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Ausbildung was darf ich , was nicht |
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BID = 683071
Sompero Gerade angekommen
Beiträge: 2 Wohnort: Heidelberg
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Hallo
Ich bin Azubi (Elektroniker für Geb. und Systemtechnik) im 3 LJ.
Ich habe ein paar allg. Fragen zum dem was ich als Azubi im 3 LJ alles darf bzw was gesetzl. festgelegt ist.
Meine erste eigene Baustelle habe ich am Anfang des 3 LJ gemacht.
Es war eine 3 Zimmer Wohnung Alltbau Sanierung.
Ich habe nur die Leitungen verlegt , Verteiler eingebaut usw.
Inbetriebnahme hat ein Monteur gemacht.Allerdings war ich eben die ganze Woche alleine auf der Baustelle.Ich fande das ok den so lernt man das selbst. arbeiten.
So mitlerweile mahce ich auch E-Checks bei Kunden und das wundert mich ein wenig , dachte das darf nur ein Monteur und nicht ein Azubi alleine ohne Aufsicht.
Immoment mache ich gerade Geräteprüfungen in einem sehr großen Laborkomplex der Uni , wieder ganz alleine !
Ich frage deshalb weil ich mir schon oft gedacht ahbe was ist den wen ich was Falsch mache und jemand kommt zu schaden , sprich ich mahce einen E-Check oder prüfe ein Gerät mache etwas falsch und erkläre es als unbedeglich nach BGV und jemand hat damit einen Unfall.Bin ich dan nicht verantwortlich ?
Wie gesagt da soll kein beschwerde Posting sein , das die Ausbildung im Handwerk eher primitiv ist war mir klar bevor ich sie angefangen habe.
Das ich alleine Arbeite praktisch wie ein Monteur und trotzdem nur 400 Euro im Monat bekomme ist ok habe die Ausbildung ja fast hinter mir.Ich denke mein Chef läst mich das machen weil er mir vertraut ich bin in der Theori wirklich gut habe seit dem ersten LJ einen Notenschnitt von 1.0 , auch ich Zwischenprüfung hatte ich eine 1,0.Trotzdem habe ich machmal ein schlechtes Gefühl deswegen den jeder macht mal etwa falsch
Mich interessiert wirklich nur die Rechtslage darf ich alleine arbeiten ohne Aufsicht , wen ja inwiefern bin ich verantwortlich
mfg
Sompero
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Sompero am 11 Apr 2010 14:01 ] |
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BID = 683075
QuirinO Schreibmaschine
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Beiträge: 2205 Wohnort: Behringersdorf
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Soweit ich das beurteilen kann ist immer dein Ausbilder für dich verantwortlich.
Wenn er dich alleine arbeiten lässt liegt das in seinem Ermessen, er setzt grosses Vertrauen in dich. Du bist als Auszubildender in keinster Weise haftbar.
Wichtig ist imho nur wenn du dir bei was nicht sicher bist wirklich zu fragen und nicht einfach draufloszutun, dein Arbeitgeber wird es dir danken
(das ist eine Meinung und keine rechtsgültige Aussage) |
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BID = 683098
Sompero Gerade angekommen
Beiträge: 2 Wohnort: Heidelberg
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Hallo
Danke für die schnelle Antwort !
Zitat :
| Du bist als Auszubildender in keinster Weise haftbar |
Das habe ich mir schon gedacht !
Ich frage mich nur ob er das überhaubt darf , also eine Geräteprüfung nach BGV von einem Azubi machen zu lassen.Mal ganz davon abgesehen das es ja auch nicht im interesse des Kunden sein kann das man Geräte die mehere Hundert teilweise mehere Tausend Euro kosten von einem Azubi testen zu lassen.
Klar vertraut er mir ich will aber wissen wie es rechtl. Aussieht darf er das den !.
