Selbst entwickelte Geräte vertreiben Im Unterforum Projekte im Selbstbau - Beschreibung: Selbstbau von Elektronik und Elektro
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Selbst entwickelte Geräte vertreiben |
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BID = 830134
Niklas92 Gerade angekommen
Beiträge: 4 Wohnort: Celle
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Hallo,
ich nutze dann erst einmal die ersten Zeilen um micht vorzustellen und gehe dann erst genauer auf meinen Betreff ein .
Also mein Name ist, wie mein Nutzername schon sagt, Niklas.
Ich bin 19 Jahre alt und Wohne in der Nähe von Celle(Niedersachsen).
Zurzeit mache ich eine Ausbildung zum Elektroniker für Betriebstechnik welche ich anfang Februar 2013 beenden werde.
Seit geraumer Zeit beschäftige ich mich privat mit der Entwicklung und Fertigung von Elektrogeräten in der Veranstaltungstechnik-Branche.
Nun komme ich auch zu meiner eigentlichen Frage/n:
Also ich hätte eventuell die Idee von mir entwickelte und gefertigte Geräte zu Vertreiben (natürlich erst nach abgeschlossener Ausbildung, da ich dann ja erst offiziell an 230V Arbeiten darf).
Jetzt kann ich im Netz leider nicht genau finden wie die Gesetzeslage dort aussieht.
Also die wichtigsten Fragen sind dabei eig.: Was muss ich alles machen damit ich ein Gerät in Verkehr bringen darf? ElektroG ist klar, VDE Normen auch, aber z.B bei der VDE Prüfung, wie muss ich da Prüfen? Nach welcher Norm?
VDE0701, oder gilt die nur für Geräte an denen ich etwas in Stand gesetzt habe?
Und MUSS ich ein Elektrogerät durch irgend eine dritte Stelle(Tüv, VDE oder ähnliches) prüfen lassen?
Ich weiß nicht ob das wichtig ist, aber ich schreibe es mal hier mit rein :
Alle Komponenten die Verbaut werden und mit 230V in Berührung kommen (Netzteile) werden von mir fertig zugekauft, der eig. Teil den ich entwickel und fertige läuft mit 12V, +-15V und 5V.
Desweiteren wird dann halt noch das Gehäuse von mir gebaut, da ist ja aber eig. nur auf Stabilität und ggf. vorhandene Erdung zu achten.
Ich hoffe wirklich das ihr mir weiterhelfen könnt, wäre wirklich sehr toll .
Viele Grüße und schönen Tag,
Niklas
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BID = 830145
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Zitat :
| natürlich erst nach abgeschlossener Ausbildung, da ich dann ja erst offiziell an 230V Arbeiten darf | Da deine Geräte ja mit wesentlich weniger Spannung arbeiten spielt das ja erstmal keine Rolle.
Aber das ist auch ungefähr das Einzige.
Daneben gibt es noch unzählige andere Vorschriften, die mit Elektrizität nicht viel zu tun haben.
Um nur ein paaar Stichworte zu nennen: EMVG, RoHS, WEEE, EAR, VerpackV, ... und last but not least das Finanzamt.
Am Besten setzt du dich mal mit deiner IHK in Verbindung. Die haben gewöhnlich vorbereitete Informationen für Existenzgründer.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: perl am 17 Mai 2012 20:32 ] |
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BID = 830189
Niklas92 Gerade angekommen
Beiträge: 4 Wohnort: Celle
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Hallo,
vielen Dank schon einmal für deine Antwort.
Vllt. hatte ich mich nicht ganz klarr oben ausgedrückt, also meine Geräte selber arbeiten zwar nicht mit Netzspannung, aber die Netzteile und die sind in den Geräten verbaut, also 230V sind schon vorhanden.
Zwar beschränken sich die 230V nur auf den Anschluss der Netzteile (vergleichbar mit dem Anschließen einer Lampe) aber sie sind halt da.
Und auch noch mal vielen Dank für die Hinweise bezüglich des EMVG´s, RoHS etc. aber auch hier habe ich mich schon weitgehend informiert und weiß auf was ich da achten muss und wo ich mich überall regestrieren muss;).
Auch die Sache mit dem Finanzamt ist mir Bewusst. Ein Gewerbe würde ich dafür Natürlich anmelden wollen und habe mich dahingehend auch schon beraten lassen.
Mir geht es hier eig. nur noch um den rein elektrischen Teil. Und vor allem die elektrische Sicherheit.
Also: Nach welcher VDE-Norm muss ich das fertige Gerät nach der fertigstellung Prüfen? VDE 0701? Oder gibt es eine spezielle Norm für die Erstprüfung ortsveränderlicher Geräte?
Und müssen die Geräte von einem dritten Institut (Tüv,VDE...) Zertifiziert werden oder reicht es wenn ich meinem Gerät eine CE-Konformität bescheinige und es mit den nötigen Symbolen beschrifte?
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BID = 830192
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Ob und was du draufkleben kannst, musst, oder vielleicht gar nicht darfst, kommt, wie die Juristen zu sagen pflegen, darauf an.
Z.B.
Zitat :
| Falls gefordert, ist für die Konformitätsbewertung eine Benannte Stelle einzuschalten. |
Ob es gefordert ist, musst du selbst herausbekommen oder gegen Geld jemanden damit beauftragen.
Das Wesentliche dieser diffusen Anforderungen kannst du auch hier nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung
In jedem Fall empfiehlt sich der Abschluß einer Berufshaftpflichtversicherung und einer Rechtsschutzversicherung.
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