Eumex 400 Port anschliessen? Im Unterforum Telekommunikation - Beschreibung: Netzwerke, ISDN, DSL, Router
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Eumex 400 Port anschliessen? |
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BID = 217648
Gilb Urgestein
     
Beiträge: 16259 Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
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Ich behaupte weiterhin, dass sowohl am TAE-Port 3 (oder 4), als auch am
Steckport 3 (bzw. 4) nur die Klemmen 1 und 2 belegt sind.
Sonst wäre der TAE-Port ja eine N-Buchse, die damit Vorrang vor den
Steckklemmen hätte. |
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BID = 217657
Hemapri Schriftsteller
    
Beiträge: 786 Wohnort: Südthüringen
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Zitat :
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Ich behaupte weiterhin, dass sowohl am TAE-Port 3 (oder 4), als auch am Steckport 3 (bzw. 4) nur die Klemmen 1 und 2 belegt sind. |
Das kannst du ruhig und du wirst auch Recht haben. ich habe dir nicht widersprochen und das sogar an zwei verschiedenen Anlagen mal überprüft.
Zitat :
| | Sonst wäre der TAE-Port ja eine N-Buchse, die damit Vorrang vor den Steckklemmen hätte. |
Nein, das ist nicht ganz richtig. Weder N-, noch F-Buchsen haben irgendeinen "Vorrang". Beide Typen werden gleich beschaltet und sind hinsichtlich des Durchschleifens der Leitung auch vollkommen identisch. Der Unterschied besteht nur darin, das sie unterschiedliche Führungsnasen besitzen. Analoge Endgeräte werden nämlich in Fernsprech- und Nebengeräte unterteilt und Nebengeräte haben die Eigenschaft, die Leitung weiterzureichen und diese bei Bedarf auch zu unterbrechen. Durch dieses system soll ein störungsfreier Betrieb der verschiedenen Geräte am analogen Anschluß gewährleistet werden, vor allem, ohne diese parallel zu schalten. auch F-Buchsen geben die Leitung auf 6+5 durch. Wird aber ein F-Gerät gesteckt, so unterbricht dieses im Gegensatz zu einem Nebengerät, die Leitung.
Es würde also kein Problem darstellen, die Buchsen an einer Anlage auch durchgeschleift zu beschalten und den Klemmport auf 6+5 der Buchse zu legen. Das würde bedeuten, dass ein eingestecktes F-Gerät die Klemmbuchse stromlos schaltet.
MfG, Hemapri |
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BID = 217659
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Wie gesagt, es kann durchaus sein, daß diese Anlage nicht normgerecht konstuiert ist. Dasselbe gilt dann wohl für die ganz kleinen AGFEOS.
Die mittleren AGFEOS (die großen haben keine Buchsen) und z.B. auch die älteren ELMEG haben dagegen korrekt verdrahtete Buchsen!
Die dort vorhandenen Buchsen (heute meist U-Codiert, also für F- wie für N-Stecker gleichermaßen geeignet) haben dann logischerweise tatsächlich Vorrang vor dem Klemmanschluß! Und das ist auch sinnvoll so...
Das hat übrigens nix mit der Frage von deren Codierung zu tun! Innen ist eine F-Buchse genauso aufgebaut wie eine N oder U und das Signal wird ganz genauso über die Kontakte 5 und 6 durchgeschleift.
Nach außen geführt werden dagegen meist nur die Klemmen 6 und 5 (bzw. 1und 2). 3 und 4 nur sehr swelten, weil sie praktisch auch nicht mehr gebraucht werden.
Ebenfalls Widerspruch gibt es zu der Behauptung, daß man hinter privaten Nebenstellenanlagen machen dürfe, was man wolle:
Parallelschaltungen und alles andere, was die Vertraulichkeit des fernmündlichen Wortes beeinträchtigt, (z.B. Mithörschaltungen in der Anlage ohne Aufschalteton etc.) sind erstmal grundsätzlich untersagt!!!
Ausnahmen nur dann zulässig, wenn sichergestellt ist (z.B. durch deutliche Kennzeichnung an den Telefonapparaten), daß jeder Benutzer erfährt, daß kein Mithörschutz besteht!
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BID = 217666
Hemapri Schriftsteller
    
Beiträge: 786 Wohnort: Südthüringen
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Zitat :
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Die mittleren AGFEOS (die großen haben keine Buchsen) und z.B. auch die älteren ELMEG haben dagegen korrekt verdrahtete Buchsen! |
Ich traue den Brüdern jetzt nicht mehr über den Weg.
Ich werde mal bei der nächsten Basic-Line drauf achten.
Zitat :
| Die dort vorhandenen Buchsen (heute meist U-Codiert, also für F- wie für N-Stecker gleichermaßen geeignet) haben dann logischerweise tatsächlich Vorrang vor dem Klemmanschluß! Und das ist auch sinnvoll so...
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Freilich wäre es das und ich bin wie du ursprünglich davon ausgegangen, dass dies standartmäßig sogar die Regel ist.
Zitat :
| | Ausnahmen nur dann zulässig, wenn sichergestellt ist (z.B. durch deutliche Kennzeichnung an den Telefonapparaten), daß jeder Benutzer erfährt, daß kein Mithörschutz besteht! |
Wenn ich nach einer privaten Anlage zwei Telefone parallel schalte, verstößt das gegen keinerlei Bestimmungen, sofern ich diese Geräte bestimmungsgemäß keinen weiteren Personen zum Gebrauch überlasse.
MfG
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BID = 217674
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Theoretisch hast Du Recht, praktisch wird Dich der Richter fragen, wie Du sichergestellt hast, daß niemals (auch in Deiner Abwesenheit nicht) ein nicht informierter Dritter (z.B. Besuch) nicht einen der Telefonappatete benutzt...
Da dies in der Praxis in den allermeisten Fällen nicht gewährleistet werden kann, greift wieder die von mir beschriebene Regelung.
Diese Rechtslage ist offenbar nicht ausreichend bekannt, deshalb nochmal ein ähnliches, sogar noch häufigeres Beispiel:
Es ist (nach gleichlautenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts) sogar schon rechtswidrig, wenn ich jemanden anrufe und dabei ein Dritter (von dem der Angerufene nichts weiß), neben mir steht und über eine Lauthör- oder Freisprechanlage dieses Gespräch mitverfolgt!
Denn bereits das Grundgesetz schützt das Recht am eigenen gesprochenen Wort.
So gewonene Erkenntnisse können z.B. nicht in Prozessen verwertet werden.
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BID = 217748
didy Schreibmaschine
     Beiträge: 1775
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Naja da wär ich mir nicht so sicher ob das nicht auch mit Mithörschutz zu tun hätte....
Aber wenn du dir meine Postings nochmal durchliest, bezog ich mich nur auf private Anlagen!
Bzw. eben darauf, daß meiner Meinung nach das Parallelschalteverbot nur für Amtsanschlüsse gilt...
Gruß
Didi
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