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Autor
e-check

    







BID = 682192

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
 

  


Du hast es erfaßt:
Sie fallen unter Punkt 17:


Zitat :
17. sonstige Betriebskosten,
hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des § 1, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind.


Und §1 sagt klar, "alles" sind Betriebskosten, mit Ausnahme der Verwaltung und der Instandhaltung sowie aller Reparaturen.

Man kann sich das analog zu Punkt 15a vorstellen. Dort heißt es (in Bezug auf Antennenanlage):


Zitat :
die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft


Außerdem wurde die Frage bereits obergerichtlich geklärt, wobei eindeutig in diesem Sinne entschieden wurde.

Deswegen sind weitere Debatten darüber müßig.

BID = 682270

Foxfire001

Gerade angekommen


Beiträge: 2
Wohnort: Bhaven

 

  

Hallo.

Ich weiß gar nicht warum um die kosten gestritten wird. Mit eurem Auto fahrt Ihr doch auch alle 2 Jahre zum TÜV, einmal im Jahr kommt der Schornsteinfeger/Klempner und kümmert sich um die Heizung,das ist alles normal. Nun kommt seit einigen Jahren der Elektroinstallateur und möchte die E-Anlage durchmessen und das ist dann zuviel.

MENSCH es geht um eure Gesundheit. Fehler in der E-Anlage kann man nicht riechen, ausser wenn es zu spät ist.

Wenn denn aber was passiert, dann ist das Geschreie wieder groß.
"Warum habt ihr nicht?"
"Ihr hättet aber!"

Alle 4 Jahre mal den Elektriker in die Wohnung lassen. Das sind vielleicht 1€ mehr im Monat bei den Nebenkosten.


BID = 682300

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7571
Wohnort: Wien

Das ist doch bei der Einführung neuer Pflichten immer so - bis sich die Leute dran gewöhnt haben wird jahrelang geraunzt "Wozu brauch' ma des?" - war bei der Gurtpflicht im Auto so, war bei Einführung der jährlichen KFZ-Prüfpflicht in Österreich in den 70ern so usw. usw. Irgendwann wirds normal und die Leute beginnen die Vorteile zu sehen - oder denken einfach nicht drüber nach. Rauchfangkehrer ist seit so urdenklichen Zeiten massiv rechtlich verankert, dem entkommt man einfach nicht, da muß man auch nicht groß nachdenken.

Eine nicht gesetzlich verpflichtende Überprüfung der E-Anlage löst da halt den "Funktioniert doch eh alles!-Reflex" aus.

_________________
"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"

BID = 682321

fuchsi

Schreibmaschine



Beiträge: 1704


Zitat :
Trumbaschl hat am  6 Apr 2010 23:37 geschrieben :

Das ist doch bei der Einführung neuer Pflichten immer so - bis sich die Leute dran gewöhnt haben wird jahrelang geraunzt "Wozu brauch' ma des?" - war bei der Gurtpflicht im Auto so, war bei Einführung der jährlichen KFZ-Prüfpflicht in Österreich in den 70ern so usw. usw. Irgendwann wirds normal und die Leute beginnen die Vorteile zu sehen - oder denken einfach nicht drüber nach. Rauchfangkehrer ist seit so urdenklichen Zeiten massiv rechtlich verankert, dem entkommt man einfach nicht, da muß man auch nicht groß nachdenken.

Eine nicht gesetzlich verpflichtende Überprüfung der E-Anlage löst da halt den "Funktioniert doch eh alles!-Reflex" aus.



Nein. Weils sofort und automatisch and en Mieter abgewältzt wird. Gut in AT habe ich jetztz noch nichts dazu gefunden. Aber ich als Mieter habe Anspruch an eine funktionierende E-Anlage. Und das diese funktioniert hat imho der vermieter zu sorgen.

Nächstes jahr hauen sie uns eine Klospülungsinspektion drauf, um zu kontrollieren ob die Spülung eh nicht zu viel Wasser benötigt.

BID = 682346

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg


Offtopic :
Ohhhh, diese bösen Vermieter! Bauen da einfach so eine Anlage ein, die auf Grund der Abnutzung des Mieters regelmäßig geprüft werden muss. Und nun wagt es dieser böse Vermieter auch noch, für diese Überprüfung Geld zu verlangen...
Aber wehe, eine Steckdose oder Klospülung funktioniert nicht an 365 Tagen im Jahr, dann ist das Geschrei groß...

