Tödlicher Stromunfall vor Gericht in Würzburg

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Autor
Tödlicher Stromunfall vor Gericht in Würzburg

    







BID = 259342

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7909
Wohnort: Nürnberg
 

  



Moin,

habe gerade im Radio (Bayern 3) gehört, dass heute in Würzburg der Prozessauftakt in einem Fall der fahrlässigen Tötung stattfindet.

Soweit ich die Kurzmeldung verstanden habe, hat wohl ein Mann(ob Fachmann oder nicht, ist mir unbekannt) beim Tapezieren eine Steckdose aus und wieder eingebaut. Jahre später schloss ein Monteur eine Rohrreinigungsmaschine an die Steckdose an und erhielt einen tödlichen Stromschlag.
Nun muss der Tapezierer nachweisen, dass seine Arbeit seinerzeit nicht der Auslöser des Unfalls war. Ein Gutacher hätte wohl eindeutig herausgefunden, dass die Steckdose falsch montiert war (was auch immer das heisst...)

Falls hier jemand exaktere Infos zu diesem Fall hat, bitte vortreten!



_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


Alles unter 1000°C ist HANDWARM!

Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!

BID = 259717

Fehlerstrom

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Beiträge: 23

 

  


Steckdose falsch montiert - Installateur tot

Frauenland Weil ein pensionierter Beamter in der Wohnung seiner Nachbarin eine Steckdose fehlerhaft montiert hatte, wurde ein Installateur von einem tödlichen Stromschlag getroffen.

Der Angeklagte ist ein hilfsbereiter Mensch. Als seine Nachbarin in dem Altbau im Frauenland im Jahr 2001 bat, ihre Küche zu tapezieren, war er dazu sofort bereit. Um die neue Tapete ordentlich anbringen zu können, baute er auch die Steckdosen aus - und, als die Tapeten an der Wand hingen, montierte er sie wieder. Dabei hat der 53-jährige pensionierte Beamte einen Fehler gemacht, der drei Jahre nach den Tapezierarbeiten einem Installateur das Leben kostete.

Im Februar 2003 bestellte die Rentnerin den Installateur, weil das Abflussrohr ihrer Spüle verstopft war. Der Handwerker kam mit einer elektrischen Reinigungsmaschine, schloss sie an die Steckdose nahe der Spüle an und wollte das Rohr säubern. Während er in der einen Hand die eingeschaltete Maschine und in der anderen die Reinigungsspirale hielt, kam sein Gesicht in Kontakt mit der Edelstahl-Spüle, es traf ihn ein Stromschlag und er starb vor den Augen der entsetzten Rentnerin und des pensionierten Beamten.

Nach dem Unfall stellte ein Gutachter fest, dass die Steckdose fehlerhaft montiert worden war. Gegen den Beamten wurden Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet.

Weil seine Schuld am Tod des Handwerkers aber so gering war, wurde das Verfahren gegen den 53-Jährigen eingestellt. Wenn er 500 Euro an die Hinterbliebenen des Opfers und 1500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlt, sollte die Sache für ihn erledigt sein.


Aber der Beamte, der nur knapp 1000 Euro Pension bekommt, war mit der Geldauflage finanziell überfordert. Als er zwei Drittel davon abgestottert hatte, war er mit der Miete so weit in Rückstand geraten, dass der Hausherr ihm mit der Kündigung drohte. Deshalb stellte er die Zahlungen an die gemeinnützige Organisation ein, das Verfahren wurde wieder aufgenommen und nun stand er vor Gericht.

Der Tod des Installateurs habe ihn tief getroffen, sagt der 53-Jährige. Nach dem Unfall sei er acht Wochen stationär in einem Nervenkrankenhaus behandelt worden. "Ich hab die Sache nicht verkraftet."

Richter und Staatsanwältin haben ein Einsehen, das Verfahren wird zum zweiten Mal vorläufig eingestellt und der Richter gibt dem Beamten auf, seine Schulden in fünf Raten à 100 Euro abzuzahlen.


BID = 259718

Fehlerstrom

Neu hier



Beiträge: 23


Steckdose beschädigt: Mann stirbt



würzburg Weil ein Installateur in einer Altbau-Wohnung im Frauenland nach einem Stromschlag starb, musste sich jetzt ein 53-jähriger Pensionär wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht verantworten. Der Mann hatte laut Sachverständigen-Gutachten drei Jahre vor dem Stromunfall beim Tapezieren eine Steckdose beschädigt.

