Das Werk eines tapezierenden steckdosenverlegenden Möchtegernelektrikers Im Unterforum Stromunfälle - Beschreibung: Unfälle mit Strom und Gefährliches
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Das Werk eines tapezierenden steckdosenverlegenden Möchtegernelektrikers |
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BID = 474560
Bartholomew Inventar
     
Beiträge: 4676
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Mal rein interessehalber, wo gerade darüber geredet wird:
Wie sieht das nach VDE mit den FIs nun genau aus? Es heißt hier im Forum ja überall, das "neue Steckdosen", die bis 20A abgesichert sind, in normalen Wohnhäusern mit einem FI zu schützen sind. Gilt das nur, wenn tatsächlich ein neuer Stromkreis samt LSS gelegt wird, oder auch, wenn ein bisher vorhandener Stromkreis ergänzt wird?
Also, wenn man eine Aufputz-Leitung hat, darf man dann von einer Aufputz-Steckdose zu einer neuen Aufputzsteckdose verlängern (dreiadrig), ohne einen FI nachzurüsten? Es soll dem Zweck dienen, bestehende Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen zu ersetzen (festmontierte Installationen sind ja bekanntlich störunanfälliger/sicherer als bewegliche). Gesamtlänge vom Verteilerkasten zur neuen Steckdose wären 21 Meter, also unter 22 Meter.
Nach dem Artikel hier durfte man ja klassische Nullung verlängern:
http://odin.prohosting.com/~nhagge/tn-c.html
In klassisch genullte Anlagen kann man ja keinen FI einbauen.
Das es sicherer wäre, neue dreiadrige Leitungen zu legen, ist eh klar. Es geht mir nur darum, was die VDE in diesem Fall sagt, sprich, ob es noch erlaubt ist, einen zweiadrigen Stromkreis zu verlängern, unterhalb von 22m Gesamtleitungslänge.
Noch was:
Eine heute kaufbare Steckdose hat je zwei Anschlüsse für N,PE,L. Wenn man diese in eine Anlage mit klassischer Nullung einsetzt, klemmt man den Außenleiter in eine Außenleiterklemme, den Nulleiter in eine Schutzleiterklemme und brückt dann noch eine Schlutzleiterklemme auf eine Neutralleiterklemme. Dann ist an der Steckdose noch eine Außenleiter- und eine Neutralleiterklemme frei.
Mit zwei freien Klemmen kann man schlecht dreiadrig verlängern. Ist es daher zuässig, eine dreier-Wagoklemme mit in die Steckdose zu packen (AP wie UP)? Dann könnte man daran den ankommenden Nulleiter klemmen und den PE und N der Steckdose bedienen. Von der Steckdose könnte man dann dreiadrig verlängern.
Gruß, Bartho |
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BID = 474574
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Leider ist die neue Normfassung recht schlampig formuliert.
Allerdings gehen die bisherigen Auslegungen eher in die Richtung, daß auch nicht eine einzige festangeschlossene Steckdose mehr ergänzt werden darf, ohne dafür einen FI einzubauen!
Ggf. eben an der Verlängerungsstelle oder durch Einsatz von FI-Steckdosen.
Dies gilt für TN-C-S wie für TN-C.
Der Einsatz einer Steckklemme wie von Dir beschrieben ist zulässig und sinnvoll.
Er ändert aber nichts daran, daß - netzformunabhängig - für JEDE neu hinzukommende Steckdose FI-Pflicht besteht.
Über die Frage, wie sinnvoll und/oder praktikabel diese Regelung ist, können wir getrost diskutieren...
Die Auffassung aus dem Link, daß in TN-C-Anlagen bisher Steckdosen in Form von TN-C-S (mit PEN-Aufteilung an der Anknüpfungsstelle) beliebig ergänzt werden dürften, ist nicht einhellig. Bei strikter Auslegung der Formulierung wäre sogar der Ersatz einer Einfach- durch eine Doppelsteckdose "schädlich für den Bestandsschutz"! |
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BID = 474583
Fallen Wolf Gesprächig
  
