E-Instalation Nebengebäude bei TNC erneuern

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Autor
E-Instalation Nebengebäude bei TNC erneuern

    







BID = 702455

Topf_Gun

Schreibmaschine



Beiträge: 1236
 

  


Hallo

gegeben ist ein Nebengebäude in TNC.

Es wird über ein 3*1,5² versorgt.
Belegung ist

gr/ge PEN
bl geschalten Phase Außenlicht
sw Phase
Als Freileitung (NYY an Tragedraht)


Das Gebäude wird auf Drehstrom mit 5*2,5² + FI (im Nebengebäude) nach aktuellem Stand renoviert und mit NYY in der Erde versorgt.

Nun das Problem
Am Nebengebäude ist eine Leuchte (Porzelan und Glas). Diese Leuchte wird aus dem Hauptgebäude geschaltet ud soll erhalten bleiben
Diese Leuchte ist nun mit einem 2*1,5² (Sw - geschaltene Phase und gr-ge oder blau als PEN, genutzt nur als N) angeschlossen

Meine Problem ist nun das Folgende:
Ein NYY 3*1,5² kommt mit in die Erde

Aber wie belegen

Variante 1: Farbe auf Farbe im Hauptgebäude, den gr/ge mit Blau als PEN Kenzeichnen, seperate Aufputzdose im Nebengebäude, Phase isoliert brach liegen lassen. (also als rein klassischen TNC aufbauen)

Bauchschmerzen 1: PEN mit 1,5² mann könnte sich auf Bestandsschutz einigen, allerdings wenn ALLES außer 4m zur Leucht neu gemacht wird?
Vorteil: im Kabel und nebengebäude liegt immer Spannug als Warnung, das es 2 Einspeisungen in das Gebäude gibt

Variante 2
PEN Aufteilung im Hauptgebäude

gr/ge PE
bl N
sw geschaltene Phase

Bauchschmerzen 2
PE Aufteilung aus einem 1,5² PEN (Im Nebengebäude den nur zur Isolationsüberwachung genutzten 1,5² PE mit dem 2,5² PE der neuen Zuleitung verbinden)
u.U. wird der N auf den letzten 4 Metern wieder gr/ge
Abgeschaltetes Außenlicht kann zur "Spannugsfreiheit" verführen

Variante 3
Keine PEN Aufteilung im Hauptgebäude

gr/ge im Hauptgebäude frei
bl N (aus gr/ge PEN )
sw geschaltene Phase
Den PE vom Nebengebäude einspeisen.

Bauchschmerzen 3: unterschiedliche Einspeiserichtungen
Abgeschaltetes Außenlicht kann zur "Spannugsfreiheit" verführen


Kommentare/Anregungen?

Wie würdet Ihr das Lösen

Gruß Topf_Gun












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BID = 702456

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

 

  

Eine Porzellan-/Glas-Leuchte hat oft Schutzklasse II.
Ist dem hier so (also keine werkzeuglos berührbaren Metallteile dran)?

Kläre, welche Aderfarben die zweiadrige Leitung tatsächlich hat, welche erhalten werden soll!

Und überhaupt:
Was ist so Besonderes an den 4 Metern, daß man die nicht auch noch ersetzen könnte???
Muß ja nicht auf der bisherigen Trasse sein (weil z.B. in der Fassade UP)! Dann halt z.B. durchboohren und von innen zuführen.

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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 702459

Topf_Gun

Schreibmaschine



Beiträge: 1236

Die Leuchte ist eine Kugelleuche aus den geschätzten 60ern.

Keramischer Grundkörper (Porzellan) eine ebensolche Fassung und darüber eine Milchglaskugel (mit Dichtung) aufgeschraubt. Typische DDR-Außenleuchte.

Die 4m sind gr/ge und schwarz, eingemauert und nicht wechselbar.

Und ich würde ungerne durch den Grundkörper bohren.

Edit: So was, halt nur aus Porzellan und in alt.

http://www.exop.de/-Artikelansicht/a-8971/ReferrerIDQQ6.html

Gruß Topf_Gun


[ Diese Nachricht wurde geändert von: Topf_Gun am 19 Jul 2010 11:13 ]

BID = 702465

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Dann ist die Leuchte schutzisoliert.

Allerdings scheidet die Variante, welche man da wählen könnte, wegen der falschen Aderfarbe aus.

Ich sehe also nur zwei regelgerechte Möglichkeiten:

1) bestehende Freileitung unverändert belassen (nur die allgemeine Versorgung des Nebengebäudes davon abtrennen)

2) auch die "4m" neu (man bohrt ja nicht durch den Leuchtenkörper, sondern daneben oder dahinter)

BID = 702470

Topf_Gun

Schreibmaschine



Beiträge: 1236

Unschön, da die Freileitung wegen der Sanierung am Hauptgebäude unter die Erde soll.

