Weiterbildung zur Elektrofachkraft

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Autor
Weiterbildung zur Elektrofachkraft

    







BID = 698831

neuling35

Gerade angekommen


Beiträge: 5
Wohnort: celle
 

  


Hallo und guten Morgen,

zur Zeit bin ich arbeitslos und möchte mich weiterbilden. Eine Möglichkeit wäre es als Hausmeister unterzukommen, ich habe Klempner gelernt und auch einige Jahre Berufserfahrung.

Über ein Forum für Hausmeister wurde mir gesagt das die Ausbildung zum Elektrogeräteprüfer sinnvoll wäre, da Hausmeister quasi alles können sollen.

Nun habe ich diesen Kurs

http://www.emagister.de/aufbaulehrg.....grama

in Erwägung gezogen, was haltet Ihr davon?

Schönen Sonntag und frohes Fussballfest.

BID = 699406

prinz.

Moderator

Beiträge: 8933
Wohnort: Gifhorn und Wolfenbüttel
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Moin
Nichts
mfg


_________________
Nur für nicht Mutige
1.Freischalten
2.Gegen Wiedereinschalten sichern
3.Spannungsfreiheit allpolig feststellen
4.Erden und kurzschließen
5.Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

BID = 699449

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

ich bin Elektrofachkraft sprach piffpaff der Elektromaurer
ich kann an Gasleitungen arbeiten sprach der Elektriker und flog übers Dach
Hausmeister sollten tunlichts die Pfoten von Gas und Elektroinstallationen lassen
Gruß Bernd

BID = 699460

neuling35

Gerade angekommen


Beiträge: 5
Wohnort: celle


@ Prinz weshalb "nichts".

@der mit den kurzen Armen: schon verständlich, aber deshalb gibt es ja diesen Kurs, und zwar mehrere davon von unterschiedlichen Anbietern.

Nur möchte ich schon wissen wie die Einschätzung von Fachleuten dazu ist.

Als gelernter Klemptner sehe ich es auch nicht gerne wenn piffpaff Elektroschlosser sich im errichten einer Heizungsanlage üben.

BID = 699695

Teletrabi

Schreibmaschine



Beiträge: 2317
Wohnort: Auf Anfrage...

Moin,

AFAIK ist die EFKffT-Geschichte ohnehin auf dem Abstellgleis. wenngleich mir noch nich ganz klar ist, wie man dann sinnvoll die Lücke zwischen EuP und EFK schließen will.

Zu dem Angebot - sorrym halt ich wenig von. EFK für festgelegte Tätigkeiten. Schön und gut. Nur für welche festgelegten denn nun?! Wer als Schreiner 'nen Kochfeld anschließen oder als Klempner die Heizung anklemmen will, dem muss ich anderes vermitteln, als jemandem, der tragbare Geräte prüft oder den Erdungsstahl in die Baugrube wirft.

Was die Qualifikation als Prüfer anblangt. - EFKffT mag da mit wohlwollen gersde reichen. aber nach Betriebssicherverordnung und die ergänzende TRBS 1203 (ist das noch aktuell? da hat sich doch auch gerade was geändert) sind aber weitergehende Merkmale zu erfüllen. Zum einen eine zeitnahe berufliche Erfahrung in der Tätigkeit von einem? zwei? Jahren. Ebenso eine einschlägige Fortbildung ergänzend zur allgemeinen Fachkraftdsausbildung. Sowie Kenntnisse der normen und aktuell halten seines Wissens, Teilnahme an Erfahrungsaustauschen oder Auffrischkursen etc. Wird ne seeehr wackelige Geschichte, insbesondere wenn man keine vollertige EFK hat, die das ganze überwacht und einen ggf. anleitet.

Wesentlicher Unterschied EUP und EFKffT ist der, dass die EUP nur als Gehilfe Dinge verrichtet, was aber in voller Verantwortung der übergeordneten Fachkraft geschieht. Wenn ne EUP ein Gerät prüft und das Protokoll unterschreib kann er sich die Tinte auch sparen, ist automatisch di beaufsichtigende EFK für zuständig. Die EUP kann also nur Ding enach klar efinierte Regeln stellvertretend für die EFK umsetzen, aber keine eigenen Beurteilungen/entscheidungen/Bewertungen vornehmen.
Die EFKffT hingegen kann im Rahmen ihrer festgelegten Tätigkeit eigenverantwortlich handeln. Da braucht es die EFK nur noch zur Koordinierugn dessen, was zu den festgelegten Tätigkeiten gehrt und um sicherzustellen, dass die EFKffT die dafür erforderlichen Fertigkeiten erlangt hat.

BID = 699706

dl2jas

Inventar



Beiträge: 9914
Wohnort: Kreis Siegburg
Zur Homepage von dl2jas

Ich selbst bin nicht vom Elektrofach.

Prinzipiell würde ich aber sagen, jeder noch so kleine Schein hilft bei einer Bewerbung weiter, wenn man es nicht übertreibt und es nach Überqualifizierung aussieht. Bewerben sich zwei Klempner auf einen Hausmeisterposten, wird es für den besser aussehen, der zusätzlich etwas Kenntnisse Elektrik (auf dem Papier) nachweisen kann.

DL2JAS

_________________
mir haben lehrer den unterschied zwischen groß und kleinschreibung und die bedeutung der interpunktion zb punkt und komma beigebracht die das lesen eines textes gerade wenn er komplizierter ist und mehrere verschachtelungen enthält wesentlich erleichtert

BID = 699750

neuling35

Gerade angekommen


Beiträge: 5
Wohnort: celle


Zitat :
AFAIK ist die EFKffT-Geschichte ohnehin auf dem Abstellgleis.

