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Leuchtsstofflampen mit NYFAZ im Freien angeschlossen |
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BID = 544025
pilch Gerade angekommen
Beiträge: 15 Wohnort: München
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Hallo Zusammen,
übers Wochenende war ich in den Bergen in Österreich im Ferienhaus eines Freundes. Zu meinem Entsetzen entdeckte ich eine neue Elektroinstallation: Jemand hat auf dem Balkon an der Decke (Holzbalken) zur Außenbeleuchtung zwei Leuchtstofflampen installiert. Die Lampen (wohl für Feuchträume gedacht und wohl schutzisoliert) sind mit NYFAZ 2 x 0,75 "Lausprecherzwillingslitze" verkabelt. Aus der ersten Leuchte kommend mit Kunststoff Nagelschellen auf den Balken befestigt geht die Leitung in die zweite Leuchte hinein und an der gleichen Stelle wieder hinaus. Die Kabeleinführung für die Leuchten hat einen Würgenippel, der für NYM 3 x 0,75 gedacht ist. Dann wieder mit den Schellen fein säuberlich genagelt geht die Zuleitung in einen Feuchtraum AP Schalter, von oben hinein. Unten kommt aus dem Schalter wieder ein Stück NYFAZ hinaus, im 180° Bogen zurück in eine AP Feuchraum Steckdose, die daneben angebracht ist. Diese hatte wohl ein Elektriker beim Hausbau gesetzt. Ich bin kein gelernter Elektriker, weis aber als an elektrischen Dingen interessierter Mensch, daß NYFAZ fest verlegt, noch dazu im Freien, unzulässig ist. Was ist von dieser Konstruktion zu halten ? Worin liegen die Gefahren ?
Bin für jeden Hinweis dankbar, um meinen Bekannten zu überzeugen, daß der Mist abgebaut werden muß oder er einen Fachmann ruft.
Grüße an Alle
Heribert |
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BID = 544034
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7558 Wohnort: Wien
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Ah, der Herr Präsident
In Österreich heißt der Leitungstyp YZwL, ist aber deshalb um kein Haar weniger verboten für so eine Verlegung. Was mir spontan einfiele: der Querschnitt ist viel zu gering für feste Verlegung (die TAEV fordert mindestens 1,5mm2 Cu im Sinne der mechanischen Festigkeit), die Isolierung ist nur einfach und nicht doppelt, daher sehr in Gefahr beschädigt zu werden (und dann heißts *brutzel*, sowohl Sach- als auch Personenschaden möglich) und drittens ist die Leitung für den Außenbereich denkbar ungeeignet da nicht UV-beständig. Sprich die Isolierung wird sehr flott zerbröseln und es gilt wieder Punkt 2.
Laut TAEV ist YZwL nur für den Anschluß sehr leichter ortsveränderlicher Handgeräte wie etwa Rasierapparate, Radios und Tischleuchten zulässig.
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!" |
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BID = 544214
BjörnB Stammposter
Beiträge: 242 Wohnort: Dortmund
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Hallo Trumbaschl,
NYFAZ (harmonisiertes Kurzzeichen H05VH) ist afaik seit geraumer Zeit generell nur noch für Anwendungen mit Kleinspannung zulässig, da die Leitung nur einfach isoliert ist. Eine aktuelle Rasierapparateleitung wird daher doppelt oder verstärkt isoliert sein müssen.
Schöne Grüße,
Björn
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BID = 544224
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Stimmt.
Und zumindest in D war NYFAZ auch vorher schon für Rasierer nicht zulässig!
Denn Geräte für Haut- und Haarbehandlung sind seit Jahrzehnten nur in SK II oder SK III erlaubt.
Bis dato waren aber andere Einsatzgebiete (wie z.B. Phonogeräte, Tischleuchten etc.) möglich.
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BID = 544322
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7558 Wohnort: Wien
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Bei Rasierern könnte ich es jetzt nicht beschwören (hab nur ganz deutlich das Bild von solchen Rasiererleitungen vor Augen), sicher erwähnt die TAEV 2004 (2008 ist nach meinem Kenntnisstand noch nicht veröffentlicht) Leuchten, Uhren, etc, jedenfalls ortsveränderliche Verbraucher im Haushalt bei sehr leichter mechanischer Beanspruchung.
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BID = 544446
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Bei Rasierern sehen die nur äußerlich sehr ähnlich aus. Es ist aber dünne Lahnlitze mit verstärkter, wesentlich dickerer Isolation (gilt damit als schutzisoliert).
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BID = 544532
shark1 Inventar
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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Ich dachte, dass die (H)03VH-H schon 2003 aus dem Harmonisierungsregister geflogen ist.
Min Meinhart Katalog 2004 gibt es sie einmal nur noch nach Werksnorm und nicht mehr für 230V!
Ich glaube auch, dass die ÖVE die Leitung nicht mehr für 230V zulässt. Ich würde es schilmm finden, wenn es nicht so wäre!
-> Für 230V unzulässiger Leitungstyp
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BID = 544822
pilch Gerade angekommen
Beiträge: 15 Wohnort: München
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Ich bedanke mich bei den Schreibern für die Hinweise und werde diese an meinen Bekannten weiterleiten. Interessant wäre noch, ob aus so einer Kosntruktion eine Brandgefahr herrühren kann was dann die Versicherung sagt.
Gruß aus München
Heribert
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BID = 544827
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Ja, die ist gegeben!
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