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Achtung immer VDE beachten !!

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Achtung immer VDE beachten !!

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Autor
e-check

    







BID = 680712

dermieter

Gerade angekommen


Beiträge: 4
Wohnort: Hannover
 

  


Hallo,

als Mieter werde ich nun mit dem e-check konfrontiert.

Also soll die Elektroanlage geprüft werden.

Was wird denn da gemacht?

Wielange dauert das ? 3 Zimmer Wohnung mit ca. 30 Steckdosen.

Was kostet sowas - ich solls wohl bezahlen . Ist das rechtens?

Was habe ich davon, bisher funktioniert alles - seit 10 Jahren trotz

Altbau.

Wird das nächstes Jahr auch gemacht? Der Heizungsmensch kommt auch jährlich.

Danke für Info der Mieter

BID = 680718

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

 

  

Wer hat den Eli bestellt?

Wird das im ganzen Haus gemacht oder nur in Deiner Wohnung?

Was sagt generell der Mietvertrag hierzu?

Gibt es einen besonderen Grund dafür (z.B. daß Du eigenmächtig selbst irgendwelche Arbeiten an der Anlage ausgeführt hast oder hast durch Dritte ausführen lassen)?

Wie lange besteht der Mietvertrag schon?

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 680756

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848

Beim Auto, Heizung oder Kamin, fragt keiner warum und muss ich Zahlen.
Nur bei der Elektrosicherheit kommen diese Fragen.

Der Vermieter hat eine Pflicht eine sichere Anlage zur Verführung zu stellen. Wie kann er das vor Gericht bei einem Schaden beweisen? Durch ein Messprotokoll.

Oberflächliche Funktion und Sicherheit sind 2 verschiedene Sachen.

_________________
Mit freundlichem Gruß sps



[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 31 Mär 2010  7:51 ]

BID = 680807

kaidegen

Gesprächig



Beiträge: 170

Ich häng mich dazu, mich interessiert eben diese Fragestellung auch.

Sind selbst Vermieter. Ein E-Check ist keine Pflicht, aber da die Sicherherheit der Anlage schon zur "Verkehrssicherheit" der Wohnung zählt muss man diese in Ordnung halten bzw. eben dies nachweisen können, sollte mal was passieren.

Aber wer zahlt denn nun ?

Der BGH hat in einem Urteil festgestellt, dass die Kosten zu den umlegbaren betrieblichen Nebenkosten eines Mietobjektes zählen.

Wenn man nur einen Mieter hat, zu welchem Teil lässt sich dies nun auf Ihn umlegen ?
(Habe gerade das Urteil vom BGH gelesen, dort geht es allerdings um mehrere Mieter)

[ Diese Nachricht wurde geändert von: kaidegen am 31 Mär 2010 12:48 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: kaidegen am 31 Mär 2010 12:55 ]

BID = 680829

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848

http://www.e-check.de/ihr-e-check/fuer-vermieter.html

_________________
Mit freundlichem Gruß sps

BID = 680875

Kabelkasper

Stammposter



Beiträge: 497
Wohnort: Niedersachsen


Sonst werden hier immer Fragen zu mangelhaften Installation gestellt und gefragt, wie man den Vermieter zur Abhilfe bewegen/zwingen kann.


Nun macht sich ein Vermieter Sorgen um die Sicherheit seiner Mieter und veranlasst eine (regelmäßige) Überprüfung. Und nun ist das auch wieder nicht ok. Nie kann man es denn Menschen recht machen.....

Aber diese Frage lässt sich natürlich ganz ohne Emotionen am besten sachlich beantworten. Die wesentlich Frage hat sam2 gestellt: Wer hat den Eli bestellt? Und was steht im Mietvertrag?

Folgende Fakten sind zu berücksichtigen:
- "E-Check" ist eine Marke der Elektrikerinnung, also quasi ein (sehr erfolgreicher) Marketinggag. Schon deshalb kann es sich nicht um eine gesetzliche Pflicht handeln. (Man könnte auch genausogut eine "Wiederholungsprüfung nach VDE" machen. Die hat zwar keinen coolen Namen, würde aber das gleiche leisten. Aber das nur am Rande.)

- Eine Überprüfung der E-Anlage (ich vermeide mal "E-Check") ist aber sehr wohl "umlagefähig" mit den Betriebskosten, genau wie, die Thermenwartung oder die Dachrinnenreinigung. Daher ist es entscheidend, ob dies im Mietvertrag aufgeführt ist oder nicht, ob Du zahlen musst.


KK

BID = 681365

dermieter

Gerade angekommen


Beiträge: 4
Wohnort: Hannover


Zitat :
sam2 hat am 30 Mär 2010 22:52 geschrieben :

Wer hat den Eli bestellt?

Wird das im ganzen Haus gemacht oder nur in Deiner Wohnung?

