Auslaufen der Genehmigung für Funktelefone Im Unterforum Telekommunikation - Beschreibung: Netzwerke, ISDN, DSL, Router
Autor |
Auslaufen der Genehmigung für Funktelefone |
|
|
|
|
BID = 522985
Kleinspannung Urgestein
Beiträge: 13359 Wohnort: Tal der Ahnungslosen
|
|
Hab doch nach langem suchen die Anleitung von dem Teil wiedergefunden...
CT1+ Standart stand drin
Aber wenn ich das richtig verstanden habe,dann senden die Dinger nur wenn telefoniert wird.
Und da ich im Festnetz auf höchstens 10min/Monat komme,dürfte es noch lange dauern,bis das einer merkt...
_________________
Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie.
(Albert Einstein) |
|
BID = 522998
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
|
|
Es ist zwar mögklich, dass du mit deinem CT1+ Gerät jemanden störst, und dann auch noch bezahlen musst, aber vermutlich kommt es andersherum: Die bis zu 20W starken GSM-Funken (2W bei Handys) werden dein 10mW Senderlein einfach plattmachen, sodass du nicht mehr telefonieren kannst.
_________________
Haftungsausschluß:
Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.
Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.
Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten ! |
|
BID = 523244
Desinfector Gesprächig
Beiträge: 122 Wohnort: Fegefeuer
|
Wie sieht das eigentlich mit Klagemöglichkeiten aus?
Das ganze ist dann doch so eine Art Enteignung, weil manja gezwungen wird,
was neues zu kaufen, auch wenn das alte noch funktioniert.
Das gleiche bei alten Autos, ich kann mit meinem 67'er Fiat 500 auch ohne
Gurte fahren und bekomme durch inzwischen geänderter Regelungen auch keine reingewürgt.
Der Fiat hält nämlich auch länger als erwartet ...*grins*
Ich mein, hier in D soll ja immer alles nach dem Gleichheitsgrundsatz
laufen. das gehört für mein Verständnis dazu.
Aber da finden sich sicherlich noch andere Klagemöglichkeiten.
Sicher dies Bedingt einen guten Anwalt und die finanzielle Abdeckung.
Aber wer das in Angriff nimmt, kann den Neukauf sicherlich noch um einiges
hinauszögern, bis das Gerät dann wirklich kaputt ist.
Die meisten wird es aber eh nicht interessieren, da der geneigte
Dumm-Kunde eh schon alles 3 mal neu gekauft hat.
P.S.:
Ich telenier nur via Schnur und ohne Standby.
Is billiger.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Desinfector am 22 Mai 2008 17:58 ]
|
BID = 523841
endsommer Gelegenheitsposter
Beiträge: 73 Wohnort: Weichering
|
Servus an alle,
die Frequenzen wurden für viel Geld vergeben und es bleibt dabei: Geld regiert die Welt.
Wenn die Genehmigung ausläuft, betreibt jeder sein in Zukunft nicht mehr genehmigtes Schnurlos-Telefon mit eigener Haftung.
Ich bezweifel dass eine Klage gegen den Auslauf überhaupt durch geht (Verfahren denn überhaupt eröffnet wird), und wenn doch, dann soviel kostet dass man sich sehr viele weiter zu gelassene Telefone kaufen könnte.
Natürlich kann man sich einer (gesünderen?) Konkurrenz auch so entledigen und nur noch einen gewünschten Standard erhalten.
Gruß endsommer
PS.: Besitze selbst nur ein schnurbegundenes Telefon nebst weiter zugelassenen Handy.
|
BID = 527738
Kabelkasper Stammposter
Beiträge: 497 Wohnort: Niedersachsen
|
Zitat :
Desinfector hat am 22 Mai 2008 17:55 geschrieben :
|
Wie sieht das eigentlich mit Klagemöglichkeiten aus?
Das ganze ist dann doch so eine Art Enteignung, weil manja gezwungen wird,
was neues zu kaufen, auch wenn das alte noch funktioniert.
|
Also ganz so ist es nicht. Die Bundesnetzagentur hat das lange Zeit vorher bekannt gegeben und zur Stellungnahme bzw. zum Einspruch aufgerufen, als die Frequenzplaner diese Frequenzen beantragt haben, weil die Bundesnetzagentur diese im Sinne der derzeitigen Nuetzer eben nicht einfach freigegeben wollte. Da aber niemand Einspruch erhoben hat, blieb ihr nichts anderes übrig als der Neuvergabe stattzugeben. Und anzunehmen, dass von den derzeitigen Nutzern kein Interesse mehr besteht. So ist das eben und das ist auch typisch für Deutschland, keiner kümmert sich und wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, wird gejammert.
