Neubau, Signalleitungen nach DIN 18015

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Autor
Neubau, Signalleitungen nach DIN 18015

    







BID = 825275

Epaminaidos

Gerade angekommen


Beiträge: 6
Wohnort: Berlin
 

  


Hallo zusammen,

aktuell ensteht unser Haus über einen Bauträger. Inzwischen sind sich alle Beteiligten einig, dass DIN 18015 bei uns verpflichtend für die Elektroinstallation ist.

Nun dreht sich die Diskussion noch um die ganaue Verlegungsart der Signalleitungen.

Es geht um drei Punkte:
1.) Der Elektriker ist der Meinung, dass die Verlegung von Rohren eine realitätsferne Empfehlung und keine Pflicht ist. Er könne das zwar machen, würde aber keine Garantie dafür geben, dass man später tatsächlich Kabel durchgezogen bekommt. Wenn wir das dann später versuchen und es klappt nicht, hätten wir halt Pech gehabt und müssten das Problem auf eigene Kosten lösen.
2.) Weiter sagt der Elektriker, dass Rohre und Kabel nur Alternativen zueinander sind: Wenn er Rohre verlegt, bekommen wir das Haus ohne Signalkabel und müssten die nach dem Einzug selber einziehen.
3.) Der Bauträger behauptet, dass die Antennen- und Telefondosen nicht zum Standard gehören, sondern dass es mit Leerdosen getan ist, in die wir dann später unserer Dosen einsetzen und selber anschließen.

Ich halte alle drei Ansichten für völligen Blödsinn:
1.) Natürlich muss er für seine Leistung geradestehen. Wenn man später innerhalb der Gewährleistung tatsächlich keine Kabel durch die Rohre bekommt, muss er (bzw. der Bauträger) das richten.
2.) Nur weil wir Rohre in der Wand haben, sollen die das Haus ohne Signalkabel bauen dürfen? So kann ich die DIN beim besten Willen nicht verstehen. Also meiner Meinung nach gehört natürlich beides rein: Rohre und Kabel darin.
3.) Hier schreibt die DIN, dass entsprechende Anschlüsse zu erstellen sind. Da gehe ich doch mal davon aus, dass auch die entsprechenden Anschlussdosen inklusive sein müssen.

Für die anstehenden Verhandlungen wäre es natürlich sehr hilfreich, noch ein paar weitere Meinungen dazu gehört zu haben
Was hältst Du von den drei Aussagen?

Vielen Dank für jede Antwort!

BID = 825293

elo22

Schreibmaschine

Beiträge: 1403
Wohnort: Euskirchen
Zur Homepage von elo22

 

  


Zitat :
Epaminaidos hat am 14 Apr 2012 10:13 geschrieben :

1.) Der Elektriker ist der Meinung, dass die Verlegung von Rohren eine realitätsferne Empfehlung und keine Pflicht ist.


In den Hintern treten.


Zitat :
Er könne das zwar machen, würde aber keine Garantie dafür geben, dass man später tatsächlich Kabel durchgezogen bekommt.


Dann ist er unfähig und sollte sich einen anderen Job suchen.


Zitat :
Wenn wir das dann später versuchen und es klappt nicht, hätten wir halt Pech gehabt und müssten das Problem auf eigene Kosten lösen.


Unsinn.


Zitat :

2.) Weiter sagt der Elektriker, dass Rohre und Kabel nur Alternativen zueinander sind:


Quatsch.


Zitat :
Wenn er Rohre verlegt, bekommen wir das Haus ohne Signalkabel und müssten die nach dem Einzug selber einziehen.


Such dir einen richigen Fachmann…


Zitat :

3.) Der Bauträger behauptet, dass die Antennen- und Telefondosen nicht zum Standard gehören, sondern dass es mit Leerdosen getan ist, in die wir dann später unserer Dosen einsetzen und selber anschließen.


Was steht denn im Vertrag?


Zitat :
Ich halte alle drei Ansichten für völligen Blödsinn:


Genau.


Zitat :
Was hältst Du von den drei Aussagen?


Nichts, die sollen Ihren Vertrag erfüllen oder jemanden nehmen der fähig ist.

Lutz

BID = 825297

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

Zuerst einmal was sagt der Werksvertrag?
Das Rohre für Einzeladern oder Kabel Gleichwertig sind steht nicht zur Diskussion. Die Verlegung von Mantelleitung ist einfacher und billiger als das Verlegen von Rohren und nachträgliches Einziehen von Einzeladern!
Der Mehrpreis der Rohrinstallation ist hier der Knackpunkt! (Zusätzlich kommt bei Rohrverlegung noch Statikproplem dazu)
Punkt Telefon und Antenne Siehe Werksvertrag
Allerdings sollten dann auch die Leerdosen mit Rohren versorgt werden.
Problem bei Rohrverlegung (Rohre geknickt , oder zugelaufen ist Problem des Erstellers!!
Ansprechpartner für Dich ist der Bauträger!!
Die Anschlüsse für Telefon und Antenne werden ja durch Leerdose + Leerrohr erstellt und beinhalten die Dosen nicht !!! (Werksvertrag)



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Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!