Was sagt generell der Mietvertrag hierzu?

Gibt es einen besonderen Grund dafür (z.B. daß Du eigenmächtig selbst irgendwelche Arbeiten an der Anlage ausgeführt hast oder hast durch Dritte ausführen lassen)?

Wie lange besteht der Mietvertrag schon?



Ist ne Eigentumswohnung. Ich ziehe neu ein und der Eigentümer sagt das noch e-check gemacht wird. Der Mietvertrag sagt darüber nichts aus.

Was kostet das und wielange ist der Elektriker da?

Dagegen bin ich nicht, ist ja OK das alles geprüft wird. Aber wie oft, jedes Jahr?

BID = 681366

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Da gibts keine Regelung.

Allerdings darf einem Mieter die Überprüfung zum Einzug NICHT berechnet werden! Nur evtl. spätere Wiederholungsprüfungen.

Und nochmals:
Ohne den genauen Vertragswortlaut zur Betriebskostenumlage kann man nichts sagen.

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 681405

Murray

Inventar



Beiträge: 4791

Nur mal so frag: Du verwechselst das nicht zufällig mit Energiecheck --> Energieausweis?

BID = 682093

dermieter

Gerade angekommen


Beiträge: 4
Wohnort: Hannover

Nabend,

nein ich verwechsele das nicht. Eindeutig überprüfung der Steckdosen.

Wegen der Umlage auf den Mieter frage ich mal den Mietverein.

trotzdem noch die Frage:

wie teuer ist so etwas? Hat da jemand Erfahrung?

BID = 682126

DMfaF

Inventar



Beiträge: 6670
Wohnort: 26817 Rhauderfehn

Das kommt auf das Unternehmen an. Es gibt welche mit Pauschalpreis und welche mit Stundensätzen, je nach Aufwand. Außerdem von Region zu Region verschieden!

_________________
An alle Hobby-Kundendienstler: Vor Arbeiten am Gerät, Netzstecker ziehen und VDE Vorschriften beachten!! Jeder trägt die Verantwortung für seine ausgeführte Arbeit!!!

Anfragen per Mail oder PN werden nicht beantwortet!

BID = 682152

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Die Nachfrage beim Mieterverein kannst Du Dir sparen.

Korrekte Antwort wurde hier doch schon genannt:

-Eine Prüfung anläßlich des Mieterwechsels muß der Vermieter selbst zahlen.

-Wiederholungsprüfungen (regelmäßig oder unregelmäßig) in angemessenen Abständen und angemessenem Umfang während der Mietdauer dürfen - so der Mietvertrag dies explizit oder implizit (Betriebskosten!) vorsieht - auf den Mieter umgelegt werden.

-Prüfungen, die aufgrund von Eigen-Bastelarbeiten oder ungenehmigten Änderungen seitens des Mieters (oder in seinem Auftrag durchgeführten) erfolgen, muß hingegen stets der Mieter zahlen.

Noch Fragen, Kienzle?

[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am  6 Apr 2010 10:43 ]

BID = 682176

fuchsi

Schreibmaschine



Beiträge: 1704

Hm. ich bin da etwas anderer Ansicht.

Da dieser ECheck nicht wirklich vorgeschrieben ist, so hat der zu zahlen, der ihn auch anschafft.

Warum soll ich in einer 20jährtigen Mieterschaft hier z.B.: den ECheck 4x zahlen, nur weil der Vermieter sich diesen alle 5 Jahre einbildet?

Ne,ne. Wer den ECheck begehrt, der soll ihn auch gefälligst zahlen.

BID = 682185

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Deine Meinung in allen Ehren.
Aber sie ist hier zum Glück nicht maßgebend.

Wenn im Mietvertrag (wie zumeist üblich) rechtswirksam die Tragung der Betriebskosten (im Rahmen des gesetzlich zulässigen) durch den Mieter vereinbart ist, darf sehr wohl der Vermieter (in gewissen Grenzen und nicht mißbräuchlich) festlegen, wie weit das geht!

Ob das nun eine (ebenfalls oftmals nicht gestzlich vorgeschriebene) Wartung der Heizungsanlage oder eben eine Wiederholungsprüfung der Elektroanlage ist.
So, wie er den Heizraum einmal im Jahr putzen läßt oder wöchentlich...

BID = 682190

fuchsi

Schreibmaschine



Beiträge: 1704

Nun ja Betriebskosten sind immer ein gewisser Streitpunkt

Deine aufgezählten Beispiele (z.B.: Wartung der Heizungsanlage) sind allerdings in der Betriebskostenverordnung eindeutig aufgezählt. Eine Prüfung der Elektroanlage jedoch nicht.

Wobei jedoch der Punkt17 da wiederum einiges offen lässt

[ Diese Nachricht wurde geändert von: fuchsi am  6 Apr 2010 15:16 ]


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