Nabend,

woher diese Info? Wo kann ich das nachlesen?

Dann ist es doch Blödsinn so nen Kurs noch zu machen - oder?

BID = 699754

neuling35

Gerade angekommen


Beiträge: 5
Wohnort: celle


Zitat :
Die EFKffT hingegen kann im Rahmen ihrer festgelegten Tätigkeit eigenverantwortlich handeln. Da braucht es die EFK nur noch zur Koordinierugn dessen, was zu den festgelegten Tätigkeiten gehrt und um sicherzustellen, dass die EFKffT die dafür erforderlichen Fertigkeiten erlangt hat.


Das hört sich sehr vernünftig an. Ist das Deine Meinung oder irgendwo festgelegt?

Allerdings, wenn der Küchenaufbauer als EFKfft eigenständig Herde, Lampen oder andere Dinge anschließt. Der hat keinen Elektromeister vor Ort oder im Betrieb. Was macht er da?

BID = 699782

prinz.

Moderator

Beiträge: 8933
Wohnort: Gifhorn und Wolfenbüttel
Zur Homepage von prinz. ICQ Status  

Ist doch schon Merkwürdig
Warum müßen dann andere 3 1/2 Jahre lehrnen
mfg


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BID = 699786

hajos118

Schreibmaschine



Beiträge: 2453
Wohnort: Untermaiselstein


Zitat :
neuling35 hat am  1 Jul 2010 23:11 geschrieben :

Allerdings, wenn der Küchenaufbauer als EFKfft eigenständig Herde, Lampen oder andere Dinge anschließt. Der hat keinen Elektromeister vor Ort oder im Betrieb. Was macht er da?

Sollte aufgrund der Installation die Küche abbrennen, trägt er das Risiko...

_________________
Interpunktion und Orthographie dieses Beitrags sind frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
Wer einen Fehler findet, darf ihn behalten!

BID = 699975

chris75

Gesprächig



Beiträge: 100
Wohnort: linden

Hallo,
hier mal meine persönliche Einschätzung, welche sich nicht auf diesen link bezieht.

Was die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten angeht, so ist diese in der BGG 944 genau beschrieben, da brauch ich nicht weiter drauf eingehen.

Interessant ist jedoch wie diese Ausbildung, welche ja ursprünglich gedacht war um im Kundendienstbereich elektrotechnische Tätigkeiten auf einem bestimmten Mindestniveau durchführen zu können, aufgeweicht wird.
Denn, die Ausbildung soll mindestens 80 Stunden betragen und die Kenntnisse und Fähigkeiten sind in einer Prüfung welche Theorie und Praxis beinhalten nachzuweisen.

Wenn man ein wenig im Netz sucht findet man unter anderem Sachen wie:

Weiterqualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Fortbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Aufbaulehrgang zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Aufqualifizierung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Elektrofachkraft mit eingeschränktem Aufgabenbereich

oder auch Elektrofachkraft für ein begrenztes Aufgabengebiet.

Diese Liste lässt sich beliebig weiterverfolgen, letztendlich handelt es sich meistens um Kurse mit der Dauer von 1- 3 Tagen. Gern gibt der Dozent oder Vermittler ein Zertifikat der vermittelten Inhalte.

Wenn die BGG 944 von einer Ausbildungsdauer von mindestens 80 St. schreibt, so habe ich das ungute Gefühl, dass das Ausbildungsniveau bei einem Kurs von, sagen wir mal 3 Tagen Dauer, nicht dem entspricht welches die BGG 944 im Sinn hat. Woher soll es auch kommen? 3 x 8 St. werden selten unterrichtet, dazu Kaffee und Zigarettenpause. Das Zertifikat der vermittelten Kenntnisse ist ja nett, aber wer Nett ist weißt du ja.

Meine Meinung zu solchen Kursen: wie Cappuccino (wenig Inhalt, viel Schaum). In den paar Tagen lassen sich nur Grundlagen vermitteln.

Zu dir speziell: elektrische Betriebsmittel dürfen nur von Elektrofachkräften (siehe auch: befähigte Person nach TRBS 1203, BetriebsSichV, ArbschutzG)repariert und geprüft werden.

Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist dies jedenfalls nicht. Als solche darfst du den Handlanger (ohne Wertigkeit) machen. Und dafür reicht auch eine Ausbildung durch den Meister im Betrieb. Was sowieso besser ist, da dieser seinen Tätigkeitsbereich mit allen Tücken und Lücken kennt. Die Unsitte Hausmeister für alles und jedes zu verwenden ist leider sehr verbreitet. Elektrische Betriebsmittel zu prüfen ist eine Erfahrungssache, welche sich nicht in Tageskursen vermitteln lässt.

Wenn du aber schon im Bereich elektrischer Anlagen und Betriebsmittel einen Kurs absolvieren möchtest, dann rate ich dir zu einem Kurs mit 80 St. oder längerer Dauer mit Prüfung. Das hat Hand und Fuß und ist nicht mit dem schalen Beigeschmack von wegen „jetzt mal schnell ne Qualifikation erlangen“ versehen.

BID = 700435

neuling35

Gerade angekommen


Beiträge: 5
Wohnort: celle

@ Chris

danke für die ausführlichen Überlegungen, lässt ja einen nachdenklich werden.

@ Teletrabi

Hast du genauere Informationen zu der Abschaffung der elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten?


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