Manche Mieter können den Hals wohl einfach nicht voll kriegen?! Die Forderungshaltung mancher Mieter mich regelmäßig an!

Als Vermieter stellt man dem Mieter den Gegenwert eines Ferraris (Maseratis, Bentleys, Rolls Royces oder dgl.) zur Verfügung - ist es da nicht recht und billig, dass man vom Mieter verlangt, dass er sich an den Kosten von Überprüfungen, die letztlich seiner eigenen Sicherheit dienen, zu beteiligen..?

Man rate einmal, von wem die Forderung nach regelmäßiger, verdachtsunabhängiger und prophylaktischer Überprüfung der Elektroanlagen lautstark gefordert wird - Tipp: es sind weder die Eigentümerverbände, noch das Elektrohandwerk...


_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


Alles unter 1000°C ist HANDWARM!

Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!

BID = 682349

fuchsi

Schreibmaschine



Beiträge: 1704


Offtopic :

Zitat :

Manche Mieter können den Hals wohl einfach nicht voll kriegen?! Die Forderungshaltung mancher Mieter mich regelmäßig an!


Und mich die Methoden meines Vermieters an.
Erstens warte ich trotz mehrmaliger schriftlicher Aufforderung schon 2.5 Jahre überhaupt auf eine Nebenkostenabrechnung (meine monatliche Akonto-Überweisung nimmt er aber trotzdem an). Zweitens setzt er z.B.: auch seine Stromkosten beim Renovieren anderer Wohnungen auf die Allgmeinstromrechnung, benützt für seinen nebenanliegenden Gewerbebetrieb unsere Mülltonnen mit usw. und traut sich noch für diese glroreichen Leistungen das gesetzlich höchste erlaubte Verwalterhonorar /m² zu verlangen.

PS.: was bitte soll sich durch die Benutzung eines Mieters an der E-Anlage grossartig abnutzen? max. vielleicht die Steckkontakte an Schukosteckdosen. Das prüft aber kein E-Check.

Aber egal, jetztz wirds wirklich absolut OffTopic.

BID = 682353

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)


Offtopic :
Die Rechtslage in A kenne ich nicht.

In D darf überhaupt kein Verwalterhonorar umgelegt werden!

Das mit dem "geklauten" Baustrom ist natürlich ebensowenig in Ordnung (vermutlich auch in A).
Bei den Müllkosten kommt es auf die getroffene Regelung an (eigene Tonnen der Mieter mit Direktzahlung?).

Und wenn innerhalb der Fristen keine NK-Abrechnung erfolgt, muß der Mieter nicht nur nichts mehr nachzahlen, sondern darf die gesamten NK-Vorauszahlungen zurückverlangen.

Da würde man in einem Fall wie Deinem also ab sofort diese Beträge mit der laufenden Miete (und den neuen NK-Vorauszahlungen) verrechnen...


Es kommt im Übrigen nicht auf die Abnutzung der Anlage an. Die Kosten dafür sind ja mit der Grundmiete abgegolten.
Es geht rein um die Überprüfung der Sicherheit der Anlage.
Hätte der Vermieter dem Mieter die Installation nicht (mit)vermietet, wäre jene Überprüfung auch nicht nötig. Also ist sie durch jenen bedingt.


[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am  7 Apr 2010 12:26 ]

BID = 682359

fuchsi

Schreibmaschine



Beiträge: 1704


Offtopic :
Nun ja. Eigentlich wären mir ja die ECheck Kosten alle sagen wir 5 Jahre auch egal. Dient ja auch meiner eigenen Sicherheit.

Nur es gibt halt neben unverschämten Mietern auch unverschämte Vermieter. Und in meinem Fall gehts mir ums Prinzip.

PS.: den ECheck habe ich beim Einzug in die Wohnung selber angeschafft und auch bezahlt. Dient ja wie gesagt meiner Sicherheit.

PS.: Verwalterhonorar kann in AT bis zur Höhe von 3.08€ pro m² und Jahr verrechnet werden.


BID = 682818

dermieter

Gerade angekommen


Beiträge: 4
Wohnort: Hannover


Guten Abend.