Beiträge: 122 Wohnort: Nordhessen =)
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Zitat :
sam2 hat am 21 Nov 2007 23:14 geschrieben :
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Leider ist die neue Normfassung recht schlampig formuliert.
Allerdings gehen die bisherigen Auslegungen eher in die Richtung, daß auch nicht eine einzige festangeschlossene Steckdose mehr ergänzt werden darf, ohne dafür einen FI einzubauen!
[...]
Er ändert aber nichts daran, daß - netzformunabhängig - für JEDE neu hinzukommende Steckdose FI-Pflicht besteht.
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hm, seit wann ist das so? Weil bei mir at Home ist leider auch noch kein FI eingebaut.....
Zitat :
sam2 hat am 21 Nov 2007 23:14 geschrieben :
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Über die Frage, wie sinnvoll und/oder praktikabel diese Regelung ist, können wir getrost diskutieren...
Die Auffassung aus dem Link, daß in TN-C-Anlagen bisher Steckdosen in Form von TN-C-S (mit PEN-Aufteilung an der Anknüpfungsstelle) beliebig ergänzt werden dürften, ist nicht einhellig. Bei strikter Auslegung der Formulierung wäre sogar der Ersatz einer Einfach- durch eine Doppelsteckdose "schädlich für den Bestandsschutz"!
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Frage: Wenn man beim Tapezieren bei meiner Oma jetzt nur die uralten Steckdosen aus den 60ern gegen neue getauscht hätte, wäre dann noch die Bestandsgarantie (die ja jetzt sowieso futsch ist wegen dem tapezierenden Möchtegernelektriker) vorhanden?
Kleine Info: Der tapezierende Möchtegernelektriker hat bei sich im Haus laut Oma auch alles incl. Elektrik gemacht gehabt
Ich habe mal meine Tante informiert, dass die sich mal mit darum kümmern soll, dass eine qualifizierte Elektrikerperson sich die Elektroinstallation bei Oma mal anguckt. Mal sehen was draus wird (btw: meine Verwandschaft gehört zur Kategorie "Geiz-ist-geil", sprich das darf doch bitte dann auch wenn dann nichts bzw. nicht viel kosten....).
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BID = 474585
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Das gilt seit 1. Juli diesen Jahres (2007).
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BID = 474658
Trumbaschl Inventar
     
Beiträge: 7632 Wohnort: Wien
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Zitat :
| | Bei ersterem sorgt eine Neutralleiter-Unterbrechung dafür, dass alle Geräte der Schutzklasse I im betreffenden Stromkreis am Gehäuse Netzspannung führen. Beim zweiten hätte ein SKI-Gerät mit Körperschluß keinen Schutz durch den Leitungsschutzschalter. |
Ich sag es mal so... zulässig ist es nicht, aber rein theoretisch sind Geräte entweder über die Aufstellung zwangsgeerdet oder isoliert. Ohne Schutzleiter (also auch ohne Nullung) kann man einen FI einbauen, der bei zwangsgeerdeten Geräten bei Körperschlüssen sofort, bei isolierten spätestens wenn jemand das Gerät und einen geerdeten Bauteil antappt. Nach Biegelmeier selig ist dann bei einem 30mA-FI keine Gefahr für Leib und Leben mehr gegeben.
Die Vorschriften sagen da anderes.
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
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BID = 474760
Kurzschlus Gesprächig
  
Beiträge: 192 Wohnort: Magdeburg
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Zitat :
Trumbaschl hat am 22 Nov 2007 09:29 geschrieben :
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Zitat :
| | Bei ersterem sorgt eine Neutralleiter-Unterbrechung dafür, dass alle Geräte der Schutzklasse I im betreffenden Stromkreis am Gehäuse Netzspannung führen. Beim zweiten hätte ein SKI-Gerät mit Körperschluß keinen Schutz durch den Leitungsschutzschalter. |
Ich sag es mal so... zulässig ist es nicht, aber rein theoretisch sind Geräte entweder über die Aufstellung zwangsgeerdet oder isoliert. Ohne Schutzleiter (also auch ohne Nullung) kann man einen FI einbauen, der bei zwangsgeerdeten Geräten bei Körperschlüssen sofort, bei isolierten spätestens wenn jemand das Gerät und einen geerdeten Bauteil antappt. Nach Biegelmeier selig ist dann bei einem 30mA-FI keine Gefahr für Leib und Leben mehr gegeben.
Die Vorschriften sagen da anderes.
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So denke ich auch. Vorschrift hin, Vorschrift her, gesunder Menschenverstand ist besser.
Aus genau dem Grunde habe ich dem Teil meiner E-Hausinstallation, den ich noch nicht ersetzen konnte, und der klassisch genullt ist (70er/80er Jahre DDR) einen 10mA-FI vorangeschaltet. Wenn es da mal zu einer Neutralleiterunterbrechung kommen sollte, sollte das schon mal weniger gefaehrlich sein als ohne FI, wenn ich z.B. den PC anfasse.
Oder sehe ich da was falsch?
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BID = 474764
Trumbaschl Inventar
     
Beiträge: 7632 Wohnort: Wien
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Zitat :
| | Oder sehe ich da was falsch? |
Ja, denn solange die Nullungsbrücken drin sind hast du jede Menge Ärgerpotential durch Betriebsströme an zwangsgeerdeten Geräten und bei einer PEN-Unterbrechung muß der FI auch nicht zwangsläufig auslösen.
Meine Theoretisiererei vorher bezog sich auf Steckdosen ganz ohne Schutzleiter wie es sie in Österreich in Altbauten noch ab und an gibt und die Frage "besser klassische Nullung oder gar kein Schutzleiter".
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