ORF - Eine noch unqualifiziertere Berichterstattung geht nicht mehr! Im Unterforum Stromunfälle - Beschreibung: Unfälle mit Strom und Gefährliches
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ORF - Eine noch unqualifiziertere Berichterstattung geht nicht mehr! |
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BID = 941742
trafostation Schriftsteller
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Beiträge: 590
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Jetzt gibt's heftige Kritik der Feuerwehr am Notfallmanagment der ÖBB.
Der LKW Fahrer musste 50 Minuten im LKW warten (wenns blöd hergeht halt verbrennen) weil der erdungsberechtigte ÖBBler mit dem Taxi (!) im Stau steckte, die ÖBB hat keine Einsatzfahrzeuge für Notfälle...
Hier nachzulesen (eine Woche) |
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BID = 949134
Rhodosmaris Schreibmaschine
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Beiträge: 2352 Wohnort: Lindau/Bodensee
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Zitat :
| Nur der ÖBB Einsatzleiter darf vor Ort die Restspannung aus der 15.000-Volt Oberleitung erden. |
Gibt es in A keine Oberleitungsmonteure und keine Störungstrupps?
Außerdem sieht mir das stark nach Bahnhofsbereich aus - da wird doch ein FDL rumspringen, der die EuK einhängen kann.
Darf nicht alternativ ein Wehrler (zumindest im Notfall) sowas erledigen?
Jedenfalls zu DDR-Zeiten (als ich in der Fahrleitung gearbeitet hab), waren auf jedem Bahnhof mit Oberleitung mindestens 2 EuK außen zB an Stellwerken deponiert.
Daß die Oberleitung abgeschaltet ist und daß man die Erdstange einhängen kann, sieht man gerade im Bahnhofsbereich an der Stellung der Mastschalter. Im Notfall kann der FDL auch ohne Schaltauftrag den gesamten Bahnhof durch ausschalten der Schalter 1-4 spannungslos machen und erden.
Meine Angaben beziehen sich allerdings auf meine Kenntnisse von vor 25 Jahren.
Wäre aber wirklich verheerend, wenn die Sicherheit im Laufe der Jahre so gelitten haben sollte.
ciao Maris |
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BID = 949136
Maik87 Schriftsteller
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Beiträge: 854 Wohnort: Wesel / Niederrhein
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Wir haben bei der FFW gesagt bekommen, dass wir im Einsatzfall der Leitstelle Bescheid geben sollen, wenn die Oberleitung abgeschaltet werden muss. Diese kümmert sich dann darum, dass jemand von der Bahn (aus der Ferne) die Oberleitung freischaltet. Nach dem OK der Leitstelle sollten wir eigenständig die Erdung einhängen.
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BID = 949660
Kermit24 Gesprächig
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Beiträge: 156 Wohnort: Köln
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Zitat :
Rhodosmaris hat am 6 Jan 2015 13:52 geschrieben :
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Zitat :
| Nur der ÖBB Einsatzleiter darf vor Ort die Restspannung aus der 15.000-Volt Oberleitung erden. |
Gibt es in A keine Oberleitungsmonteure und keine Störungstrupps?
Außerdem sieht mir das stark nach Bahnhofsbereich aus - da wird doch ein FDL rumspringen, der die EuK einhängen kann.
Darf nicht alternativ ein Wehrler (zumindest im Notfall) sowas erledigen?
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In Deutschland gab es das wohl mal zu Bundesbahnzeiten, dass alle Mitarbeiter ab Putzfrau bei der Bahn Bahnerder sein mussten. Heute erdet kein FDL mehr, auch wenn an vielen Bahnhöfen noch 2 Erdungsgarnituren hängen und vor sich hingammeln (sofern die Erdungsseile nicht schon von Kupferdieben entwendet wurden). Durch fortschreitenden ESTW-Ausbau sind die özF (=örtlich zuständige FDL) dann auch gar nicht mehr vor Ort.
Zitat :
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Jedenfalls zu DDR-Zeiten (als ich in der Fahrleitung gearbeitet hab), waren auf jedem Bahnhof mit Oberleitung mindestens 2 EuK außen zB an Stellwerken deponiert.
Daß die Oberleitung abgeschaltet ist und daß man die Erdstange einhängen kann, sieht man gerade im Bahnhofsbereich an der Stellung der Mastschalter. Im Notfall kann der FDL auch ohne Schaltauftrag den gesamten Bahnhof durch ausschalten der Schalter 1-4 spannungslos machen und erden.
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Das darf der FDL heute auch noch, sofern er überhaupt noch Zugang zur OSE hat. Schalter 1-4 gilt nur für kleinere Bahnhöfe. Oft sind es jedoch deutlich mehr Schalter. Welche Schalter im Notfall geschaltet werden müssen, um den gesamten Bahnhof freizuschalten, steht explizit im EBSÜ-Plan (früher Schalterdienstanweisung). Trotzdem wird das wohl kaum ein FDL wirklich praktizieren (zumindest in größeren Bahnhöfen), sondern sofort die ZES alamieren und den SDL die Notabschaltung durchführen lassen.