Eigentlich sollte der Fall gar nicht vor Gericht verhandelt werden. Die Staatsanwaltschaft hielt das Verschulden des Angeklagten nämlich für so gering, dass das Verfahren gegen Zahlung von 2000 Euro Geldbuße eingestellt werden sollte. Dann aber blieben die Überweisungen des 53-Jährigen aus, er nahm keinen Kontakt mehr zur Staatsanwaltschaft auf, und so kam es am Dienstag doch noch zu einem Auftritt vor dem Strafrichter.

Im Jahr 2001 hatte der pensionierte Beamte in der Wohnung einer Nachbarin im Frauenland tapeziert und dabei auch mehrere Steckdosen aus- und wieder eingebaut. Ein Sachverständigengutachten kommt zu dem Ergebnis, dass dabei eine der Steckdosen in der Küche beschädigt wurde. Die Folge war laut Gutachten ein tragischer Todesfall im Februar 2003: Ein Installateur, der den verstopften Abfluss in der Küche mit einer elektrischen Rohr-Reinigungsmaschine frei machen wollte, steckte den Stecker der Maschine in die defekte Steckdose. Als er dann die eingeschaltete Maschine und gleichzeitig die Edelstahlspüle der Küche berührte, schloss sich der tödliche Stromkreis.

Schon 1500 Euro beglichen
Fahrlässige Tötung legte die Staatsanwältin deshalb dem Angeklagten zur Last: Er hätte "als Laie keine Arbeiten an den Steckdosen durchführen dürfen". Der 53-Jährige wies zwar zunächst alle Schuld von sich ("Ich habe die Steckdose genauso wieder eingebaut wie ich sie ausgebaut hatte"), war dann aber doch mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung der restlichen Geldauflage einverstanden. Immerhin 1500 Euro hatte er ja bereits beglichen, "aber dann bin ich mit der Miete in Rückstand geraten und konnte nicht mehr bezahlen", sagte der Pensionär, der nach eigenen Angaben knapp tausend Euro im Monat zur Verfügung hat.

Die restlichen 500 Euro darf er jetzt in fünf Raten überweisen, dann wird das Verfahren endgültig eingestellt. "Damit haben wir das Ergebnis, das die Staatsanwaltschaft von Anfang an wollte", sagte der Richter.


BID = 259777

Morgoth

Schreibmaschine



Beiträge: 2930
Wohnort: Rockenhausen (Pfalz)


Naja, soo gering finde ich die Schuld ja nicht
Klar, er wird es nicht besser gewusst haben aber 2000€ für ein Menschenleben ist doch ziemlich billig.
Da sieht man einfach, dass es wirklich besser ist nen Fachmann werkeln zu lassen
Denn auch wenn man vor Gericht diesen machen kann
dürfte sowas einem ganz schøn an die Nieren gehen , Wie man bei dem mann ja auch gesehen hat.
Ich meine, sich selber grillen ist Schicksal und hinterher ist man selber schuld, aber jemand anderen grillen ist ziemlich



_________________
Es irrt der Mensch solang er strebt

BID = 259778

alpha-ranger

Schreibmaschine



Beiträge: 1517
Wohnort: Harz / Heide


Hallo,
also immer zu, Ihr Kamikaze-Schrauber !

Jemand unter die Erde schicken, ist also recht günstig.

Schwarzfunken ist manchmal teurer.

Oder fummeln: Link

Aus diesem Grunde hat man schon seit sehr langer Zeit der guten Frau Justizia beide Augen verbunden. Schlecht hören konnte sie schon immer.

mfG.


BID = 259779

Eltako

Schreibmaschine



Beiträge: 1138


Hm, warum hat es denn 3Jahre gedauert bis der Unfall passiert ist? Theoretisch hätte es doch kribbeln müssen bzw. FI / LS raushauen müssen ...

_________________
In dubio pro reo

BID = 259784

alpha-ranger

Schreibmaschine



Beiträge: 1517
Wohnort: Harz / Heide



Zitat : Eltako hat am 19 Okt 2005 18:02 geschrieben :

Hm, warum hat es denn 3Jahre gedauert bis der Unfall passiert ist? Theoretisch hätte es doch kribbeln müssen bzw. FI / LS raushauen müssen ...



Hallo,
wenn dort nur ein Mixer, oder ein anderes Gerät nach Schutzklasse 2 angeschlossen wurde, passiert nichts.

Und dann kommt einer mit einem Schutzklasse 1 Gerät, und hat 230 Volt auf seinem Gehäuse....

mfG.

