angekommen


Beiträge: 5
 

  


Geräteart : Kühlschrank
Defekt : Gerät kühlt nicht mehr
Hersteller : Ariston
Gerätetyp : Hotpoint 4D AAW
S - Nummer : 011090014
Kenntnis : keine Kenntnis der Materie
______________________

Hallo zusammen!

Wir haben ein Problem mit unserem Kühlschrank, den wir letzten Monat gebraucht bei einem Fachhändler gekauft haben. Dort sagte man uns, dass wir das Gerät dort vorbeibringen müssen, was uns aber wegen dem Gewicht unmöglich ist. Der Fachhändler hat seine Räumlichkeiten keine 10 km von uns entfernt. Jedenfalls piepte der Kühlschrank die letzten Tage immer wieder, was nach dem Öffnen der Türen wieder weg war. Seitdem kühlt und friert das Gerät nicht mehr und die lampen für "Super Cool" und "Super Freeze" leuchten (blinken nicht). Da wir vom Händler bisher nichts mehr gehört haben, hoffe ich, hier eine einfachere Lösung zu finden. Vielleicht hat ja jemand Erfahrung damit.

Vorab vielen Dank

BID = 884295

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach

 

  

Das klingt nicht gut.

Wer hat das Gerät transportiert, wer hat es aufgestellt?
Möglicherweise wurde dabei etwas beschädigt, so daß allmählich das Kältemittel entwichen ist.
Gut möglich, daß der Transporteur für den Schaden haftet.


Zitat :
dass wir das Gerät dort vorbeibringen müssen
Das halte ich für Ausflüchte bzw. für Abwimmelungstaktik.
Wenn der Fachhändler das Gerät geliefert hat, sollte er auch in der Lage sein es wieder abzuholen oder zumindest jemanden vorbei zu schicken, der sich die Sache ansieht


Zitat :
Da wir vom Händler bisher nichts mehr gehört haben
Das wird auch nicht passieren, sofern ihr dem Burschen nicht Feuer unter dem Hintern macht.


_________________
Haftungsausschluß:



Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.



Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.



Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !

BID = 884306

banjam

Gerade angekommen


Beiträge: 5

Das Gerät haben wir selbst transportiert und aufgestellt. Wo befindet sich denn das Kältemittel und kann ich vielleicht selber schauen, ob da was defekt ist? Sorry, bin da echt Laie.

Ich denke auch, dass die uns abwimmeln wollen. Man hat uns gestern Auszüge aus deren AGBs geschickt: "...Schadensbehebung erfolgt ausschließlich in den Raümlichkeiten der Firma xxxx durch einen autorisierten Kundendienst mit Fachwerkstatt." Wir wohnen von der Firma 6 km entfernt und würden ggf. auch die Anfahrt für deren Kundendienst bezahlen. Dass die sich so anstellen...

BID = 884307

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach


Zitat :
Wo befindet sich denn das Kältemittel
Wenn es so schlimm ist, wie ich ahne: Auf dem Weg in die Ozonschicht.

Zu sehen wird es da nicht viel geben und als Laie ohne jegliche Meßmittel wirst du auch die übrigen Fehlermöglichkeiten nicht zuverlässig erkennen können.

Darauf kommt es aber auch nicht, an, denn nicht du willst ja den offensichtlichen Mangel diagnostizieren und beheben.
Also laß schön die Finger aus den Eingeweiden und sieh in deinem Kaufvertrag oder den AGB nach, was dort zum Thema Gewährleistung und Garantie steht!

Zur Einstimmung kannst du auch mal diese Artikel und die darin enthaltenen Links ansehen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung
http://www.wdr.de/tv/quarks/sendung.....z.jsp

Aber achte darauf, daß dir die Zeit nicht wegläuft, denn für gebrauchte Ware gelten i.d.R kürzere Fristen.
Alles schriftlich machen (möglichst mit Zeugen) und Fristen setzen. Mündliche oder gar telefonische Zusagen und Behauptungen sind oft nicht das Schwarze unter dem Fingernagel wert.