Mit den Erdungsgarnituren in Bahnhöfen ist das so eine Sache. Die Noterdung OHNE Spannungsprüfung ist nur noch in Bahnhöfen mit geringen Kurzschlußströmen erlaubt (bis 15kA). Da die Vorschriften ständig im Wandel sind, kann es auch schon sein, dass das gar nicht mehr zulässig ist. Bei den Erdungsgarnituren vor Ort sind die Prüfsiegel i.d.R. auch schon lange abgelaufen.
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BID = 949815
Trumbaschl Inventar
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Beiträge: 7560 Wohnort: Wien
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Ich hab 2005 noch die Unterweisung gemacht (immerhin sogar als Ferialpraktikant), allerdings nur für Lade- und Schuppengleise. Als Werkstattler musste ich für Arbeiten im Dachbereich von Fahrzeugen natürlich die Fahrleitung des jeweiligen Gleises in der Halle abschalten und erden. Ein einziges Mal gemacht als wir das Dach einer Lok neu lackiert haben.
Hilft also im gegenständlichen Fall gar nicht, uns ist damals gesagt worden eine eingeschaltete 15-kV-Leitung erdet man freiwillig nur einmal, es passiert zwar nichts direkt, aber der Knall und Lichtbogen sind so heftig, dass man das nie wieder erleben will.
Haben eure Erdungsstangen auch Prüfspitzen zur Sicherstellung der Spannungsfreiheit?
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
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BID = 950020
Kermit24 Gesprächig
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Beiträge: 156 Wohnort: Köln
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Auf Kurzschluss erden ist in mehrerelei Hinsicht nicht gut: Wie Du schriebst ist es ein gewaltiger Knall, den man so schnell nicht vergisst. Ich habe ihn bisher nur aus der Ferne gehört und möchte nicht wirklich direkt drunter stehen! Dazu verblitzt man sich die Augen, was i.d.R. nach 1-2 Tagen erst wieder nachlässt. Zudem kann wohl auch flüssiges Kupfer/Metall rumspritzen. Ja, die Erdungsklemme hat eine Prüfspitze: Bei manchen sogar abschraubbar, bei neueren ist es nur ein U-Bügel mit 2 Federnden Drähten. Abtasten braucht man heutzutage allerdings nicht mehr, da man den Spannungsprüfer benutzen muss! Der muss natürlich auch geprüft sein und vorher immer einen Funktionstest durchführen (in die eingeschaltete Oberleitung hängen!)
Bei höheren Kurzschlussströmen kann es bei Kurzschlusserdung passieren, dass das Erdungsseil wegbrennt! Deshalb hängt man ja auch immer zwei Erdungsseile ein, um den Querschnitt zu erhöhen auf 2x50qmm.
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BID = 950070
Rhodosmaris Schreibmaschine
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Beiträge: 2352 Wohnort: Lindau/Bodensee
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Spannungsprüfer zur Feststellung der Spannungsfreiheit kenne ich nicht von früher.
Per fernmündlicher Schaltung (BASA-Netz) über Unterwerk, oder Schaltposten wurde die Ausschaltung mündlich bestätigt und beide Beteiligte haben die Schalthandlung samt Namen und Uhrzeit in ihre ....hmm, wie hießen die noch...Schalttagebücher???...eingetragen.
Wenn dann der Schaltposten Mist gemacht hat (oder man selbst die Schaltgruppen falsch aus dem Bahnhofsplan rausgelesen hat), hats beim abtasten mit der Prüfspitze geknallt. Habe ich selber zum Glück nie erlebt, aber die festgebrutzelten Spitzen habe ich an meheren Auslegern gesehen.
Im Stellwerk war nach Verständigung des UW und des Fahrdienstleiters wegen Gleissperrung für elektrische Zugförderung, an der Ortssteuertafel auch direkt die Schaltung möglich und die Schalterstellung über 3 Lampen (Grün-aus, rot-ein, weiß-Störung) nachvollziehbar.
Schalter 1-4 begrenzen normalerweise den elektrischen Bahnhofsbereich von der freien Strecke. Gibt es mehr als 2 bespannte Gleise je Richtung, gibts natürlich auch mehr Schalter.
Irgendwo hab ich sogar och meine alte DV462 mit dem Standardbahnhof rumliegen. Nach Dem durfte ich zur Vorbereitung meiner 25KV 16 2/3Hz Schaltberechtigung einen Haufen "Fakeschaltungen" durchführen.
@ Trumbaschl,
in Hallen, Lokschuppen, Ladegleisen uä. sind (bzw. waren) die Mastschalter oft mit Erdkontakt ausgerüstet, so daß bei ausgeschaltetem Schalter die Oberleitung "automatisch" geerdet wurde.
Für direkte Arbeiten an der OL musste aber trotzdem der Arbeitsbereich mit EuK (max 600m Abstand) begrenzt werden. War der Arbeitsbereich länger, mussten zusätzliche EuK verwendet werden.
