Autor |
Telefonnebenstelle in anderes Gebäude legen |
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BID = 820215
webby Gerade angekommen
Beiträge: 12 Wohnort: Stuttgart
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Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage - bezüglich der Machbarkeit - ich möchte einem Familienangehörigen im Nebenhaus einen analoge Nebenstelle meiner ISDN Analge anbieten.
Dazu könnte ich ein Kabel durch den Garten ziehen. Telefonkabel sind ja nicht geschirmt - wie sieht es mit PE aus?
Jedes Haus hat natürlich einen eigenen Zähler und es sind TN CS Netze - also die Potentiale müssten zumindest über die Trafostation/Straße zusammenhängen.
Geht das ohne das legen von PE - was sagt hier die Telekom, ist so etwas erlaubt?
Danke |
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BID = 820242
Elektro Freak Inventar
Beiträge: 3434 Wohnort: Mainfranken
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Bei einer Telefonsteckdose hast du normal keinen PE ..
Ich sehe kein Problem darin solange du an der Telefonverkabelung der Telekom nichts änderst !
Verlege die Leitung geschützt oder verwende ein Erdkabel !
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BID = 820251
webby Gerade angekommen
Beiträge: 12 Wohnort: Stuttgart
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Und was sagt die Telekom? Einen Eintrag ins Telefonbuch brauchen wir nicht, aber auf die Nebenstelle möchte ich eine eigene Nummer laufen lassen - also "sparen" wir damit indirekt die Grundkosten eines zweiten Anschlusses.
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BID = 820262
GeorgS Inventar
Beiträge: 6450
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Zitat :
| Und was sagt die Telekom? |
Schon mal gehört, daß die Telekom eine
Firma ist, die Post (früher Behörde)
nicht mehr das Nachrichtenmonopol hat?
Aber ob sich das bei heutigen Preisen
noch lohnt?
Georg
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Dimmen ist für die Dummen
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BID = 820288
webby Gerade angekommen
Beiträge: 12 Wohnort: Stuttgart
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Im konkreten Fall ist es Vodafone nicht die Telekom, aber richtig kein Monopl mehr - was aber meiner Meinung nichts damit zu tun hat ob ich den Anschluss in einem Haushalt oder in mehreren nutzen darf...;-)
Ob es sich Lohnt - zwischen den Häusern sind ca 10-12m hinzu kommt die Verlegung im Inneren. Ein einfacher Analoganschluss kostet glaube ich 17,95 Euro im Monat (215,40 Euro Jahr) - für meinen ISDN Comfort brauche ich einmalig 9,95 Euro für eine zusätzliche Telefonnummer.
Danke schon das sich das bereits im ersten Jahr rechnet. Die Frage ist eher ich habe ne Telefonflat und das wird der Anbieter eher untersagen... in nem anderen Haushalt, aber es ist ja immer noch Privat..
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BID = 820293
Rial Inventar
Beiträge: 5401 Wohnort: Grossraum Hannover
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Woher will der Anbieter wissen,wo deine 2-3 ISDN-Nummern disloziert sind ?! (räumlich aufgteilt)
Einfach machen und gut is
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung !
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Früh aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung !
Alle Tips ohne Gewähr und auf eigene Gefahr !!!
Vorschriften sind zu beachten !!!
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BID = 820295
winnman Schreibmaschine
Beiträge: 1628 Wohnort: Salzburg
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vor allem wenns über eigenen Grund und Boden Geht, da kann dir dann eigentlich keiner was am Karren fahren.
Ev noch darauf achten, dass du daran nichts verdienst!
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BID = 820297
Rial Inventar
Beiträge: 5401 Wohnort: Grossraum Hannover
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Zitat :
| Ev noch darauf achten, dass du daran nichts verdienst! |
Zitat :
| ich möchte einem Familienangehörigen im Nebenhaus einen analoge Nebenstelle meiner ISDN Analge anbieten. |
Zockst du deine eigene Familie ab ?
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Früh aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung !
Alle Tips ohne Gewähr und auf eigene Gefahr !!!
Vorschriften sind zu beachten !!!
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BID = 820303
GeorgS Inventar
Beiträge: 6450
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Zitat :
| aber richtig kein Monopl mehr - was aber meiner Meinung nichts damit zu tun hat ob ich den Anschluss in einem Haushalt oder in mehreren nutzen darf...;-) |
Aha,
mit welchem "Recht" sollte denn Vodaphone
dir "verbieten" das zu tun?
Kopfschüttel.
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Dimmen ist für die Dummen
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BID = 820348
elmo_cgn Schriftsteller
Beiträge: 608 Wohnort: Köln
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Hallo,
bei 12 Metern würde ich eine anlaog Dectbasisstation im Haupthaus aufstellen, Funktelefon dann im Nebenhaus benutzen.
Wenn Du die Telefonleitung im freien verlegst solltest Du Erdkabel verwenden, Schirm bzw. Erddraht des Kabels muß einseitig mit dem PE verbunden werden, zur Sicherheit auf der PE Seite Blitzschutzpillen verwenden.
