Hallo Philipp,
wie schon Rafikus und perl schrieben: der Kassenzettel nützt Dir (eventuell) kaum etwas.
Da "unerwünschte Farbvariante" keinen Sachmangel darstellt, "mußt DU" (im Glauben Deiner Frau) vielleicht umtauschen,
der Händler muß dies aber ganz gewiss nicht!
Solltest Du aber vernünftigerweise bei einem ordentlichen Fachhandelsgeschäft gekauft haben, das die Maschine in verschiedensten Farben (inklusive der "regierungsgenehmen"...) am Lager hat, dann besteht durchaus Hoffnung, daß Deinem Wunsch entsprochen wird!
Üblicherweise gehört es zur "guten Praxis", sich seinen Kunden auch in solchen Fällen durch Kulanz als zufriedenen Kunden zu sichern, auf daß er auch wiederkommt oder gar das Geschäft weiterempfiehlt!
Besonders leicht dürfte dies dem Händler dann fallen, wenn das Gerät noch nicht in Betrieb genommen wurde, Schutzfolien noch drauf sind, oder gar noch besser, wenn das Gerät vielleicht nur mal ganz kurz aus dem Karton gezogen und wieder reingeschoben wurde!
UND: Die bekannten "Geil: Geiz ist doch nicht blöd!" - Märkte werben mit einer (begrenzten, freiwilligen) Kulanz-Regelung: "Auf Wunsch Geld zurück! - ohne Wenn und Aber!"
Da kannst Du (also auch ohne Angabe von Gründen) das neuwertige Gerät wieder zurückgeben (auch hier hilfreich: nur mal Auspacken, aber wieder zurück in die OVP; keinerlei Gebrauchsspuren!).
Als beliebter, da unverfänglicher Rückgabegrund böte sich bei eventueller Rückfrage ("nur für die Statistik") das übliche "versehentlich doppelt gekaufte Geschenk" an...
Aber hier wird dann mit Sicherheit ein (geeigneter!) Kaufnachweis zwingend erforderlich sein.
Viel Erfolg, die Chancen sind vielleicht sehr gut!
Gruß,
TOM.
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