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BID = 680757
TheOnlyOne Gelegenheitsposter
Beiträge: 69 Wohnort: Landsberg
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Guten Morgen zusammen,
ich habe mir nachträglich ein "billig" Xenon für mein Fahrzeug eingebaut.
Mein Fahrzeug arbeitet mit Can BUS und nun habe ich das Problem das jedes mal beim zünden der Xenon Scheinwerfer die Scheibenwischer einmal betätigt werden.
Ich vermute eine kurze Spannungsschwankung oder eine Art PIK die das Signal für den Scheibenwischer auslöst.
Wie kann ich das ganze umgehen? Einen Kondensator?
Danke euch |
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BID = 680758
Ltof Inventar
Beiträge: 9323 Wohnort: Hommingberg
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Zitat :
TheOnlyOne hat am 31 Mär 2010 07:57 geschrieben :
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Ich vermute eine kurze Spannungsschwankung oder eine Art PIK die das Signal für den Scheibenwischer auslöst.
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Da vermutest Du falsch. Das dürfte ein Komando auf dem CAN-Bus sein, das eigentlich für die Scheinwerfer-Reinigungsanlage gedacht ist.
Das kann man nicht beheben.
Das ist übrigens der Grund, weshalb man an modernen Autos solche Basteleien lässt.
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„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor) |
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BID = 680759
TheOnlyOne Gelegenheitsposter
Beiträge: 69 Wohnort: Landsberg
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Warum sollte das für die SCheinwerfer Reinigungsanlage sein?
Ich rede von Xenon Brennern in den nebelscheinwerfern da kann das nicht sein.
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BID = 680761
powersupply Schreibmaschine
Beiträge: 2921 Wohnort: Schwobaländle
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Ich hatte mal ein Auto bei dem die Innenbeleuchtung und das Radio nach abziehendes Schlüssels während dem Betrieb eines Modellakkuladers nicht mehr ausgingen....
powersupply
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BID = 680767
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Bist Du denn überhaupt sicher, daß jene Billig-Xenon-Leuchtmittel eine Zulassung (e-Zeichen) für den Einsatz in jenem Fahrzeug besitzen???
Zur "Umgehung" des Problems einfdach wieder auf die serienmäßigen Leuchmittel zurückrüsten!
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 680779
Mr.Ed Moderator
Beiträge: 36137 Wohnort: Recklinghausen
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@TheOnlyOne: Die Forenregeln in Bezug auf KFZ-Basteleien hast du gelesen?
Da sich der Scheinwerferreflektor und die Streuscheibe kaum umformen wird, werden diese Dinger zu 99,9% keine Zulassung haben und dürfen daher auch in Europa nicht verwendet werden. Es kommt zu starken Blendungen des Gegenverkehrs. Im Ernstfall wird der Spaß sehr teuer!
Die Störungen auf dem Bus sprechen ebenfalls für nicht zugelassene Teile, zugelassene Teile dürfen keine Störungen verursachen. Sei froh das es nur der Scheibenwischer ist und nicht die Airbags!
Raus mit dem Schrott ist daher die einzige Lösung! Alles andere führt, genau wie der Einbau dieses Mülls zum Verlust der Fahrzeugzulassung.
Unterstützung zum illegalen Betrieb dieser Teile wirst du aufgrund der Forenregeln hier nicht bekommen.
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-=MR.ED=-
Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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BID = 680790
GeorgS Inventar
Beiträge: 6450
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Zitat :
| Ich hatte mal ein Auto bei dem die Innenbeleuchtung und das Radio nach abziehendes Schlüssels während dem Betrieb eines Modellakkuladers nicht mehr ausgingen....
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Ich ließ mal 1968 eine Funkgeräte-Grundplatte
in einen Jeep beim Bund in der Battalionsinstandsetzung
einbauen.
Nach Einbau der Funkgeräte wurde getestet:
Nichts lief mehr, auch der Jeep streikte!
Nach einigem Hin und Her schaltete ich nochmal
das Funkgerät ein, woraufhin der Scheibenwischer
langsam loskroch....
Die Schlaumeier hatten die Grundplatte zwischen
Batterie-Minuspol und Masse geklemmt:=(
Georg
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Dimmen ist für die Dummen
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BID = 680823
Kleinspannung Urgestein
Beiträge: 13356 Wohnort: Tal der Ahnungslosen
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Außerdem ist bei Fahrzeugen mit Xenon eine automatische Höhenverstellung Pflicht!!!!!!!
Die haste ja wohl auch kaum nachgerüstet.
Kann mal einer mit nem Schloß hier vorbeikommen?
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Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie.