Gruß,
Elmar
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BID = 820359
Mr.Ed Moderator
Beiträge: 36187 Wohnort: Recklinghausen
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Zitat :
| mit welchem "Recht" sollte denn Vodaphone dir "verbieten" das zu tun? |
Verstoß gegen die AGB. Wobei ich da kein Problem sehe, sofern das ganze unentgeltlich erfolgt und du keine weiteren Vorteile daraus hast.
Siehe 7.1 der AGB.
Lt. denen sind andere Anwendungen da schon kritischer, z.B. das einrichten von PCs als Server, was öfter vorkommen dürfte als das weitergeben einer Rufnummer.
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-=MR.ED=-
Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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BID = 820362
GeorgS Inventar
Beiträge: 6450
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Zitat :
| Verstoß gegen die AGB |
Verstoßen kann man nur gegen Gesetze.
AGBs sind Vertragsbestandteile.
Derlei Beschränkungen wären allenfalls
rechtlich in einem Vertrag, wenn der
"Weitervermieter" daraus ein Geschäft
machen würde.
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Dimmen ist für die Dummen
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BID = 820368
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Die Telekom oder Post wacht nicht mehr, das tut jetzt die Bundesnetzagentur und dafür hat sie ein hübsches TKG.
Darin findet sich auch der früher als "Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen für Andere" umschriebene Sachverhalt so definiert:
Zitat :
| „geschäftsmäßiges Erbringen von Telekommunikationsdiensten“ das nachhaltige Angebot von Telekommunikation für Dritte mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht |
Du wirst also auch ohne Gewinnerzielungsabsicht zum Provider, was einige rechtliche Konsequenzen hat, u.a.:
Zitat :
| a) Anzeigepflicht für die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen (§ 4 Satz 1 TKG)
Nach § 4 Satz 1 TKG sind die Erbringer von Telekommunikationsdienstleistungen anzeigepflichtig [42]. Es bleibt daher auch für ISP und Mailboxbetreiber bei der bisherigen Rechtslage, nach der zumindest vom BMPT § 1a FAG bereits dementsprechend ausgelegt worden war [43].
b) Berichtspflicht (§ 5 TKG)
Anbieter von TK-Dienstleistungen unterliegen weiterhin der Berichtspflicht nach § 5 TKG, die auf der Open Network Provision der EU basiert.
c) Lizenzpflicht für ISP
Lizenzpflichtig können ISP nur dann sein, wenn sie eigene, grundstücksüberschreitende Übertragungswege betreiben oder Sprachtelefondienst über IP-Leitungen anbieten. Unter "anbieten" ist dabei mehr zu verstehen als die bloße Möglichkeit der Nutzer, mittels entsprechender Soft- und Hardware die IP-Verbindung auch für Sprachtelefondienst zu nutzen. Ein Angebot des ISP liegt nur dann vor, wenn er insoweit besondere Dienste vorsieht, also beispielsweise eine Schnittstelle zum allgemeinen Telefonnetz, Sprachspeicherungssysteme oder besondere Leistungsmerkmale zur Qualitätssicherung bei Sprachverbindungen. Davon kann beim derzeitigen Stand der Entwicklung in Deutschland in aller Regel nicht ausgegangen werden. |
Wenn du das "einfach machst", wie oben jemand vorschlug, begehst du also einen Schwarm von Ordnungswidrigkeiten, und kommst u.U. bald mit dem Bezahlen von Bußgeldern nicht mehr nach.
Vermutlich wird Vodafone aber in deinem Vertrag einen Passus finden, weshalb sie dir einfach kündigen können, wenn sie Wind von der Geschichte bekommen.
Theoretisch käme auch ein Schadensersatz in Betracht, da Vodafone deinem Nachbarn natürlich gerne selbst einen Vertrag verkaufen würde.
Aber das ist nur fiktiv, da sie dazu den Schaden (entgangenen Gewinn) nachweisen müssten, und das dürfte unmöglich sein, da der Nachbar ja auch bei einem anderen Provider abschließen könnte.
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BID = 820976
woodi Schriftsteller
Beiträge: 948 Wohnort: Welschbillig
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Hallo,
so eine Nebenstelle über x Meter zu verlegen ist Standard in größeren Geschäften oder Firmen, auch über mehrere Grundstücke, aber das ist nicht das Problem.
Normal ist das so:
Wo kein Kläger da kein Richter, ABER.
Mit dem Familienmitglied kann das lange gut gehen. Spätestens wenn mal Probleme auftauchen kann es haarig werden.
- Rechnungsprobleme (Sonderdienste, 0900... usw.)
- in der TK-Anlage kann man die Telefonate nachvollziehen (ank. u. abg.)
- für Kosten über die Flat musst man die Originalrechnung (MSN-bezogen) hinlegen
- was ist wenn von dieser Nummer belästigt wird?
...
Also, man muss sich schon sehr gut verstehen um das zu machen.
Ist nicht ganz ohne Risiko.
Wegen der PE wurde ja nicht wegen der Amtsholung oder Weiterverbinden (Erdtaste) gefragt, oder? Macht man heute mit Flash-Funktion.
Gruß
woodi
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