Es gibt doch bestimmt Vorschriften dafür wie und mit wem ein Azubi arbeiten darf und was er machen darf.Wir haben mal in der Schule darüber gesprochen warum ein Maler Azubi mehr als das doppelte wie wir verdient.Der Lehrer wusste es auch nicht genau meinte aber es kann damit zu tun haben das wir ja bestimmte Aufgaben nicht machen dürfen.
Ich würde halt gerne wissen ob ich überhaubt rein rechtlich und versicher. technisch überhaubt alleine arbeiten darf bzw ob er mich ohne Aufsicht arbeiten lassen darf.Ich ahbe ja nichtmal eine Einweisung bekommen er geht davon aus das ich es kann , wer aber mal in der Berufsschule war weis wie oberflächlich solche Themen behandelt werden.
Klar habe ich mich hingesetzt und mir alles nochmal angeschaut , habe Datenblätter vom Messgerät auf der Herstellerseite mir durchgelsen.Wen ich mir unsicher war habe ich auch meinen Chef gefragt wie zBSp bei der Iso Messung bei bestimmten Laborgeräte , manche von denen sind wie ein PC und vertragen bestimmt keine 500V wie es bei der ISO Messung aber der Fall ist.Ich meine ich habe selbst die Entscheidung getroffen sie nach dem Prüfvorgang von IT Geräten zu prüfen ich hätte es aber auch falsch machen können !
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BID = 683422
nabruxas Monitorspezialist
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Beiträge: 9347 Wohnort: Alpenrepublik
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Zitat :
| Du bist als Auszubildender in keinster Weise haftbar |
Bei Vorsatz doch! Zumindest in Österreich.
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0815 - Mit der Lizenz zum Löten!
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BID = 686478
Dark Dragon Schreibmaschine
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Beiträge: 1363 Wohnort: Solingen
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Zitat :
| Theori wirklich gut habe seit dem ersten LJ einen Notenschnitt von 1.0 , auch ich Zwischenprüfung hatte ich eine 1,0. |
Mal unbestritten von Deinen fachlichen Leistungen, wie ist denn Deine Note in Rechtschreibung ?
Das soll nur ein freudlich gemeinter Hinweis sein.
Denn nicht alle Leute hier haben Lust, das Buchstabenwirrwar bis zum Ende durchzulesen.
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BID = 686485
ElektroNicki Inventar
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Beiträge: 6429 Wohnort: Ugobangowangohousen
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Es passiert auch mir mal, dass ich einen Buchstaben versehentlich nicht fest genug tippe.
Überzeugungsfehler ("ich dachte das schreibt man so") sind schlimmer
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BID = 686499
Dark Dragon Schreibmaschine
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Beiträge: 1363 Wohnort: Solingen
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Offtopic :
| Tippfehler sind kein Problem. Deswegen hat hier auch noch nie jemand gemeckert.
Und was bitte ist denn genau ein "Überzeugungsfehler" ? |
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Dark Dragon am 26 Apr 2010 22:00 ]
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BID = 686510
QuirinO Schreibmaschine
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Beiträge: 2205 Wohnort: Behringersdorf
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Offtopic :
| Ein Überzeugungsfehler ist, wenn man davon überzeugt ist, dass der Fehler den man gerade begeht keiner ist. |
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BID = 686518
Dark Dragon Schreibmaschine
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Beiträge: 1363 Wohnort: Solingen
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:achso:
Und ich dachte, ein Überzeugungsfehler wäre, wenn man mich vorsätzlich von etwas fehlerhaftem versucht zu überzeugen.
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BID = 686605
Teletrabi Schreibmaschine
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Beiträge: 2317 Wohnort: Auf Anfrage...
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Moin,
Les doch mal VDE 1000-10 und BetrSichV sowie due zugehörige TRBS 1203.
Wer unterschreibt die Protokolle?