(Albert Einstein)
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BID = 680842
tsaphiel Inventar
Beiträge: 3481 Wohnort: Unterfranken (frei statt Bayern!)
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Xenon für die Nebelscheinwerfer????
Neben der automatischen Weitenregelung brauchst auch verpflichtend ne Reinigungsanlage und das dürfte bei den Neblern extrem _e aussehen . . .
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Druff un D'widd!!!
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BID = 680845
prinz. Moderator
Beiträge: 8930 Wohnort: Gifhorn und Wolfenbüttel
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Moin
Diese Art von Lampen müßen mit der Scheibenwaschanlage verbunden werden.
Genaures findest Du im Netz.
Zulassung werden die aber nicht haben.
Nenn mal den Hersteller.
Der TÜV wird die Karre stillegen.
mfg
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Nur für nicht Mutige
1.Freischalten
2.Gegen Wiedereinschalten sichern
3.Spannungsfreiheit allpolig feststellen
4.Erden und kurzschließen
5.Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
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BID = 680856
Rafikus Inventar
Beiträge: 4133
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Zitat :
| Diese Art von Lampen müßen mit der Scheibenwaschanlage verbunden werden. |
Wie bitte? Bitte um Aufklärung, denn bis jetzt verstehe ich da nur
Rafikus
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BID = 680862
Mr.Ed Moderator
Beiträge: 36137 Wohnort: Recklinghausen
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Autos mit Xenonscheinwerfern müssen eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine automatische Leuchtweitenregulierung haben. Das soll verhindern das der Gegenverkehr durch verschmutzte Streuscheiben oder falsch eingestellte Scheinwerfer geblendet wird.
Daher gibt es auch praktisch keine Nachrüstlösungen, von irgendwelchen zweifelhaften Billigdingern aus China mal abgesehen, die natürlich keine Zulassung haben und auch nie bekommen können.
Durch die unzulässige Beleuchtung verliert so ein Fahrzeug die Zulassung und damit auch den Versicherungsschutz, daher darf es auf öffentlichen Straßen nicht mehr benutzt werden. Wenn nun ein Unfall passiert nimmt die Versicherung den Fahrer der Bastelkarre in Regress. Bei einem größeren Unfall oder bei Personenschäden kann das sehr schnell sehr teuer werden.
Die Polizei ist natürlich auch daran interessiert, solche Karren aus dem Verkehr zu ziehen. Bei Nebelscheinwerfern wird das wohl eine Mängelkarte geben, bei Hauptscheinwerfern auch mal eine sofortige Stillegung inkl. Sicherstellung des Fahrzeugs zur Beweißsicherung usw. Dazu kommt dann noch grundsätzlich ein Bußgeld und ein paar Punkte.
Aber Hauptsache die Karre leuchtet so richtig schön Prollmäßig
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-=MR.ED=-
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BID = 680869
Otiffany Urgestein
Beiträge: 13762 Wohnort: 37081 Göttingen
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Zur Erinnerung: Meines Wissens nach geht es hier um Nebelscheinwerfer!
Ich habe noch keine Nebelscheinwerfer mit automatischer Leuchtweitenregulierung und, oder Reinigungsanlage gesehen
Gruß
Peter
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BID = 680876
Rafikus Inventar
Beiträge: 4133
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Hallo,
das mit "Scheinwerferreinigungsanlage " war mir schon klar, @prinz hat aber von einer "Scheibenwaschanlage" geschrieben.
Rafikus
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BID = 680877
Mr.Ed Moderator
Beiträge: 36137 Wohnort: Recklinghausen
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Diese Reinigungsanlage gibt es nicht weil es keine serienmäßigen Xenon Nebelscheinwerfer gibt.
Sowas existiert nur bei irgendwelchen Tuningfreaks, entweder als fertig gekaufte Variante oder in normale Scheinwerfer reingepfuscht.
Nebelscheinwerfer in Xenontechnik sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Für Nachrüstmöglichkeiten gibt es strenge Regeln, die letztendlich auf das einbauen der Original Xenonscheinwerfer inkl. Leuchtweitenregulierung und Reinigungsanlage hinauslaufen.
Hier auch nochmal hochoffiziell: http://www.kba.de/cln_007/nn_124384.....f.pdf
Zitat :
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@prinz hat aber von einer "Scheibenwaschanlage" geschrieben. |
Die Scheinwerferreinigungsanlage ist mit der Waschanlage verbunden und reinigt diese beim reinigen der Scheibe mit. Meistens bei jedem dritten Sprühen.
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[ Diese Nachricht wurde geändert von: Mr.Ed am 31 Mär 2010 19:03 ]
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