Rauchzeichen

Im Unterforum Stromunfälle - Beschreibung: Unfälle mit Strom und Gefährliches

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Autor
Rauchzeichen

    







BID = 864917

ego

Inventar



Beiträge: 3093
Wohnort: Köln
 

  



Zitat :
Preiswert sind hingegen die teureren (EGO-)Platten!


Etwas wo "EGO" draufsteht, kann ja nicht schlecht sein.

BID = 865098

ergster

Stammposter



Beiträge: 379
Wohnort: Nähe Dortmund

 

  


Zitat :
shark1 hat am 28 Dez 2012 22:52 geschrieben :


....
Welche Prüfgeräte können denn diese Messverfahren denn überhaupt (MTECH, MXTRA)?


Jo, der MTech kann die Pulsmessung. Funktioniert super, im praktischen Vergleich mit der Vollwellenmessung an einem nicht FI STromkreis konnte ich da keine nennenswerten Abweichungen feststellen.

BID = 865121

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7572
Wohnort: Wien


Offtopic :
Der absolute Minimalismus ist das Kyoritsu 6010. Das bietet gar keine Möglichkeit, mit FI ZSch zu messen und wird auch in D verkauft, ziemlich billig sogar.


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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"

BID = 865158

shark1

Inventar



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Das alte ABB Metrawatt 5010, das ich habe (und bis letztes Jahr im Einsatz war) kann das auch nicht. Aber, dass ein Prüfgerät (BJ 2010) mit VDE-Zeichen und von einem Markenhersteller, sollte ME schon alle vorgeschribenen Messungen beherschen (zmindest bei einer normelen Hausinstallation[/b])

BID = 865299

ego

Inventar



Beiträge: 3093
Wohnort: Köln

Tut es doch.
Oder seit wann ist die Zschl Messung hinter einem FI vorgeschrieben?

BID = 865305

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7572
Wohnort: Wien


Zitat :
ego hat am 31 Dez 2012 11:06 geschrieben :

Tut es doch.
Oder seit wann ist die Zschl Messung hinter einem FI vorgeschrieben?

Eigentlich nie, weder nach VDE0100 noch nach ÖVE E-8001. Nur sagt die E-8001, dass bei der Schutzmaßnahme Nullung der FI-Schalter den Zusatzschutz und das Überstromschutzorgan den Fehlerschutz übernimmt, d.h. bei Versagen des FI wenigstens noch die Nullung wirksam bleiben muss. Und wie - außer durch eine Schleifenwiderstandsmessung - soll man das nachweisen? Explizit gefordert ist es aber nicht, es dürfte also schwer sein, jemand einen Strick draus zu drehen. Da auch kein Messverfahren als verbindlich definiert ist, kann man denke ich auch jedes verfügbare anwenden.

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BID = 865307

shark1

Inventar



Beiträge: 4878
Wohnort: DACH

Da der E-Herd, aber fest angeschlossen ist, benötigt man auch in AT nur den Fehlerschutz. Somit reicht es, wenn der FI auslöst. Dies sollte mit Zschl=1,1Ohm ausreichend nachgewiesen sein.
Dass der FI auslöst, muss ME aber der Elektriker (Neubau, Fertigstellung 10/2012) der Wohnungsbaugesellschaft nachweisen. Wäre die Wohnung > 1 Jahr alt, messe ich natürlich den FI, Zschl etc. nochmals, eagl ob ich oder ein anderer das installiert hat.
Oder meint ihr "rechtlich" kann man sich auf einen anderen (Meister)-Betrieb nicht verlassen, oder muss man gar davon ausgehen, dass der FI binnen 3 Monaten einfach kaputt geht?

[ Diese Nachricht wurde geändert von: shark1 am 31 Dez 2012 12:06 ]

BID = 865312

Tobi P.

Schreibmaschine



Beiträge: 2168
Wohnort: 41464 Neuss


Zitat :

Da auch kein Messverfahren als verbindlich definiert ist, kann man denke ich auch jedes verfügbare anwenden.


Nö. Die Messung mit vermindertem Prüfstrom entspricht aufgrund des geringen Prüfstroms nicht den Anforderungen aus der DIN VDE 0413-3 und ist somit nicht normgerecht. Anwendung findet entweder das Gleichstrom-Sättigungsverfahren, das Pulsmessverfahren oder ein Mischmasch aus beiden (wird zb von Fluke verwendet).


Gruß Tobi

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"Auch wenn einige Unwissende etwas anderes behaupten, bin ich doch der Meinung, dass man nie genug Werkzeug haben kann"

BID = 865313

Tobi P.

Schreibmaschine



Beiträge: 2168
Wohnort: 41464 Neuss


Zitat :
shark1 hat am 31 Dez 2012 12:03 geschrieben :


Oder meint ihr "rechtlich" kann man sich auf einen anderen (Meister)-Betrieb nicht verlassen, oder muss man gar davon ausgehen, dass der FI binnen 3 Monaten einfach kaputt geht?


Vertrauen ist gut - Prüfung ist besser. Wenn ich irgendwas montiere prüfe ich anschliessend grundsätzlich auch die Einhaltung der Abschaltbedingungen für ebendiesen Stromkreis und dokumentiere das auch (inkl. Unterschrift des Kunden). Sollte danach irgendwas passieren kann ich demjenigen der an meine Tür klopft den Wisch unter die Nase halten und nachweisen dass der Stromkreis zum Zeitpunkt der Prüfung in Ordnung war.


Gruß Tobi

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BID = 865356

shark1

Inventar



Beiträge: 4878
Wohnort: DACH

Danke Tobi, dann werde ich das in Zukunft auch so machen.

BID = 871424

sam2

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Ja, das ist nur zu empfehlen!
Sollte generell Jeder immer machen.

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