BID = 825301

Epaminaidos

Gerade angekommen


Beiträge: 6
Wohnort: Berlin

Hi,

vielen Dank für die ersten Meinungen.
Ich hatte gehofft, ohne einen kurzen Ausflug in den Vertrag auszukommen
Es handelt sich wie gesagt um einen Bauträgervertrag. Mit dem Elektriker haben wir also eigentlich nichts zu tun und können ihn dementsprechend auch nicht auswechseln. Die Elektroplanung machen wir aber sinnvollerweise direkt mit dem Elektriker. Der Bauträger leitet das Angebot nur mit einem Aufschlag an uns weiter.

Was steht nun im Vertrag?
Die Elektroinstallation ist über die Baubeschreibung Vertragsbestandteil geworden. Leider widerspricht sich die Baubeschreibung selbst. Sie sichert einerseits eine Ausführung nach DIN zu, listet aber danach eine Ausstattung auf, die nicht der Norm genügt (weniger Steckdosen, weniger TV- und TAE-Dosen, weniger Lampenauslässe, keine Rohre, nur Leerdosen bei Signalkabeln, keine richtigen Dosen). Nach harten Diskussionen sind wir uns nun einig geworden, dass die DIN zählt. Die Detailauflistung ist damit hinfällig.
Jetzt geht es also nur noch darum, was genau die DIN fordert. Abgesehen von den im ersten Posting genannten drei Punkten sind wir uns inzwischen einig.

Und wenn ich die ersten Reaktionen richtig deute, geht es ja eigentlich nur noch um den dritten:
Müssen laut DIN für Antennen- und Telefonanschlüsse bereits die passenden Dosen installiert werden oder nicht?

BID = 825305

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

Nein die Din ist nur eine Empfehlung! Wie gesagt verbindlich ist der Werksvertrag! Die DIN und VDE-Normen bekommen erst Rechtskraft mit dem Werksvertrag , und da können Abweichungen vertraglich vereinbart werden. Welche Dosen da verbaut werden müssen richtet sich nach der Antennenanlage und ist Bestandteil der Antennenanlage.
Genauso verhält es sich bei den Telefondosen.
Du hast den Werksvertrag unterschrieben, damit ist der Bauträger verpflichtet die im Vertrag genannten Leistungen zu bringen, aber auch nicht mehr.
Hast du weitere Forderungen stellt die Dir der Bauträger zusätzlich in Rechnung! Er wäre also dumm die Mindestausstattung oder zusätzliche Leistungen abzulehnen.
Du musst unterscheiden das die Mindestausstattung und die Ausführung der Elektroinstallation verschiedene Normen sind.

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BID = 825321

Epaminaidos

Gerade angekommen


Beiträge: 6
Wohnort: Berlin

Also nochmal zwischendurch:
Wir sind uns inzwischen einig, das die DIN 18015 Vertragbestandteil ist. Darum geht es nicht mehr. Nun geht es nur noch darum, wie die auszulegen ist.

BID = 825325

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

na dann frag ich mal eben Satanlage oder Kabelanschluss?
sind verschiedene Antennendosen und verschiedene Antennenkabel
Telefon analog oder ISDN auch wieder verschiedene Dosen und verschiedene Adernanzahl.
deshalb Rohre und Leerdose
oder sind die Antennenanlage und die Telefonanlage Bestandteil des Werksvertrages?
Du als Bauherr legst fest wo wie viele Steckdosen oder Schalter hinkommen, die Din legt nur die Mindestanforderungen fest. Allerdings bezahlst du auch sowohl den Bauträger als auch deine Sonderwünsche!
Die DIN 18015 und die DIN VDE 100 sind 2 getrennte Normen.
Eine Aussage DIN gerecht bezieht sich eben nicht auf beide Normen, da durch die Auflistung eben von der DIN 18015 abgewichen wurde. Da stehen die Ausstattungsgrade drin.

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BID = 825341

Epaminaidos

Gerade angekommen


Beiträge: 6
Wohnort: Berlin

Ich glaube, wir reden ein klein wenig aneinander vorbei.
In Punkt 3 geht es nur darum, ob es nach DIN 18015 (die gilt ja als vereinbart) zulässig ist, dass der Bauträger zwar Antennenkabel verlegt, aber keine Antennendosen ans Ende baut. Über die möglichen Zusatzkosten für Sat-Dosen anstatt von "normalen" TV-Dosen streiten wir dann anschließend mit dem Bauträger falls nötig.
Der Bauträger ist halt der Ansicht, dass er nur Leerdosen mit Kabeln schuldet. Dafür, dass der Elektriker in die Leerdose dann auch eine Antennendose einsetzt, möchte er halt Geld haben (40€ pro Dose, also bei 10 Dosen auch schon wieder ganz schön Geld). Wenn allerdings die Dosen bereits nach DIN 18015 geschuldet werden, müssen wir das halt auch nicht bezahlen.