P.S.:
Zitat :
Schadensbehebung erfolgt ausschließlich in den Raümlichkeiten der Firma
Vor der Schadensbehebung steht ja wohl die Schadensfeststellung.

_________________
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[ Diese Nachricht wurde geändert von: perl am 17 Apr 2013 16:20 ]

BID = 884308

banjam

Gerade angekommen


Beiträge: 5

Auf dem Weg in die Ozonschicht, haha! Also ich hab mir grad mal das Gerät von hinten angeschaut und der Motor ist sehr heiß. Ob das normal ist oder nicht, keine Ahnung. Da wisst ihr mehr. Ich bastel da mal nix dran.

Also man hat mir gestern via mail den Auszug aus den AGBs geschickt, genau einen Paragraph 7. Wiir haben beim Kauf des Gerätes nur eine handgeschriebene Rechnung erhalten, da steht nix von AGBs oder sonst irgendwas, nur das Gerät, Datum, Preis und Stempel. Nun wollte ich die kompletten AGBs mal auf deren Homepage lesen und siehe da, der §7 aus der mail ist gar nicht zu finden. In der mail mit besagtem § hieß es (ich poste den jetzt mal ganz): "Die Schadensbehebung erfolgt ausschließlich in den Raümlichkeiten der Firma XXX durch einen autorisierten Kundendienst mit Fachwerkstatt. Die XXX organisiert die Abwicklung der Garantiefälle mit der autorisierten Fachwerkstatt. Tritt ein Mangel oder ein Schaden auf der zu einer Einstandspflicht aus dieser Garantie führt, so haben Sie der Firma XXX dieses unverzüglich anzuzeigen. Zu diesem Zweck sind Sie verpflichtet an die XXX eine Kopie der Geräterechnung mitsamt einer Kopie der Garantieerklärung und einer Schadensbeschreibung zu senden. Sie sind verpflichtet, alles zu tun, was der Aufklärung dienen kann. Dieses bedeutet, dass Sie die Fragen der Firma XXX wahrheitsgemäß und vollständig beantworten müssen. Vor Wiederherstellung oder Instandsetzungen haben Sie Weisungen der 1b-alles-ok.de UG (haftungsbeschränkt) einzuholen und diese zu befolgen, soweit Ihnen dieses zumutbar ist. Erfolgt eine Reparaturfreigabe durch die Firma XXX so wird sich der örtliche Kundendienst bzw. die autorisierte Fachwerkstatt mit Ihnen in Verbindung setzen."

Heute mittag hat die Firma nochmal eine mail von mir bekommen. Wenn ich
bis heute abend nichts höre (wovon ich ausgehe) bekommen sie eine mail mit Fristen. Schadensbehebung wird doch auch hier machbar sein. Deren Elektriker tuckert 30 durch die gegend, um zu denen zu kommen, da kann er doch auch direkt hier bei uns, 6 km weiter (oder näher) antanzen.

Vielen lieben Dank!!!

BID = 884317

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach


Zitat :
... die Abwicklung der Garantiefälle mit der autorisierten Fachwerkstatt. Tritt ein Mangel oder ein Schaden auf der zu einer Einstandspflicht aus dieser Garantie führt, so haben Sie ...
Da handelt es sich also um eine Garantie.
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung und schränkt deine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer in keiner Weise ein.
Seine Gewährleistungspflicht kann der Händler auch nicht per AGB aushebeln; siehe 2. Link in meinem obigen Beitrag.


Zitat :
der Motor ist sehr heiß.
Das habe ich befürchtet.
Er versucht also zu kühlen, aber ohne das Kältemittel gelingt das natürlich nicht, und jetzt wird nur noch das Öl in der Tonne umgerührt.