Mal sehn, ob sich die Leitung nicht doch (teilweise) ziehen lässt. Im Nebengebäude ist die Wanddurchführung kritisch. im Extremfall bleiben 30 bis 50cm in falscher Farbe.

Gruß Topf_Gun


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BID = 702497

shark1

Inventar



Beiträge: 4878
Wohnort: DACH

Was für eine Wand hast du da denn, dass du nicht 50cm durchbohren kannst?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei einer Sanierung der gesamten elektrischen Anlage im Nebengebäude an 30cm Wand scheitern soll?

BID = 702508

Topf_Gun

Schreibmaschine



Beiträge: 1236

Der Bau ist BJ 1944. Gerade gemauert, allerdings hat der Mörtel ein Mischungsverhältnis von 4:1, 4 Schippen Sand, eine Erinnerung an Zement.
Die Fugen lassen sich teilweise ausfegen.

Die Lampe ist von aussen recht gut zugänglich aber innen ist genau an der Stelle kaum ein rankkommen. Vermutlich wurde das Kabel gleich beim Bau eingemauert (Dachansatz, recht verwinkelt).

Schlagbohren von außen wollte ich dort vermeiden

Wegen 30 oder 50 cm gr/ge N dort zu bohren, ist vom Aufwand nicht vermittelbar. Eventuell ist es austauschbar indem man es rauszieht und ein neues einfädelt.
Schrumpfschlauch auf die Enden ist ja in de nicht zugelassen.

Persönlich halte ich eine Fehlfarbe für 30cm oder einen 1,5² PEN an einer schutzisolierten Leuchte für das kleinere Übel gegenüber dem Bestand einer Waschküche in TNC

Die Frage, ob Bestandsschutz für die Restanlage bestehen bleibt ist natürlich diskusionswürdig.
Die Freileitung fällt doch nur um 5m nach unten (und wächst von 15 auf 25m) und geht wieder in die 1. Verteilerdose. von dort bleibt die 2 adrige Verbindung zur Leuchte (ca 4m) und der Rest fällt weg. (und wird komplett NEU)
Ein Tauschen der Leitung auf den ersten 3m oder 3,5m ist möglich, nur die Wanddurchführung ist eben kritisch.

Das ist nun mal die Lage.

GRuß Topf_Gun


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BID = 702510

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

"Die Leitung fällt doch nur.." ist Unsinn.

Sie wird ersetzt durch eine mit anderer (sogar längerer) Streckenführung UND anderer Beschaltung (die PEN-Aufteilung muß nämlich auf den Anknüpfungspunkt im Haupthaus zurückverlegt werden).

Also muß das Dingens aktuelle Anforderungen erfüllen ("Bestandsschutz" verwirkt)!


Was ich mir vorstellen könnte:
Neue erdverlegte Leuchtenzuleitung. PEN-Aufteilung an deren Beginn (also ganz normale Belegung). Dort FI-Schutzschalter (30mA, 2p) setzen. Übergang zum Bestand im Anbau so nahe an der Leuchte wie möglich. Dort endet der PE. Der N wird mit der (per Schrumpfschlauch blau umgekennzeichneten) bisherigen PEN-Ader zur Leuchte geführt.

Das ist jedoch eine normabweichende Sonderlösung, die in alleiniger Verantwortung des Ausführenden steht. Ob man das vom Sicherheitsstandpunkt veertreten kann, ist anhand der örtlichen Umstände zu beurteilen.


Denkbar sind auch andere Lösungen:
Z.B. Trenntrafo an der Anknüpfungsstelle im Haupthaus.

BID = 702515

elo22

Schreibmaschine

Beiträge: 1403
Wohnort: Euskirchen
Zur Homepage von elo22


Zitat :
Topf_Gun hat am 19 Jul 2010 11:11 geschrieben :

Die 4m sind gr/ge und schwarz, eingemauert und nicht wechselbar.


Doch wohl eher gn/ge.

Lutz

BID = 702572

Topf_Gun

Schreibmaschine



Beiträge: 1236

Danke SAM2
Die Variante mit FI im Haus hatte ich gar nicht auf dem Radar.

Allerdings ist das dann eine PEN-Aufteilung mit 1,5².

Im Hauptgebäude kann ich mir aber den PE auch von der HPA holen (4²)

noch 2 Fragen:

1. im Hauptgebäude dann immer noch eine PEN-Aufteilung (mit Stützung von der HPA)?
doch eher nicht, da dann ein Stromfluss über die HPA im Normalzustand.

2 im Nebengebäude eine Verbindung zwischen den PE oder gar eine PA-Schiene (vom Haus kommt noch ein 3/4" Wasserrohr in Eisen)?
Kann ja nicht schaden

Gruß Topf_Gun


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