BID = 259811

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36336
Wohnort: Recklinghausen


Das gleiche, nur ohne Todesfolge, hatte ich mal bei einem Kunden der sein schlechtes Bild bemängelte. Ich hatte den Stecker vom Antennenmeßgerät in die Steckdose gesteckt und das Gerät am Gummiummantelten Griff zu einem Kollegen rübergereicht. Der hatte in der einen Hand das Antennenkabel, und fasste das Meßgerät am Gehäuse an. Ein lauter Aufschrei und der Kollege lag auf dem Boden. Der Kunde hatte nicht nur seine Antennenanlage verbastelt sondern auch die Elektroinstallation im halben Keller und im Gartenhaus.
Er hatte irgendwo was umgeklemmt und PEN und L vertauscht,. Durch die Nullungsbrücken in der Steckdose lag der L auf dem Schutzkontaktbügel.



_________________
-=MR.ED=-

Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.

BID = 259814

psiefke

Schreibmaschine

Beiträge: 2636
ICQ Status  


Mal wieder ein Fall bei dem ein einfaches testgerät wie der SchukoFix von Beha Leben gerettet hätte.. Link

Fremde Steckdosen nutze ich grundsätzlich nur nach - zumindest - kurzer überprüfung.



_________________
phil

PS:

Ein Millimeter ist so klein, daß tausend übereinandergestapelt nur einen Meter hoch wären.

BID = 259826

sam2

Urgestein



Beiträge: 35321
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)


Ich faß´ es nicht...
Der ist wirklich arg billig davongekommen.

Muß aber an unserer Gegend liegen:
An hiesigen Gericht ist jetzt ein Mädchen, welches angeheitert und ohne Licht mit 100 Sachen im Auto durch eine geschlossene Ortschaft gerast ist und dabei auf der Terrasse eines Lokals mehrere Menschen getötet und weitere verletzt hat, lediglich zu einer läppischen Bewährungsstrafe verurteilt worden...

BID = 259932

Fehlerstrom

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Beiträge: 23


Die tödliche Raserei zutiefst bereut

Ochsenfurt Seine 15-jährige Freundin ist tot, weil er mit 120 Kilometer pro Stunde über einen Feldweg raste. Hinzu kommt, dass der 18-jährige Unglücksfahrer nicht einmal einen Führerschein hatte. Es geschah im Oktober 2004. Jetzt musste sich der junge Mann vor Gericht für seine tödliche Raserei rechtfertigen. Keine leichte Aufgabe für die Justiz.

Gibt es die gerechte Strafe, um den Angehörigen zu zeigen, dass hier Recht geschehen ist? Die Mutter des toten Mädchens, das der Angeklagte durch seine Todesfahrt auf dem Gewissen hat, sitzt im Publikum. Sie wirkt gefasst. Zu den Eltern des 18-Jährigen habe sie ein gutes Verhältnis, sagt sie. Und auch zum damaligen Freund ihrer Tochter selbst. Der sitzt auf der Anklagebank, weil er das Mädchen fahrlässig getötet hat.

Der junge Mann leidet unter dem Verlust seiner Freundin. Er leidet darunter, dass er am Steuer saß und gerast ist. In psychotherapeutischer Behandlung ist er seitdem, um alles besser zu verarbeiten. Sogar umbringen wollte er sich nach dem Unfall. Jetzt quälen ihn Panikattacken und Schlaflosigkeit. Der Vorsitzende Richter hat den Eindruck, dass der Angeklagte wirklich leidet. Und die gerechte Strafe dafür? "Es gibt keine gerechte Strafe", gibt der junge Ochsenfurter selbst zu.

Aus Langeweile war er mit seiner Freundin und einem Kumpel über den Feldweg Richtung Autobahnbrücke gefahren. Auf dem Rückweg geschah es. Er fuhr viel zu schnell, kam vom betonierten Flurbereinigungsweg ab, prallte auf ein Verkehrsschild und schleuderte schließlich auf eine Linde. Der Fahrer konnte sich aus dem Wagen befreien. Seine beiden Mitfahrer mussten von der Feuerwehr befreit werden.

Den Tod seiner Freundin erlebte der junge Mann hautnah mit. "Ich habe bis zuletzt ihre Hand gehalten. Und ihr Druck wurde immer schwächer", erzählt er.

Während der Angeklagte über das Unglück spricht, weint er. Der Richter lässt ihn. "Das gehört dazu. Da müssen wir jetzt alle durch". Jeder Platz im Gerichtssaal ist besetzt. Eine Schulklasse aus Marktbreit beobachtet die Verhandlung. Es herrscht Schweigen bei den Schülern.