Irgendwie habe ich das Gefühl nicht ganz verstanden zu werden.

Ich habe nichts dagegen das die Elektroanlage überprüft wird. Ob es nun rechtens ist diese Kosten auf den Mieter umzulegen ist eine Sache.

Die andere ist die Frage nach dem Umfang dieser arbeiten und den höchstwahrscheinlichen Kosten.

Anscheinend fehlt den postern hier die Erfahrung.

Ansonsten finde ich es schon recht merkwürdig dass meine Frage als Forderungshaltung angesehen wird und mit dem entsprechenden smilie versehn wird.

BID = 682823

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Irgendwie habe ich das Gefühl, Du verstehst uns nicht...

Wir haben schon gewisse Erfahrung mit diesen Dingen!
Der Umfang kann sich zwischen zwischen einer Stunde und beliebig vielen, daher die Kosten zwischen ca. € 50 und mehreren hundert € bewegen.

Allerdings fehlen von Deiner Seite praktisch alle nötigen Angaben, um das auch nur etwas genauer einschätzen zu können.

Erstens:
Ist es wirklich ein echter "E-Check"?
Also von einem Betrieb, der speziell dafür Geld bezahlen muß, daß er diese geschützte Markenbezeichnung verwenden darf.
Oder dasselbe, unter einer weniger hochtrabenden Bezeichnung?
Von einem Betrieb, der sich diese Kosten spart, daher eine identische Leistung billiger anbieten kann...

Zweitens:
Wie groß ist die Wohnung (m2, Zahl der Räume, ggf. angeschlossene außenliegende Verbrauchstellen wie Keller- und Dachbodenabteile?), wie umfangreich die vorhandene Installation (Zahl der Strmkreise, Brennstellen, Steckdosen, Großverbraucher?).
Vor allem - wie alt ist sie???
Ursprungszustand oder ständig (ggf. unsachgemäß) erweitert und verändert?
Wann zuletzt geprüft? Ggf. durch den selben Betrieb oder einen anderen?
Ist die Wohnung zum Prüfungstermin leer oder schon bezogen?
Dosendeckel übertapeziert oder leicht zugänglich?
Etc. pp.

Wenn man Genaueres sagen soll, fang doch mal mit einem Foto des Unterverteilers ("Sicherungskasten") an!
Und einer Beantwortung der obigen Fragen.


Wie oft Dein Vermieter die Prüfung machen zu lassen gedenkt, weiß nichtmal meine (sonst meist recht gut informierte) Glaskugel.

BID = 682864

DMfaF

Inventar



Beiträge: 6670
Wohnort: 26817 Rhauderfehn


Zitat :
dermieter hat am  9 Apr 2010 21:32 geschrieben :


Guten Abend.

Irgendwie habe ich das Gefühl nicht ganz verstanden zu werden.

Ich habe nichts dagegen das die Elektroanlage überprüft wird. Ob es nun rechtens ist diese Kosten auf den Mieter umzulegen ist eine Sache.

Die andere ist die Frage nach dem Umfang dieser arbeiten und den höchstwahrscheinlichen Kosten.

Anscheinend fehlt den postern hier die Erfahrung.

Ansonsten finde ich es schon recht merkwürdig dass meine Frage als Forderungshaltung angesehen wird und mit dem entsprechenden smilie versehn wird.


Wie ich Dir ja schon geantwortet habe, sind die Kosten nicht genau festlegbar. Die sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In jedem Bundesland sogar von Ort zu Ort. Als Beispiel: Ein Eli bekommt in BW ca. 17€/h und hier in NS sogar nur 11€. Die andere Sache ist dann, der eine Betrieb macht das E-Check komplett Programm und der andere, nur um billiger zu sein nur einen Teil davon. Hole Dir doch Angebote der einzelnen Betriebe ein mit Leistungsumfang! Dann vergleichen!

Wie Sam schon richtig geschrieben hat, kann man keine Pauschalangaben machen wenn viele Details fehlen.

_________________
An alle Hobby-Kundendienstler: Vor Arbeiten am Gerät, Netzstecker ziehen und VDE Vorschriften beachten!! Jeder trägt die Verantwortung für seine ausgeführte Arbeit!!!

Anfragen per Mail oder PN werden nicht beantwortet!


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