KK
|
BID = 527743
Kleinspannung Urgestein
Beiträge: 13359 Wohnort: Tal der Ahnungslosen
|
Dazu hab ich das noch gefunden:
Zitat :
| Der Schock sitzt tief beim Bundesverband der Verbraucherschutzzentralen. Schließlich haben die tapferen Kämpfer für die Gerechtigkeit einfach gepennt, als es um das Verbot von CT1+-Telefonen ging. "Wir haben es selber nicht richtig verstanden, weil das Amtsblatt sehr fachchinesisch formuliert ist" - gestand Pressesprecher Michael Bobrowski dem ARD-Magazin Plusminus. Die Folge: Ab 2009 werden die Frequenzen des Formats CT1+ neu vergeben (wir berichteten). Wer danach mit seinem alten schnurlosen Telefon für Störungen sorgt, der muss mit einem Bußgeld in Höhe von 1600 Euro rechnen. Dabei sind gerade die CT1+-Telefone nach wie vor sehr beliebt - auch wenn sie kaum noch hergestellt werden. Das liegt vor allem daran, dass sie erheblich strahlungsärmer sind als die heute verbreiteten DECT-Modelle. |
_________________
Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie.
(Albert Einstein)
|
BID = 531423
high_speed Schreibmaschine
Beiträge: 2073
|
Wer zuerst kommt mahlt zuerst. So ist es auch hier.
Die Frequenzen werden meist nur für einen begrenzten Zeitraum für
bestimmte Aufgaben vergeben. Nach Ablauf dieser Zeit können sie für eine
neue Anwendung vergeben werden. Mann muss auch mal bedenken, dass sich die
Technik in den Jahren immer weiter entwickelt. Wenn Frequenzen für immer
und ewig fest vergeben sind, sind diese Bereiche für neue Techniken
nicht mehr zu verwenden.
Die Nutzer der betroffenen Geräte hatten ja auch die Chance Widerspruch
einzulegen, was sie nicht getan haben. (Siehe Kabelkasper)
> Wie sieht das eigentlich mit Klagemöglichkeiten aus?
Schlecht, denn es stand schon von Beginn an fest, dass die Zuteilung
auslaufen wird. Man hätte sich nur informieren müssen.
> Die Wahrscheinlichkeit in diese oder vergleichbare Fallen zu tappen,
> ist relativ groß.
Das ist wie beim Autofahren, da ändern sich auch ab und zu mal die
Vorschriften. Wer da nicht auf dem Laufenden bleibt hat leider Pech.
Der Betreiber zum Beispiel von Funkeinrichtungen (ein Funktelephon ist
nichts anderes) ist verpflichtet sich über die Gesetzeslage zu
informieren!
Wenn sich etwas zum Beispiel im Waffengesetz ändert, müssen sich dann ja
auch alle Waffenbesitzer, Sportschützen, Jäger und .. dran halten oder
gilt für die nur die Fassung, bei der Ausstellung des Waffenscheines?
MfG
Holger
_________________
George Orwell 1984 ist nichts gegen heute.
Der Überwachungsstaat ist schon da!
Leider lernen die Menschen nicht aus der Geschichte,
ansonsten würde sie sich nicht andauernd wiederholen.
|
|
Zum Ersatzteileshop
Bezeichnungen von Produkten, Abbildungen und Logos , die in diesem Forum oder im Shop verwendet werden, sind Eigentum des entsprechenden Herstellers oder Besitzers. Diese dienen lediglich zur Identifikation!
Impressum
Datenschutz
Copyright © Baldur Brock Fernsehtechnik und Versand Ersatzteile in Heilbronn Deutschland
gerechnet auf die letzten 30 Tage haben wir 19 Beiträge im Durchschnitt pro Tag heute wurden bisher 12 Beiträge verfasst © x sparkkelsputz Besucher : 182414932 Heute : 6918 Gestern : 7797 Online : 536 27.11.2024 21:29 3 Besucher in den letzten 60 Sekunden alle 20.00 Sekunden ein neuer Besucher ---- logout ----viewtopic ---- logout ----
|
xcvb
ycvb
0.0323598384857
|