Wer haftet Eigentümer oder Verwalter?

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Autor
Wer haftet Eigentümer oder Verwalter?

    







BID = 763647

prinz.

Moderator

Beiträge: 8931
Wohnort: Gifhorn und Wolfenbüttel
Zur Homepage von prinz. ICQ Status  
 

  


Moin
Ma ne allgemeine Frage.
Wenn die Wohnungsverteilung im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses ist
und diese beschädigt ist, wer haftet eigentlich wenn jemand zu Schaden kommt?
Der Eigentümer der Wohnung oder der Verwalter der sich um die
Wohnungen kümmert?
lg

Ach sollte das hier verkehrt sein - verschieben

_________________
Nur für nicht Mutige
1.Freischalten
2.Gegen Wiedereinschalten sichern
3.Spannungsfreiheit allpolig feststellen
4.Erden und kurzschließen
5.Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

BID = 763649

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

 

  

So einfach und eindeutig lässt sich diese Frage leider nicht beantworten.

Grundsätzlich hat erstmal der Eigentümer der Immobilie die Verkehrssicherungspflicht und daraus auch die Haftung.
Allerdings kann man die Verkehrssicherungspflicht ganz oder teilweise delegieren, z.B. an Hausverwalter, Hausmeister oder Mieter (vgl. Winterdienst).
Im Einzelfall wäre zu prüfen, wer für was verantwortlich ist.
Grundsätzlich hat allerdings auch ein Mieter die Pflicht, akute Gefahren für Leib, Leben oder Sachwerte dem Vermieter / Verwalter zu melden, um ebendiese Gefahren abzuwenden.
Eigenmächtiges Eingreifen ist jedoch nur in besonders schweren Fällen gestattet / gefordert.

Obige Zeilen stellen natürlich keine Rechtsberatung im Sinne des RBerG, sondern eine Weitergabe allgemeiner Lebenserfahrung dar.

_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


Alles unter 1000°C ist HANDWARM!

Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Lightyear am  3 Mai 2011  7:46 ]


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