Wieso, das hab ich doch so geschrieben:
Zitat :
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da ja immerhin Inhalte der entsprechenden Werke mit dem Ergebnis angezeigt werden
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(Also noch auf Seiten von z.B. Google, wo ein Link inkl. kurzem Ausschnitt des Inhalts dargestellt wird)
Versteht mich nicht falsch, auch ich bin dafür, dass jeder Urheber und Rechteinhaber seine Rechte uneingeschränkt geltend machen kann, aber dieser Gesetzesentwurf trägt nicht wirklich dazu bei (meiner Ansicht).
Also, aktuelles Problem: Google indiziert die entsprechenden Seiten (was diese Google ausdrücklich über die robots.txt erlauben!) und legt Teilkopien des Inhalts an, der bei einem Suchergebnis zusammen mit der Verlinkung dargestellt wird.
Nach deutschem Recht verstößt Google damit gegen das Gesetz, da es Inhalte Dritter ohne entsprechende Nutzungsrechte verbreitet.
Logische Konsequenz: Da die Verlage offenbar diese Nutzungsrechte nicht (kostenlos) einräumen wollen, muss Google damit aufhören, denn sonst riskierte man (berechtigte) Klagen.
An Googles Stelle würde vermutlich niemand dafür bezahlen und die Verlage aus dem Algorithmus schmeißen.
Übrigens betrifft dieses Problem theoretisch auch andere Bereiche, denn auch von anderen indizierten Bereichen (z.B. Foren oder Blogs) werden Auszüge gemacht.
Ganz zu schweigen von den Archivdiensten.
Da würde mich die rechtliche Lage in Deutschland mal interessieren.
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[ Diese Nachricht wurde geändert von: DonComi am 29 Nov 2012 3:38 ]