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BID = 606748
Greirt Gerade angekommen
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Beiträge: 17
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Bei einigen Bildern, die hier vorgestellt wurden, habe ich mich gewundert, wie einfach man doch gerade bei Hausinstallationen etwas falsch machen kann, da ich auch seit längerem "bastele".
Wie steht es mit so einem Adapter?:
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BID = 606763
prinz. Moderator
Beiträge: 8933 Wohnort: Gifhorn und Wolfenbüttel
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Moin
Nein
mfg
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Nur für nicht Mutige
1.Freischalten
2.Gegen Wiedereinschalten sichern
3.Spannungsfreiheit allpolig feststellen
4.Erden und kurzschließen
5.Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
[ Diese Nachricht wurde geändert von: prinz. am 8 Mai 2009 12:27 ] |
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BID = 606771
dreamlx Gerade angekommen
Beiträge: 8 Wohnort: Bereldange, Luxemburg
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Mich würde mal interessieren warum viele namhafte USV hersteller solche Adapterkabel zum Kauf anbieten. Ich bin nicht vom Fach deshalb kann es sein dass meine Antwort völliger quatsch ist. Ich nehme an dass das nein daher kommt da der C13 Stecker nur 10A aushält. Andererseits gibt es auch erlaubte Billigsteckdosenleisten die auch nur 10A aushalten. Ich würde dazu neigen zu sagen erlaubt, aber gefährlich wenn der Stromkreis höher als 10A abgesichert ist. USVs haben oft intern eine 10A Sicherung.
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BID = 606773
Bartholomew Inventar
Beiträge: 4681
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Der Kaltgeräte-Stecker ist für max. 10A zugelassen, da müsste also imho noch eine 10A-Sicherung drin sein, was nicht der Fall ist.
dreamlx ist schneller, sehe ich gerade
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BID = 606831
Deneriel Schriftsteller
Beiträge: 981 Wohnort: Westmünsterland
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Wo ist jetzt genau das Problem?
Es handelt sich um einen Kaltgerätestecker und eine Schuko-Kupplung. Das ist als wenn ich einen Adapter von Schuko-Stecker auf CEE blau 32A benutze oder eine 32A-CEE Dose mit 20A absichere.
An dieser Stelle muß ja die Stromquelle die eine entsprechende Buchse hat dafür Sorge tragen daß darüber nicht mehr als 10A fließen können.
Wenn die gezeigte Leitung sauber verarbeitet ist (Aderendhülsen) sehe ich da keinen Grund das so nicht einzusetzen.
Einen 3,5kW-Heizlüfter kann man damit dann halt einfach nicht betreiben.
Auch kein Fachmann - aber mit dem Steckertyp durchaus vertraut.
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BID = 606834
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Das ist falsch!
Und deine Vergleichsbeispiele sind unzutreffend.
Denn hier besteht die (nicht unwahrscheinliche) Möglichkeit, daß dieser Adapter mit einer handelsüblichen Kaltgeräte-Anschlußleitung zu einer Schukoverlängerung ergänzt wird.
Die dann stecker- wie kupplungsseitig für 16A ausgelegt ist, aber in der Mitte den 10A-"Engpaß" in Form der Kaltgeräte-Steckverbindung besitzt!
Außerdem beträgt der Mindestquerschnitt für Kaltgeräteleitungen nur 0,75mm², während Schukoverlängerungen mind. 1,0mm² haben müssen.
Insofern sind derartige Adapter außerhalb elektrischer Betriebsräume tatsächlich nur mit Sicherung von max. 10A zulässig.
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 606836
Bartholomew Inventar
Beiträge: 4681
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Zitat :
| Außerdem beträgt der Mindestquerschnitt für Kaltgeräteleitungen nur 0,75mm² |
Da gibt's doch auch Stecker in 4A (oder waren's 6A?)-Version, die müssten bloß 0,5mm² haben. Liegen öfters externen Festplatten bzw. deren Netzteilen bei.
Mechanisch am Stecker kein Unterschied, es steht bloß ein anderer Stromwert drauf.
Oder sind das hierzulande unbrauchbare China-Grauimporte?
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Bartholomew am 8 Mai 2009 16:20 ]
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BID = 606838
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Das sind sogar weltweit unzulässige Versionen!
Richtig:
Sowas wie diese Kaltgeräteleitungen mit nur 0,5mm² (manchmal gar noch weniger) oder zweipoligem Netzstecker (Eurostecker) etc. findet man öfter als Beipack zu "informationstechnischer Ausrüstung" aus Rotchina.
