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WC Abluft Funktioniert nicht mehr! Bitte um Hilfe... |
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BID = 848740
Kimura84 Gerade angekommen
Beiträge: 8 Wohnort: Niedersachsen
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BID = 848749
Otiffany Urgestein
Beiträge: 13763 Wohnort: 37081 Göttingen
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Entweder sitzt der Motor fest, dann besteht noch Hoffnung, durch Reinigung und ölen den Ventilator wieder zum Laufen zu bringen. Wenn der Motor heiß wird, ist diese Möglichkeit sehr warscheinlich. Ist das nicht der Fall, wird es wohl der Nachlaufschalter sein, der sicherlich vergossen ist und deshalb irreparabel.
Damit wäre dann ein neuer Lüfter fällig.
Im Übrigen sehen wir es nicht gern, wenn Bilder mit Hilfe einer "Werbeschleuder" hier hochgeladen werden!
Gruß
Peter |
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BID = 848754
123abc Schreibmaschine
Beiträge: 2195 Wohnort: Hamburg
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Die Freude über den geringen Preis des neuen Lüfters hält nicht so lange an wie der Ärger darüber das er zu laut bzw. zu schnell kaputt gegangen ist.
Such dir einen Markenlüfter. Z.B. von Maico
http://www.amazon.de/s/ref=nb_sb_ss.....2C218
123abc
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BID = 848795
Bartholomew Inventar
Beiträge: 4681
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Falls Du Mieter sein solltest,ist die Reparatur übrigens Sache des Vermieters.
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BID = 848875
Kimura84 Gerade angekommen
Beiträge: 8 Wohnort: Niedersachsen
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Ja ich bin Mieter! Hatte meinen Vermieter mal vor 7 Monaten angeschrieben, und er war der Meinung, das ich selber dafür aufkommen muss ist dem den nicht so?
Wenn ich die sicherung rausnehme, kann mir dann irgendwie was passieren wenn ich versuche das teil zu Reparieren? Was muss ich den genau rausnehmen? Das Teil in Rot...
Ich konnte das foto hier nich Hochladen weil zu viel MB Sorry.
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BID = 848880
Otiffany Urgestein
Beiträge: 13763 Wohnort: 37081 Göttingen
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Fotos lassen sich mit jedem Bildbearbeitungsprogramm verkleinern; selbst mit dem kostenlosen IrfanViev!
Gruß
Peter
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BID = 848882
Mr.Ed Moderator
Beiträge: 36187 Wohnort: Recklinghausen
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Zitat :
| er war der Meinung, das ich selber dafür aufkommen muss ist dem den nicht so? |
Nein, du hast den Lüfter praktisch mitgemietet. Er gehört dem Vermieter.
Zitat :
| Ich konnte das foto hier nich Hochladen weil zu viel MB |
Dann verkleinere es oder komprimiere es stärker.
1/10 der Ursprungsdateigröße, 50% der ursprünglichen Bildgröße und immer noch groß und einwandfrei zu erkennen:
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-=MR.ED=-
Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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BID = 848892
Bartholomew Inventar
Beiträge: 4681
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Zitat :
Kimura84 hat am 21 Sep 2012 22:00 geschrieben :
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Ja ich bin Mieter! Hatte meinen Vermieter mal vor 7 Monaten angeschrieben, und er war der Meinung, das ich selber dafür aufkommen muss ist dem den nicht so? |
Nein, dem ist nicht so. Siehe §535 BGB:
http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html
Zitat :
| § 535
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
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Hervorhebung durch mich.
Ferner interessant ist der nächste Paragraph:
Zitat :
| § 536
Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
(1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. |
Schreib deinen Vermieter also noch mal an und setze ihm eine Frist (meinetwegen 3 Wochen), in der der über 20 Jahre alte Ventilator repariert werden soll. Schreibe auch, dass Du bei nicht fristgerechter Instandsetzung die Miete um, sagen wir mal, 3% kürzen wirst.
Nein, ich bin kein Jurist, das ist auch keine rechtsverbindliche Aussage von mir. Aber so würde ich es machen.
Als Mieter hast Du die Pflicht, Mängel an der Wohnung, die Dir auffallen, dem Vermieter zu melden. Der Vermieter hat die Pflicht, gravierende Mängel zu beseitigen. Du selber darfst ohne Einwilligung des Vermieters nichts an der Installation der Wohnung ändern.
Ferner würdest Du, solltest Du doch an den Elektroleitungen rumschrauben (und Dir dies nachgewiesen werden können), für alle Fehler (und ihre Folgen) in der E-Installation verantwortlich sein; auch für jene, die Du nicht selbst verursacht, sondern bloß übersehen hast. Das ist sinnvoll, weil sonst der Richter im Schadensfalle schwerlich jemandem den schwarzen Peter zuschieben könnte.
Daher haben nicht-Elektriker an allen Elektroleitungen nichts zu suchen. Noch nicht mal eine Deckenlampe anschließen darf man eigentlich. Aber das nur am Rande.
Gruß, Bartho
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BID = 849020
Kimura84 Gerade angekommen
Beiträge: 8 Wohnort: Niedersachsen
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Vielen Dank ihr habt mir echt geholfen werde den Vermieter anschreiben, und ihn eine Frisst setzen gut das es das Internet gibt und man sich alle Infos beschaffen kann die man benötigt werde euch auf den laufenden halten
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BID = 849389
th_orsten Gerade angekommen
Beiträge: 10 Wohnort: Berlin
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Und wenn er immer noch nicht einwillig, sag ihm du gehst zum Mieterbund. Das hat bei meinen Vermietern immer sofort alle Türen geöffnet und plötzlich gingen Sachen, die vorher nicht möglich waren
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