Generell:
Mindestqualifikation für den Prüfer: Elektrofachkraft. Das heißt mindestens Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT), aber das is schon sehr grenzwertig. Kann man meinetwegen in der Endkontrolle einer Produktion oder Kundendienst für sehr wenige Typen etc. so handhaben, nicht aber als Universal-Prüfer für beliebige Betriebsmittel.
Fachkraft ist aber nicht gleich Fachkraft. Der Hochspannungsmonteuer versteht in der Regel nix vom Fernsehgerät und umgekehrt. Also ist nehmen einer rein formalen Qualifikation auch das nötige fachliche Wissen und Erfahrung erforderlich, um die Prüfungen sachgerecht durchzuführen.
Das wird auch in der TRBS 1203 noch einmal schön verddeutlicht, wo ausdrücklich Fachkenntnisse (insbesondere die anzuwendende Normen. (Arbeite dich mal durch 0701-0702 und 0100-600 sowie 0105-100, ggf. auch noch 0113-1. Müsste dein Chef eigentlich herumstehen haben), Praxiserfahrung (IIRC zwei Jahre?) und entsprechende Fortbildungen verlangt werden.
Denke mal, das trifft auf dich noch nich so ganz zu. Also darfst du strengenommen nicht die Prüfung in deiner Verantwortung durchführen.
Neben den "vollwertigen" Fachkräften gibt es ja aber noch die EFKffT und wie EUP. Vereinfacht gesagt gilt EFKffT wird von EFK betreut, kann aber in ihrem Aufgabenbereich selbständig Entscheidungen treffen, die EFK bzw. der beschftigende Unternehmer muss aber dafür sorgen, dass sie für ihren Job auch ausreichend geeignet ist und ggf. entsoprechend fortgebildet wird.
Die EUP hat hingegen Helferstatus. Bzw. wird im Grunde schon ein Helfer der unter aufsicht der EFK irgendwas macht zur EUP. So recht formale Anforderungen gibbet da nicht. Man erklärt ihm halt, was er tun soll und was dabei ggf. gefährlich wird. Man kann nun also der EUP sagen "wackel mal an der Leitung, während ich den Schutzleiter messe um Wackelkontakte zu finden". Geht ohne weiteres. Man kann der EUP aber auch genauso sagen "Prüf mal Gerät x und lege mir die Messwerte vor". Geht auch. Wichtig ist dabei, dass die EUP immer nur eine Assistenzrolle einnimmt. Sch*** egal, ob das Gerät nun Messwerte ausspuckt oder eine gut/schlecht-anzeige hat. Verantwortlich für die Beurteilung wie auch die korrekte Durchführung der Prüfung ist und bleibt die Beaufsichtigende Fachkraft. Daher als EUP auch besser nix bewerten/Unterschreiben, bestenfalls "durchgeführt von ...", die abschließende Einstufung soll doch schön die entsprechend geeignete Fachkraft machen und dafür auch ihren Kopf hinhalten. Wie weit nun die Assistenz durch die EUP geht ist eine Frage des Vertrauens zwischen EFK und EUP und was die EFK der EUP zutraut. Letztlich entscheidet die EFK, welchen Anteil ihrer(!) Aufgaben sie an die EUP verlagert. Haften tut die EFK (von ganz üblen Vorsatztaten der EUP vllt. mal abgesehen. aber selbst da wäre ich mir im Außenverhältnis nich sicher, ob das nicht erstmal auf die EFK zurückfällt, die sich dann ggf. den Schaden bei der EUP versuchen kann wiederzuholen).
Als Azubi, würde ich mal sagen, bist du rechtlich eher der EUP gleichgestellt, wenngleich im dritten Lehrjahr mit sehr großer Selbständigkeit. Verantwortlich bleibt aber letztlich dein Ausbilder. Ich weiß ja nun nicht, wieviel einarbeitung du da hattest oder irgendwelche Fortbildungen, aber ich vermute mal, dass du drzeit nicht die kriterien für einen Prüfer im Sinne der TRBS 1203 erfüllst.
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