Die sollte man umgehend der zuständigen Gewerbeaufsicht melden, damit solch lebensgefährlicher Schrott aus dem Verkehr gezogen werden kann!
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BID = 606861
crazydomi Gesprächig
Beiträge: 179
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Moin,
ist ja echt interessant dass solche Adapter eigentlich unzulässig sind. Hab solche, bzw. ähnliche Adapter selber mehrere im Einsatz, auch teilweise mit einer Steckdosenleiste dran damit ich die ganzen anfallenden Kleingeräte mit Steckernetzteil an die USV anschließen kann. Natürlich sind alle Litzen ordentlich mit Hülsen verpresst.
Ist da jetzt durch die USV ein entsprechender Überlastschutz gegeben, oder sollte ich das lieber irgendwie anders regeln? Oder wie macht ihr das denn mit Kleingeräten an der USV?
Gruß, crazydomi
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BID = 606886
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Das hängt von der Leistungsfähigkeit der jeweiligen USV ab.
Im von Dir geschilderten Einsatzfall sollten für gewöhnlich keine Probleme auftreten, wenn es keine besonders starke USV ist bzw. die Last sich in Grenzen hält (was bei Kleingeräten ja gegeben sein dürfte, auch wenn es dere mehrere sind).
Aber das ist eben nicht der Maßstab für die Zulässigkeit!
Fabrikmäßig hergestellte Adapter haben daher Sicherungen.
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BID = 606982
unlock Schriftsteller
Beiträge: 901 Wohnort: Mosbach
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Hallo,
Eigentlich sehe ich da keine Bedenken,da imho die Kaltgerätebuchse mit 10A abgesichert sein muss,und in diesem Fall eher ein Adapter von "klein auf groß"vorliegt.
Eigentlich Müßte ja jede Leitung von Schuko auf Kaltgerätestecker verboten werden(16A auf 10A)
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One Flash and you're Ash !
[ Diese Nachricht wurde geändert von: unlock am 9 Mai 2009 12:03 ]
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BID = 606986
Mr.Ed Moderator
Beiträge: 36187 Wohnort: Recklinghausen
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Zitat :
| Eigentlich sehe ich da keine Bedenken,da imho die Kaltgerätebuchse mit 10A abgesichert sein muss,und in diesem Fall eher ein Adapter von "klein auf groß"vorliegt. |
Eine Buchse ja, eine Kaltgeräteanschlussleitung aber eben nicht. Und ob wirklich alle Kaltgeräteausgänge abgesichert sind, wage ich zu bezweifeln. Ich denke da an PC-Netzteile die teilweise ja auch, besonders bei AT-Netzteilen, einen Kaltgeräteausgang haben. War bei AT-Netzteilen sehr praktisch, da kam dann der Monitor dran.
Änder aber nichts daran das derartige Teile auch von deutschen Firmen hergestellt und verkauft werden, sogar mit Mehrfachsteckdosen am anderen Ende.
http://www.conrad.de/goto.php?artikel=972008
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-=MR.ED=-
Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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BID = 606991
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Zitat :
| unlock schrieb:
Eigentlich sehe ich da keine Bedenken,da imho die Kaltgerätebuchse mit 10A abgesichert sein muss |
Nein, muß sie nicht. Warum sollte sie?
Das System ist so konzipiert, daß der Überlastschutz durch das Verbrauchsmittel sichergestellt werden muß!
Zitat :
| und in diesem Fall eher ein Adapter von "klein auf groß" vorliegt. |
Das ist zwar zusätzlich der Fall, aber irrelevant. Denn es kann zu Überlastung zwischengeschalteter Komponenten kommen.
Der Überlastschutz durch das Verbrauchsmittel wird so ausgehebelt.
Zitat :
| Eigentlich Müßte ja jede Leitung von Schuko auf Kaltgerätestecker verboten werden(16A auf 10A) |
Du meinst vermutlich Schukostecker auf Kaltgerätekupplung!
Stecker auf Stecker ist (im Netzspasnnungsbereich) generell verboten und Schukokupplung auf Kaltgerätestecker diskutieren wir ja gerade.
Nein, da muß nichts verboten werden.
Es genügt, wenn Du und die anderen Zweifler das System verstehen!
@ Mr.Ed.
Das C-Teil kenne ich nicht. Sollte es jedoch nicht - wie ansonsten bei fabrikmäßigen solchen Leisten üblich - intern abgesichert sein, wird es dort nichtmehr allzulange im Verkauf sein...
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