Die Frage wers kaputt gemacht hat, will ich lieber nicht stellen.
Wenn das anfangs bei dir noch funktioniert hat, ist es durchaus möglich daß durch unsanfte Behandlung beim Transport ein Haarriss in einer Lötstelle der Kältemittelleitung entstanden ist.
Aber gehen wir mal ruhig davon aus, dass der Fehler von vornherein vorhanden war und erst bei dir offenbar wurde.


P.S.:
Das Ding heisst auch noch Hotpoint.
Kein Wunder, wenn es dann nicht kühlt.




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[ Diese Nachricht wurde geändert von: perl am 17 Apr 2013 18:42 ]

BID = 884322

Otiffany

Urgestein



Beiträge: 13763
Wohnort: 37081 Göttingen

An einer Leckstelle tritt meißtens auch Öl mit aus. Dieses Öl kann man bei genauer Untersuchung evtl. feststellen. Bei Verdacht auf eine gefundene Leckstelle kannst Du etwas Spüli um die vermeintliche Leckstelle laufen lassen. Man sieht dann die Blasen des austretenden Kühlmittels.

Gruß
Peter

BID = 884388

banjam

Gerade angekommen


Beiträge: 5

Wie befürchtet hat sich die Firma nicht mehr gemeldet. Jetzt möchte ich denen gerne eine Frist setzen, habe aber noch was vielleicht interessantes in deren AGBs auf der Homepage gefunden:
"Bei Mängeln leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Im Falle der Nachbesserung muss der Verkäufer nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht."

Sollte ich nach Schadenfeststellung fragen und hier jemand antanzen lassen, mir ggf einen anderen Elektriker ordern oder direkt mit der Faust vom Vertrag zurücktreten wegen versteckter Mängel? Was meint ihr? Ich glaub fast, ich brauch nen Anwalt

Wie gut, dass wir Fisch im Gefrierfach hatten

BID = 884396

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach


Zitat :
Bei Mängeln leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Das glaubt er auch nur.
Lies mal, was hier steht: http://de.wikipedia.org/wiki/Nacherf%C3%BCllung
Zitat :
Das Gesetz räumt dem Verkäufer jedoch die Möglichkeit ein, den Umstand der mangelhaften Lieferung innerhalb einer vom Käufer gesetzten Frist zur Nacherfüllung zu beseitigen. Nach Wahl des Käufers muss er entweder die mangelhafte Sache nachbessern oder, sofern dies verhältnismäßig ist, eine gänzlich neue mangelfreie Sache nachliefern.

Vermutlich sind an den AGBn dieses Händler noch einige andere Dinge windschief, aber wir können und dürfen hier keine Rechtsberatung machen.
Am einfachsten kündigst du dem Händler an, daß du dich an deinen Rechtsbeistand wenden wirst, wenn er nicht bis zum nächsten Mittwoch in die Puschen kommt.

Wahrscheinlich ist es billiger und einfacher, wenn du dich nicht gleich an einen Anwalt, sondern zunächst an die Verbraucherzentrale deines Wohnortes wendest; die haben auch noch andere Mittel, wie etwa eine Abmahnung, zur Verfügung um bockige Verkäufer zur Räson zu bringen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verbraucherzentrale


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[ Diese Nachricht wurde geändert von: perl am 18 Apr 2013 14:17 ]

BID = 884404

banjam

Gerade angekommen


Beiträge: 5

Vielen Dank für eure Hilfe!!

Also ich hab jetzt über die Verbraucherzentrale die telefonische Rechtsberatung in Anspruch genommen und der Firma eine Frist gesetzt, das Gerät zu reparieren. Dort hat man sich auch die zeit genommen, die ABGs mal zu checken und uns zurück zu rufen. Die sind mehr als windig, huihuihui.... Es gibt die gesetzliche Gewährleistung und die Kosten der nachbesserung liegen beim Händler. Ich bin gespannt, was jetzt passiert

Also nochmal: Vielen lieben Dank euch!!!




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