Der Angeklagte schildert sein eigenes Leben als ein ständiges Auf und Ab. Das Gymnasium hat er abgebrochen. In der Realschule musste er eine Klasse wiederholen. Eine Lehre zum Kraftfahrzeug-Mechatroniker brach er ab, weil sein Chef zu streng war. Heute geht der 19-Jährige bei seinem Vater, einem Karosseriebauer, in die Lehre.

Er hatte gerade fünf Wochen seinen Führerschein, als er mit 1,71 Promille am Steuer erwischt wurde. Und drei Monate bevor er die Fahrerlaubnis wieder bekommen hätte, passierte das tödliche Unglück, bei dem auch noch sein Feuerwehr-Kamerad schwer verletzt wurde.

Für die Jugendgerichtshilfe scheint es so, als ob er nach der Tat seinen ehrenamtlichen Dienst ausgebaut hätte. Vielleicht um seine Tat wieder gut zu machen. "Es gibt keine Notwendigkeit für eine harte Strafe", setzt sich die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe für den Angeklagten ein. Sie empfiehlt Jugendstrafrecht anzuwenden. Was der Richter dann auch tut. Er verurteilt den Unglücksfahrer wegen fahrlässiger Tötung und Fahrens ohne Führerschein. Seine Strafe: 120 Stunden soziale Hilfsdienste, 600 Euro Geldbuße und drei Monate Fahrverbot. Die Staatsanwaltschaft hatte 300 Euro Geldbuße und ein Jahr Fahrsperre gefordert.

"Da kommt ein Verkehrsrowdy, der von der Straße muss", hatte der Richter vor der Verhandlung geglaubt. Hinterher war er beeindruckt vom guten Verhältnis, das die Angehörigen des getöteten Mädchens zum Angeklagten haben. "Eine Situation, die Juristen beklommen macht. Unsagbares Leid, das das Gericht nicht wieder gutmachen kann", sagte er in seiner Begründung. Das Urteil ist rechtskräftig



Soviel zum Thema billiges Töten und hiesige Gerichte!

BID = 260152

sam2

Urgestein



Beiträge: 35321
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)


Aber wehe, man legt rote Biber-Dachsteine aus Beton aufs Haus statt solcher aus Ton. Die sehen zwar genauso aus, kosten nichtmal die Hälfte und haben 30 Jahre Garantie statt nur zweien.
Aber die Satzung will es eben anders...

Da setzt sich eine Maschinerie in Bewegung, daß man glaubt, Wunder welche Verbrechen würden begangen!

BID = 260165

Jerry

Schriftsteller

Beiträge: 828
Wohnort: Gera


Hallo,


Zitat : Fehlerstrom hat am 19 Okt 2005 22:41 geschrieben :

Die tödliche Raserei zutiefst bereut

[...]
Unsagbares Leid, das das Gericht nicht wieder gutmachen kann", sagte er in seiner Begründung. Das Urteil ist rechtskräftig

Soviel zum Thema billiges Töten und hiesige Gerichte!




eine Strafe für ein fahrlässiges Tötungsdelikt ist immer nur eine Formalität, gleichgültig wie hart sie ausfällt. Sie kann nie wiedergutmachen/ersetzen. Die eigentliche - lebenslängliche - Strafe bekommt der Täter auch ohne Gericht, er muß mit der Schuld leben, einen Menschen durch Fahrlässigkeit getötet zu haben.

BID = 260202

didy

Schreibmaschine

Beiträge: 1775


Hi,

eigentlich wollt ich gestern noch kurzen Kommentar dazu reinschreiben, aber die Story von Fehlerstrom hat mich dann doch etwas schlucken laßen das ich das mal verschoben hab.

Erstmal: Wer baut denn überhaupt bitte Steckdosen zum Tapezieren aus, bzw. wieso????
Klar, die Abdeckung runter. Aber dabei kann ja nix kaputt gehen, wenns nicht eh schon war.

@sam: Wie alt war denn das "Mädchen", interessehalber? Wirklich katastrophal sowas

Ich kann die jüngsten Vorstöße bezüglich 0,0 Promille für Fahranfänger nur befürworten! Von mir aus generell, nicht nur in den ersten Jahren.

Wegen den Dachziegeln: Wieso das denn? Sind die "härter" oder schwerer wenn sie einem auf den Kopf fallen? Dinge gibts...
An einem Haus das direkt an einem öffentlichen Weg (Gehweg o.Ä.) steht, würd ich das ja noch einsehen.... Aber das ist bei dir ja nicht der Fall?

Gruß
Didi


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