Da ich Anfang 1993 von der DR weg bin, kann ich durchaus das ein oder andere Detail vergessen oder etwas verdreht wiedergegeben habe.
ciao Maris
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BID = 950128
Kermit24 Gesprächig
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Beiträge: 156 Wohnort: Köln
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In kleinen Standardbahnhöfen sind die Schalter immer so angeordnet, wie Du beschreibst. Wobei es sogar eine Regel mit irgendwelchen Himmelsrichtungen gibt, auf welcher Seite jeweils Schalter 1+2 und 3+4 sind. Schalter 5 ist immer der Querschalter.
Ja, so ein Schaltbuch sollte eigentlich jeder Schaltantragsteller führen. Eintrag in ein vorhandenes Fernmeldebuch oder auch nur auf ein Blatt Papier reicht aber auch zur Doku. Zudem werden heute alle Telefongespräche von der ZES aufgezeichnet!
Heute sind (zum Glück!) Spannungsprüfer vorgeschrieben. Denn selbst wenn alles richtig läuft, kann es immer zu technischen Fehlern kommen. Das Gestänge des Mastschalterantriebs kann z.B. abreißen. Dann läuft der Antrieb in Endlage und der Schaltdienstleister bekommt und gibt grünes Licht. Wenn man jetzt kein Sichtkontakt zum Mastschalter hat, dann kann man nicht erkennen, dass die Schaltgruppe noch EIN ist. Hängt man jetzt den Spannungsprüfer ein und er zeigt rot an, muss man erst alle Mastschalter ablaufen!
Direkte Schaltungen an der OSE sind natürlich auch heute noch möglich. Heutzutage gibt es allerdings sehr viele verschiedene Typen von Ortssteuereinrichtungen. Auf den alten Mosaiktafeln musste man zum Sichern gegen Wiedereinschalten so Käppchen setzen. Heute werden wohl überwiegend noch PC-Osen neugebaut. Man kann auf jeden Fall eine (oder mehrere) Schaltgruppe mit einem Schalter in EZ (=eigene Zuständigkeit) nehmen. Dann darf man den Schalter selber über die OSE bedienen oder am einfachsten direkt vor Ort kurbeln, um die Schaltgruppe zu schalten. Das ist vor allem bei Arbeiten in kurzen Zugpausen sinnvoll, weil man nicht ständig Schaltgespräche führen muss.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Kermit24 am 13 Jan 2015 21:30 ]
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BID = 950158
Rhodosmaris Schreibmaschine
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Beiträge: 2352 Wohnort: Lindau/Bodensee
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Eine DV462 bekam direkt jeder Auszubildende, der mit Bahnstrom zu tun hatte. Ich schreib Auszubildender , weil man normalerweise nach der Ausbildung bei der Bahn blieb, so daß es eigentlich keine Monteure gab (oder geben konnte), die aus einer anderen Berufsrichtung im BSW angefangen hätten.
Das Schaltbuch war zusammen mit dem Freigabeblock (war glaub mit 2 Durchschlägen und immer mit Kohlepapier) absolute Pflicht.
Im Buch gab es Spalten für jeden einzelnen Schaltbefehl, bzw. jedes Kommando, das man mit seinem Gegenüber vereinbart hat.
Wäre es zu einer gefährlichen Situation oder gar Unfällen gekommen, hätte man die Bücher beider Gesprächspartner vergleichen und so den Schuldigen finden können.
Ich weiß nicht mehr genau wie, aber die Schalter der OSE waren auch irgendwie gegen unbefugte Benutzung sperrbar.
Ja, jede Schalterbezeichnung hat ihre Bedeutung, so daß man mit der Nummer des Schalters schon in etwa auf seine Zuordnung schließen kann - aber frag mich nicht mehr wie das war. Die Zählweise ging irgendwie mit jedem Nebengleis um Zehnerstellen hoch. Dann hatte gerade und ungerade eine Bedeutung.
Wie ist heutzutage der Ablauf bezüglich Freigabe des Arbeitsbereiches und deren Dokumentation?
Wie gesagt, früher mit Freigabeblock, auf dem die abgeschaltenen Gruppen, die Arbeitsgrenzen (normalerweise die EuK), den Sicherheitsabstand von 1,5m zu benachbarten unter Spannung stehenden Anlagenteilen und eventuelle Besonderheiten vermerkt wurden.
Jeder Arbeiter bestätigte die Unterweisung mit seiner Unterschrift (Hin-Unterschrift)
Nach der Arbeit wurde von Jedem eine zweite Unterschrift (Rück-Unterschrift) geleistet mit dem Vermerk, daß die Anlage ab dem Zeitpunkt nicht mehr betreten werden darf und als unter Spannung stehend zu betrachten ist.
Erst wenn alle die zweite Unterschrift geleistet hatten, durften die EuK entfernt und die Schaltgruppen wieder eingeschaltet werden.
Ich meine, das Original der Freigabe kam irgendwo in die Dienststelle (BSW-Bahnstromwerk), einen Durchschlag bekam der für die Arbeiten zuständige Meister und ein Durchschlag verblieb beim Schaltantragsteller.
ciao Maris
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