Das siehst du ganz richtig.
Du solltest dich aber trotzdem mit der BNetzA in Verbindung setzen, damit die wissen, dass ihr Name mißbraucht wird, oder - falls das schon ein alter Hut ist, und die Firmenbezeichnung nur so ähnlich klang -Beweisproblem am Telefon-, sie dir raten können, was zu tun ist.
Zitat :
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| mit samt Blatt zum Kontodaten angeben (mit Einzugsermächtigung) |
Hat deine Mutter die Einzugsermächtigung erteilt?
Dann sollte sie sie widerufen, denn die endet nicht automatisch durch die Kündigung.
Wurde bereits Geld abgebucht?
Dann wird die Sache komplizierter und du solltest dich, wenn es den Aufwand lohnt, an die Verbraucherberatung wenden. Die kennen ihre Pappenheimer meist schon.
Wegen der weitergegebenen Daten würde ich mir nicht groß den Kopf zerbrechen. Die sind, Adresse, Telefonummer usw., ohnehin schon im Umlauf und nicht mehr einzufangen.
Jetzt weiß man eben noch das Geburtsdatum. Viel mehr, als dass sich nun die Verkäufer von elektrischen Krankenfahrstühlen, Treppenliften und Ölradiatoren melden, erwarte ich davon nicht.
Trotzdem musst du zukünftig das Konto auf unberechtigte Abbuchungen kontrollieren und diesen fristgerecht widersprechen.
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