Falls es doch irgendwie hilft:
Im Vertrag ist die TV- und Telefonverkabelung enthalten, aber keine Möglichkeit, ein Signal einzuspeisen.
Das Haus ist nicht ans Kabelnetz angeschlossen (obwohl mitten in Berlin wollte Kabel Deutschland nicht) und die Sat-Anlage ist ein Sonderwunsch, den wir auch bezahlen.

BID = 825342

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

Tja die Telefon und Antennenanlage ist eben nicht Bestandteil des Werkvertrages.
Wenn der Elektriker Leerrohre oder Antennenkabel und Leerdose einsetzt ist damit der Werksvertrag erfüllt. Die Einspeisung und die Dosen zahlst du extra.
Edit: es besteht ein kleiner aber feiner Unterschied zwischen Verkabelung und bauseitiger Installation der Telefonanlage und der Antennenanlage, Wobei da angegeben werden sollte ob analoger oder ISDN Telefonanschluss bzw ob Kabel oder Satanschluss wobei es da auch noch Unikabel oder Stichleitungen gibt!

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[ Diese Nachricht wurde geändert von: der mit den kurzen Armen am 14 Apr 2012 15:10 ]

BID = 825413

Epaminaidos

Gerade angekommen


Beiträge: 6
Wohnort: Berlin

Ok, also mal ganz knapp zusammen gefasst:
TAE- und Antennendosen sind kein Bestandteil von DIN 18015, sondern nur die Kabel (mit Rohren), die zu ihnen hinführen.

Richtig?

BID = 825414

wome

Schreibmaschine



Beiträge: 1252

Also, ob gerade Kurzarm dazu in der Lage ist, gerichtsfeste Aussagen zu treffen, bezweifle ich.

Würde ich mir ohne Einsicht in Deinen Vertrag nicht zutrauen.

BID = 825417

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

Ich habe nicht Umsonst auf den Werksvertrag verwiesen!
Laut Diesem hast du einen VW-Käfer bestellt, willst aber einen Ferrari geliefert bekommen. Den Grund warum da nur Leerdosen verbaut werden habe ich Dir auch geschrieben.

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BID = 825439

Epaminaidos

Gerade angekommen


Beiträge: 6
Wohnort: Berlin

Vielen Dank für die Antworten. Ich war bisher davon ausgegangen, dass die Dosen noch zur Elektroinstallation gehören - und nicht zur Telefonanlage, die tatsächlich nicht Teil des Vertrags ist.

Ach ja: Es geht mir hier natürlich nicht um gerichtsfeste Aussagen, sondern um unverbindliche Informationen, um meine eigene Verhandlungsposition besser einschätzen zu können. Wenn hier irgendeine Aussage nicht stimmt und ich verhandele deswegen schlechter, dann habe ich halt Pech gehabt. Und wenn ich mich deswegen sogar verklagen lasse, bin ich nun wirklich selber schuld.

BID = 825790

Stifmaster

Schriftsteller



Beiträge: 731
Wohnort: Mainfranken

Hallo,

das ist meine persönliche Meinung (keine Rechtsberatung):
In meinen Augen ist zwischen einer Anlage (verbundene Funktionseinheiten) und einem Netz zu unterscheiden. Grundsätzlich sind Leistungen als fix und fertige Leistungen zu erbringen. Bei einer Anlage gehört meiner Ansicht nach eben dann auch die Anschlussmöglichkeit und die Signalaufbereitung/-Einspeißung dazu. Bei einem Netz lediglich die Infrastruktur, die es Ermöglicht eine Anlage zu Betreiben.
Nun ist die Frage, was der Bauträger laut Vertrag schuldet. Die DIN 18015 selbst bezieht sich auf "Anschlüsse" und da gehört meiner Meinung nach auch die Anschlussdose dazu. Wie der Anschluss beschaffen sein muss, legt die DIN nicht fest. Theoretisch kann nämlich auch ein Koaxkabel ein Informationstechnischer Anschluss sein. Da geht auch Internet drüber

Gruß Stefan

_________________
Für meine Beiträge schließe ich jegliche Haftung aus. VDE-Vorschriften sind immer zu beachten. SICHERHEIT GEHT VOR!

BID = 825793

Surfer

Inventar



Beiträge: 3094

Der "Kurzarm" liest des öfteren was nach seinem Gusto . ME ist in der DIN eben folgendes verankert. TK und TV Leitungen sind in Rohr auszuführen um eine zukunftsicherheit zu gewährleisten. Nebenher sind,wenn ich mich recht erinnere,die meisten Tel. und Koaxialleitungen nicht Putzbeständig.

Gruß Surf

P.S. Kleiner Ausschnitt v-> Die nach DIN 18015-1 vorgeschriebenen Rohrnetze
für Informations- und Kommunikationsanlagen (IuK)
sowie Rundfunk- und Kommunikationsanlagen (RuK)
bieten die Möglichkeit einer zukunftssicheren Ausstattung
mit Informations-, Rundfunk- und Kommunikationsanlagen.


Quelle : http://www.baunetzwissen.de/dl/1044021/HEA_Fachinfo__RAL_Plus.pdf

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Surfer am 17 Apr 2012 19:19 ]


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